Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 12. April 1976 (3) Die Teilnahme weiterer Bibliotheken am Schriftentausch bedarf der Zustimmung des Ministers für Kultur in Abstimmung mit dem Minister für Außenhandel auf Antrag des Leiters des für die Bibliothek zuständigen zentralen Staatsorgans. Die Teilnahme weiterer Informationseinrichtungen am Sdhriftentausch bedarf der Zustimmung des Ministers für Wissenschaft und Technik bzw. des Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (für den Bereich des Informationssystems Gesellschaftswissenschaften) in Abstimmung mit dem Minister für Außenhandel auf Antrag des Leiters des für die Informationseinrichtung zuständigen zentralen Staatsorgans. §5 Tauschpartner Der Schriftentausch erfolgt mit Bibliotheken, wissenschaftlichen Einrichtungen, Archiven und Museen sowie mit Be-.\ i trieben und gesellschaftlichen Organisationen. Der Schriftentausch mit bzw. unter Nutzung der Vermittlung von Privatpersonen, Verlagen und Buchhandelsuntemehmen (Buchhandlungen, Antiquariaten, Kommissionären usw.) ist ausgeschlossen. Der Tauschpartner kann jedoch eine Buchhandlung mit dem Versand beauftragen. Der Schriftentausch erfolgt nur auf dem Postwege. §6 Tausch von offiziellen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten (1) Der Tausch von offiziellen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten (amtlichen Druckschriften) mit National-, Staats- oder Parlamentsbibliotheken anderer Staaten sowohl im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen als auch außerhalb solcher Abkommen erfolgt für die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie mit Westberlin durch die Deutsche Bücherei Leipzig und die Deutsche Staatsbibliothek Berlin, für die anderen Staaten durch die Deutsche. Staatsbibliothek Berlin. (2) Andere Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik können offizielle Veröffentlichungen und Regierungsdokumente (amtliche Druckschriften) in den Schriftentausch einbeziehen, soweit dieser nicht mit National- bzw. zentralen Staatsbibliotheken erfolgt. - §7 Abgabe von offiziellen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten (1) Die Herausgeber von monographischen und periodischen Schriften im Sinne von § 3 Abs. 2 sind, soweit keine Möglichkeit des Abonnements dieser Schriften besteht, verpflichtet, spätestens 14 Tage nach Erscheinen einer Schrift 6 Exemplare an die Deutsche Staatsbibliothek Berlin und 3 Exemplare an die Deutsche Bücherei Leipzig zu liefern. Die Bestimmungen der Anordnung vom 4. Juli 1960 über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (GBl. I Nr. 41 S. 423) in der Passung der Anordnung Nr. 2 vom 10. November 1970 (GBl. II Nr. 89 S. 628) bleiben davon unberührt. (2) Die Lieferpflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um eine Verlagsveröffentlichung oder eine außerhalb des Buchhandels vertriebene Publikation handelt. (3) Die Deutsche Staatsbibliothek Berlin und die Deutsche Bücherei Leipzig sind berechtigt, weitere Exemplare anzufordern. (4) Die gelieferte Literatur wird, sofern sie im Buchhandel vertrieben wird, zum Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) berechnet. Schrifte'n, die nicht über den Buchhandel vertrieben werden, können zum festgelegten Abgabepreis berechnet werden. (5) Abgabepflichtig sind die herausgebenden oder die die Herausgabe veranlassenden Organe, Verlage, Betriebe oder anderen Einrichtungen. Soweit es sich um Verlagsveröffent- lichungen im Aufträge eines Dritten handelt, kann dieser den Verlag mit der Lieferung beauftragen. §8 Organisation des Schriftentausches (1) Der im Rahmen dieser Ordnung geregelte Empfang bzw. Versand von Literatur ist frei von der Erhebung von Zöllen und bedarf keiner gesonderten Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung. (2) Die ausgehenden Sendungen des Schriftentausches müs- B sen, die eingehenden Sendungen sollen mit dem Aufklebeil „Bücher Internationaler Schriften tausch“ ih deutscher, rus-I sischer, englischer und französischer Sprache oder einem ent-I sprechenden Stempelaufdruck kenntlich gemacht sein. (3) Den ausgehenden Sendungen muß ein vom Leiter (Direktor) der Einrichtung oder dem von ihm mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Schriftentausches beauftragter Mitarbeiter unterzeichnetes Inhaltsverzeichnis beiliegen. Die Zeichnungsberechtigten sind dem örtlich zuständigen Postzollamt schriftlich mit ihrem Namenszug zu benennen. Die Einrichtungen "arbeiten bei der Organisation des t-khnften-tausches eng mit dem örtlich zuständigen Postzollamt zusammen. §9 Arbeitsordnungen , (1) Die Direktoren bzw. Leiter der Einrichtungen sind dafür verantwortlich, daß der Schriftentausch auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, der bestätigten Erwerbungs-(Bestands-) Grundsätze und der Weisungen des Leiters des zuständigen Staatsorgans bzw. der Trägereinrichtung erfolgt. Sie legen die sich aus dem Schriftentausch ergebenden Aufgaben in Arbeitsordnungen fest, leiten die Mitarbeiter zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung der Aufgaben des Schriftentausches an und entscheiden in Zweifelsfällen über weitere Verfahrenswege. (2) Die Bereitstellung der im Schriftentausch eingehenden Literatur für die Benutzer regelt sich nach den Rechtsvorschriften über die Benutzung der Einrichtungen. (3) Die am Schriften tausch teilnehmenden Einrichtungen sind verpflichtet, einen Tauschnachweis und eine Tauschsta-fl tistik zu führen. Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1976 in Kraft. (2) Einzelheiten des Schriftentausches werden durch den Minister für Kultur gesondert geregelt. Berlin, den 1. März 1976 Der Minister für Kultur Hoffmann Zehnte Durchführungsbestimmung* zur Bibliotheksverordnung Ordnung über den Internationalen Leihverkehr der Bibliotheken (ILV-Ordnung) vom 1. März 1976 Unter Beachtung der Vereinbarungen vom 1. Oktober 1954 über den Internationalen Leihverkehr des Internationalen Verbandes der Bibliothekar-Vereine und davon ausgehend, daß die Beteiligung am Internationalen Leihverkehr die wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit fördert und 9. DB vom 1. März 1976 (GBl. I Nr. 12 S. 188);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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