Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 192

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 192 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 192); 192 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 12. April 1976 (3) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Dritten Durchführungsbestimmung vom 24. August 1970 zur Bibliotheksverordnung Aufgaben und Arbeitsweise der Deutschen Staatsbibliothek Berlin als zentrale Leiteinrichtung für Leihverkehr und Zentralkataloge im Bibliothekssystem der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 81 S. 570). §9 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1970 in Kraft. Berlin, den 1. März 1976 Der Minister für Kultur Hoffmann Anlage zu vorstehender Zehnter Durchführungsbestimmung Teilnahmeberechtigte Bibliotheken am ILV 1. Berechtigt zum Versand und Empfang von Literatur sowie zur Aufgabe von Bestellungen im ILV sind für ihre eigenen Benutzer und für Bibliotheken sowie Informationseinrichtungen ihres Bezirkes bzw. Leitbereiches: Deutsche Staatsbibliothek Berlin Stadt- und Bezirksbibliothek Cottbus Sächsische Landesbibliothek Dresden Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek Erfurt Stadt- und Bezirksbibliothek Frankfurt (Oder) Universitäts- und Landesbibliothek Halle Universitätsbibliothek Jena Stadt- und Bezirksbibliothek Karl-Marx-Stadt Universitätsbibliothek Leipzig Stadt- und Bezirksbibliothek Magdeburg Stadt- und Bezirksbibliothek Neubrandenburg Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek Potsdam Universitätsbibliothek Rostock Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek Schwerin Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek Suhl Militärbibliothek der DDR Dresden (für ihre eigenen Benutzer und Bibliotheken der NVA) 2. Berechtigt zum Versand und Empfang von Literatur sowie zur Aufgabe von Bestellungen im ILV sind für ihre eigenen Benutzer: die vom Minister für Kultur bestätigten Zentralen Fachbibliotheken Hauptbibliothek der Akademie der Wissenschaften der DDR Berlin Universitätsbibliothek Berlin Berliner Stadtbibliothek Bibliothek des Zentralinstituts für Information und Dokumentation Berlin Bibliothek der Ingenieurhochschule Cottbus Universitätsbibliothek der Technischen Universität Dresden Bibliothek der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden Zentralbibliothek der Medizinischen Akademie „Carl Gustav Carus“ Dresden Bibliothek der Pädagogischen Hochschule „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden Zentralbibliothek der Medizinischen Akademie Erfurt Zentralbibliothek der Pädagogischen Hochschule „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt/Mühlhausen, Erfurt Bibliothek der Bergakademie Freiberg Wissenschaftliche Allgemeinbibliothek Gera Forschungsbibliothek Gotha Universitätsbibliothek Greifswald Bibliothek der Pädagogischen Hochschule „Liselotte Hermann“ Güstrow Bibliothek der Technischen Hochschule Ilmenau Bibliothek der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt Bibliothek der Ingenieurhochschule Köthen Deutsche Bücherei Leipzig Bibliothek der Hochschule für Bauwesen Leipzig Bibliothek der Technischen Hochschule „Otto von Guericke“ Magdeburg Zentralbibliothek der Medizinischen Akademie Magdeburg Bibliothek der Technischen Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“ Merseburg Bibliothek der Ingenieurhochschule Mittweida Bibliothek der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Potsdam Zentralbibliothek der Deutschen Klassik Weimar Bibliothek der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar Bibliothek der Ingenieurhochschule Wismar Bibliothek der Ingenieurhochschule Zittau Bibliothek der Ingenieurhochschule Zwickau Ratsschulbibliothek Zwickau Berichtigung Das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und das Ministerium für Handel und Versorgung weisen darauf hin, daß die Anordnung vom 15. Oktober 1975 über die Gewährung von Vertragszuschlägen für frisches Obst und Gemüse sowie für Blumen und Zierpflanzen (Sonderdruck Nr. 808 des Gesetzblattes S. 2) wie folgt zu berichtigen ist: Im § 1 Absätze 1 und 4 muß es statt „ . Betriebe des volkseigenen Einzelhandels (HO) “ richtig „ Betriebe des volkseigenen Groß- und Einzelhandels “ heißen. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterslraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36Z2 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 2094501 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, Teil II 3, M Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M'mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstcllung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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