Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 189

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 189 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 189); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 12. April 1976 189 Minister für Hoch- und Fachschulwesen, dem Minister für Wissenschaft und Technik, dem Minister für Außenhandel und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für die Bibliotheken entsprechend § 1 Abs. 1 der Bibliotheksverordnung vom 31. Mai 1968 (GBl. II Nr. 78 S. 565) und für die Informationseinrichtungen der staatlichen Organe und Einrichtungen, der wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate. §2 Grundsätze (1) Internationaler Schriften tausch (nachfolgend Schriftentausch genannt) im Sinne dieser Durchführungsbestimmung ist der Tausch von Schriften zwischen Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Einrichtungen genannt) und Tauschpartnern in anderen Staaten sowie in Westberlin. (2) Der Schriftentausch wird auf der Grundlage der Erwer-bungs- (Bestands-) Grundsätze der jeweiligen Einrichtung durchgeführt. Diese müssen den spezifischen Aufgaben der Einrichtung bei der Bereitstellung von Literatur für ihre Trägerinstitution bzw. im jeweiligen Territorium und ihren internationalen Verpflichtungen entsprechen. Sie sind vom Leiter des zuständigen staatlichen Organs bzw. der Trägerinstitution zu bestätigen. §3 Gegenstand des Schriftentausches (1) Gegenstand des Schriftentausches können unter Beachtung des Artikels 2 der Konvention vom 5. Dezember 1958 über den internationalen Austausch von Veröffentlichungen alle durch Druck oder druckähnliche Verfahren hergestellten Schriften (einschließlich Dissertationen, Zeitungen und Zeitschriften), selbständigen kartographischen Erzeugnisse, Kunstblätter (Reproduktionen), Abbildungen mit oder ohne Text, Musikalien (Noten), Tonträger sowie Kopien und Mikroformen dieser Gattungen sein, soweit sie zum Gebrauch der Einrichtung und nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind. (2) Offizielle Veröffentlichungen und Regierungsdokumente (amtliche Druckschriften) der Deutschen Demokratischen Republik für den Schrif ten tausch sind unter Beachtung des Artikels 2 der Konvention vom 5. Dezember 1958 über den zwischenstaatlichen Austausch von offiziellen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik (alle Teile einschließlich Sonderdrucke), im Buchhandel bzw. im Abonnement vertriebene oder auf anderem Wege öffentlich verbreitete Publikationen administrativen bzw. informatorischen Charakters, wie Berichte, Bibliographien, Denkschriften, Festschriften, Handbücher, Jahrbücher, Mitteilungsblätter, statistische Übersichten, Weißbücher u. ä., der zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke, staatlichen Einrichtungen (einschließlich zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen) sowie der wirtschaftsleitenden Organe und der Betriebe. (3) Die Einrichtungen sind berechtigt, an Tauschpartner in anderen Staaten sowie in Westberlin zu versenden von ihnen selbst bzw. von ihren Trägerinstitutionen herausgegebene Schriften, Schriften aus der Verlagsproduktion der Deutschen Demo-. kratischen Republik, außerhalb des Buchhandels vertriebene Schriften. (4) Von der Vergabe im Schriftentausch ausgeschlossen sind Schriften, die Staats- oder Dienstgeheimnisse enthalten, ? antiquarische Werke und Nachdrucke des Buchhandels, soweit letztere nicht vom Herausgeber bzw. vom Buchhandel für den Tausch freigegeben wurden, Schriften aus dem Bestand der Einrichtungen, auch solche, die noch nicht nach den geltenden Rechtsvorschriften* als Bestandseinheiten erfaßt oder ausgesondert wurden. Ausgenommen davon sind Schriften, die zum Zwecke des Schriftentausches von den jeweiligen Einrichtungen erworben wurden und gesondert erfaßt sind, noch unbearbeitete oder ausgesonderte Schriften, die der Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände bei der Deutschen Staatsbibliothek ang'eboten und von ihr für Tauschzwecke freigegeben wurden. (5) Offizielle Veröffentlichungen und Regierungsdokumente (amtliche Druckschriften) aus dem Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung dürfen in den Schriftentausch mit Bibliotheken und Einrichtungen in nichtsozialistischen Staaten sowie in Westberlin nur nach Freigabe durch die Militärbibliothek der DDR einbezogen werden. (6) Die Rechtsvorschriften über den Schutz des Kunstbesitzes und des Besitzes an wissenschaftlichen Dokumenten und Materialien und die Bestimmungen des Gesetzes vom 13. September 1965 über das Urheberrecht (GBl. I Nr. 14 S. 209) bleiben unberührt. §4 Teilnahme am Schriftentausch (1) Zur Teilnahme am Schriftentausch mit Bibliotheken und Einrichtungen in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft sind alle Einrichtungen entsprechend § 1 berechtigt. Der Schriftentausch mit den National- bzw. Staatsbibliotheken dieser Länder obliegt dabei der Deutschen Staatsbibliothek Berlin, wenn dies in zwischenstaatlichen Abkommen festgelegt ist. (2) Zur Teilnahme am Schriftentausch mit Bibliotheken und Einrichtungen in nichtsozialistischen Staaten und in Westberlin sind berechtigt die Deutsche Staatsbibliothek Berlin, die Deutsche Bücherei Leipzig, die Hauptbibliotheken der Akademien und die vom Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR bestätigten Zentralbibliotheken im Bibliotheksnetz der Akademie der Wissenschaften der DDR, die vom Minister für Kultur bestätigten Zentralen Fachbibliotheken, die Militärbibliothek der DDR Dresden, die Zentralbibliothek der Deutschen Klassik Weimar, die Sächsische Landesbibliojhek Dresden, die zentralen Bibliotheken der Universitäten und Hochschulen (die Sektions- und Institutsbibliotheken tauschen über ihre zentralen Bibliotheken), die Bibliotheken der zentral unterstellten Museen, die Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke, die Stadt- und Bezirksbibliotheken, die Forschungsbibliothek Gotha, die Ratsbibliothek Zwickau, das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), die Zentrale Leitung für gesellschaftswissenschaftliche Information und Dokumentation (ZLGID), die Zentralen Leitstellen für Information und Dokumentation, die Zentralstellen für gesellschaftswissenschaftliche Information und Dokumentation. * Z. Z. gilt die Anordnung Nr. 4 vom 9. August 1962 über die Erfassung und Sicherung des staatlichen Eigentums im Bereich der Organe der staatlichen Verwaltung und staatlichen Einrichtungen Erfassung der Bibliotheksbestände - (GBl. H Nr. 59 S. 511).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 189 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 189) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 189 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 189)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers umfassend zu schützen, auf Straftäter erzieherisch einzuwirken und weiteren Straftaten vorzubeugen. Für diese Möglichkeiten der Ersetzung der Kriminalstrafe hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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