Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 191); 191 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 die gegenseitige Bereitstellung solcher Literatur ermöglicht, die in Bibliotheken oder Informationseinrichtungen des eigenen Staates nicht nachweisbar ist, wird auf Grund des § 21 Abs. 1 der Bibliotheksverordnung vom 31. Mai 1968 (GBl. II Nr. 78 S. 565) im Einvernehmen mit dem Minister für Hoch-und Fachschulwesen, dem Minister für Wissenschaft und Technik, dem Minister für Außenhandel und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: ' §1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für die Bibliotheken entsprechend § 1 Abs. 1 der Bibliotheksverordnung vom 31. Mai 1968 (GBl. II Nr. 78 S. 565) und für die Informationseinrichtungen der staatlichen Organe und Einrichtungen, der wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Kombinate und Betriebe. §2 Grundsätze (1) Der Internationale Leihverkehr (nachfolgend ILV genannt) dient auf der Grundlage der Gegenseitigkeit dem leihweisen Empfang und dem Verleihen der für wissenschaftliche Zwecke benötigten Literatur von bzw. an Bibliotheken in anderen Staaten sowie in Westberlin. Dazu gehören Bücher, Zeitschriften, Serien, Reihen, Dissertationen, selbständige kartographische Erzeugnisse, Kunstblätter (Reproduktionen), Abbildungen mit oder ohne Text, Musikalien (Noten), Tonträger sowie Kopien und Mikroformen dieser Gattungen (nachfolgend Literatur genannt). Zeitungen, mit Ausnahme kopierter Einzelaufsätze, sind nicht Objekt des ILV. Werden Handschriften im ILV versandt, unterliegen sie den gleichen Bedingungen wie andere Literatur. (2) Der ILV findet nur zwisthen Bibliotheken statt und erfolgt nur auf dem Postwege. (3) Der im Rahmen dieser Ordnung geregelte Empfang bzw Versand von Literatur im ILV bedarf keiner gesonderten Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung. (4) Der ILV wird auf der Grundlage von „Arbeitsordnungen für den Internationalen Leihverkehr“ der am ILV beteiligten Bibliotheken durchgeführt. Diese Ordnungen sind vom Direktor der Bibliothek nach Bestätigung durch den Leiter des zuständigen staatlichen Organs bzw. der Trägereinrichtung zu erlassen. §3 Teilnahme am ILV (1) Zum Empfang und Versand von Literatur bzw. zur Aufgabe von Bestellungen im ILV sind die in der Anlage aufgeführten Bibliotheken berechtigt. (2) Über die Teilnahme weiterer Bibliotheken am ILV entscheidet der Minister für Kultur in Abstimmung mit dem Minister für Außenhandel auf Antrag des zuständigen zentralen Staatsorgans. (3) Informationseinrichtungen nehmen am ILV über die in der Anlage genannten, für sie territorial zuständigen Bibliotheken teil. §4 Erledigung von Bestellungen aus anderen Staaten sowie Westberlin (1) In Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik eingehende Bestellungen im ILV sind in der gleichen Weise wie Leihverkehrsbestellungen aus Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik zu bearbeiten. Die Literatur bzw. die Leihscheine sind,. sofern die Bibliothek nicht selbst am ILV teilnahmeberechtigt ist, der zuständigen Bibliothek gemäß der Anlage zu übersenden, die die Versendung bzw. die Weiterleitung in andere Staaten sowie nach Westberlin übernimmt. Ausgabetag: 12. April 1976 (2) Den in andere Staaten sowie nach Westberlin gehendes Sendungen muß ein vom Leiter (Direktor) der Bibliothek oder dem von ihm mit der Wahrnehmung der Aufgaben des ILV beauftragten Mitarbeiter (nachfolgend Leiter genannt) unterzeichntes Inhaltsverzeichnis beiliegen. Die Zeichnungsberechtigten sind dem örtlich zuständigen Postzollamt schriftlich mit ihrem Namenszug zu benennen. §5 Bestellungen von Literatur im ILV (1) Die Bestellungen von Literatur im ILV durch Bibliotheken der DDR sind unter Verwendung des einheitlichen kombinierten Leihscheines entsprechend den für den Leihverkehr der Bibliotheken der DDR geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen. (2) Zur Inanspruchnahme des ILV muß der wissenschaftliche Verwendungszweck der zu entleihenden Literatur auf dem Leihschein durch den Leiter bestätigt werden. (3) Über die Weiterleitung von Leihverkehrsbestellungen in den ILV entscheidet die Deutsche Staatsbibliothek Berlin, Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge, der als Zentralstelle sämtliche Bestellungen auf dem festgelegten Leitweg (Abs. 4) zu übersenden sind. (4) Einzelheiten des Bestellverfahrens und des Leitweges werden durch den Minister für Kultur gesondert geregelt.* §6 Einschränkungen (1) Von der Vergabe in andere Staaten sowie nach Westberlin ausgenommen ist Literatur, die Staats- oder Dienstgeheimnisse enthält. Im übrigen bleiben die Rechtsvorschriften über den Schutz des Kunstbesitzes und des Besitzes an wissenschaftlichen Dokumenten und Materialien sowie die Bestimmungen des Gesetzes vom 13. September 1965 über das Urheberrecht (GBl. I Nr. 14 S. 209) unberührt. (2) Für das Entleihen von Literatur antikommunistisdien, neofaschistischen, militaristischen, revanchistischen oder neokolonialistischen Inhalts bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber der wissenschaftlichen Arbeit, für deren Anfertigung diese Literatur bereitgestellt werden soll. (3) Für die Einhaltung der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind die Direktoren bzw. Leiter der Bibliotheken persönlich verantwortlich. (4) Die Bereitstellung der im ILV beschafften Literatur für die Benutzer erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften über die Benutzung der Bibliotheken sowie den Festlegungen der verleihenden Bibliothek. §7 Kenntlichmachen der Sendungen Die ausgehenden Sendungen im ILV müssen, die eingehenden Sendungen sollen mit dem Aufkleber „Bücher Internationaler Leihverkehr“ in deutscher, russischer, englischer und französischer Sprache kenntlich gemacht sein. §8 Informationspflicht der Bibliotheken (1) Der Deutschen Staatsbibliothek Berlin, Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge, sind die „Arbeitsordnungen für den Internationalen Leihverkehr“ gemäß § 2 Abs. 4 zur Verfügung zu stellen. (2) Die Bibliotheken gemäß § 3 Abs. 1 sind verpflichtet, eine Statistik des ILV zu führen. * veröffentlicht ln „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur“;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 191) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 191)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

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