Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 168

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 168 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 168); 168 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 31. März 1976 VI. Bestandsergänzung, Bewertung und Kassation §13 (1) Das Ministerium des Innern legt im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Staatsorganen grundsätzlich die Organe und Einrichtungen fest, bei denen dienstliches Schriftgut wegen seines gesellschaftlichen Wertes Archivgut werden kann. (2) Die gemäß Abs. 1 festgelegten Organe und Einrichtungen sind von den zuständigen Endarchiven in einer Nomenklatur nachzuweisen. §14 (1) Dienstliches Schriftgut, das für die Aufgabenerfüllung nicht mehr laufend benötigt wird, ist dem Verwaltungsarchiv zu übergeben. (2) Die Entscheidung über die dauernde Aufbewahrung von dienstlichem Schriftgut als Archivgut ist von den Organen und Einrichtungen zu beantragen. Diese Entscheidung treffen auf der Grundlage des Wertes des dienstlichen Schriftgutes für die sozialistische Gesellschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Zentrale Staatsarchiv, die Staatsarchive, die Spezialarchive und die Räte der Bezirke. (3) Die Staatliche Archivverwaltung, das Zentrale Staatsarchiv, die Staatsarchive, die Spezialarchive und die Räte der Bezirke können Organe und Einrichtungen ganz oder teilweise von der Antragstellung entbinden. (4) Das durch Entscheidung gemäß Abs. 2 ermittelte Archivgut der Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen ist entsprechend den Übergabefristen den zuständigen Endarchiven zu übergeben. (5) Die Organe und Einrichtungen haben der Staatlichen Archivverwaltung, den Räten der Bezirke und den zuständigen Endarchiven auf Anforderung die für die Bestandsergänzung und Bewertung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. §15 (1) Dienstliches Schriftgut, das nicht gemäß § 14 Abs. 2 als Archivgut zur dauernden Aufbewahrung bestimmt ist, unterliegt der Kassation, wenn es für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt wird und die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. (2) Die Entscheidung über die Kassation treffen die Organe und Einrichtungen. Die Kassation ist nachweispflichtig und unter Einhaltung der Bestimmungen über Ordnung, Sicherheit und Geheimnisschutz vorzubereiten und durchzuführen. (3) Die Bewertung und Kassation von dienstlichem Schriftgut der Organe und Einrichtungen ist auf der Grundlage von SchriftgutbeVfertungsverzeichnissen durchzuführen. §16 Die Archivierung von vergegenständlichten Staats- und Dienstgeheimnissen hat gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. VII. Ehrenamtliche Mitafbeiter § 17 (1) Zur Unterstützung der Arbeit der staatlichen Archive können geeignete Bürger als ehrenamtliche Mitarbeiter auf den Gebieten der Sicherung, Bewertung, Erschließung, Auswertung und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. (2) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden von den Leitern der Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen berufen. (3) Die ehrenamtliche Mitarbeit im staatlichen Archivwesen ist gesellschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 der Verordnung vom 11. April 1973 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBl. I Nr. 22 S. 199). VIII. Archivgut von Organisationen und Bürgern §18 (1) Staatliche Archive können zur Ergänzung ihrer Bestände Archivgut von Organisationen und Bürgern übernehmen, das ihnen durch Schenkung, als Depositum oder in anderer Weise übergeben wird. (2) Bei seiner Veräußerung durch Organisationen und Bürger ist Archivgut auf Verlangen den staatlichen Archiven zum Erwerb anzubieten. (3) Im Falle der Gefährdung von Archivgut von Organisationen und Bürgern kann das Ministerium des Innern Maßnahmen zu seiner Sicherung und Erhaltung treffen. (4) Die Ausfuhr von Archivgut' von Organisationen und Bürgern über die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern. IX. Schlußbestimmungen §19 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. §20 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 17. Juni 1965 über das staatliche Archivwesen (GBl. II Nr. 75 S. 567), Erste Durchführungsbestimmung vom 25. Juni 1965 zur Verordnung über das staatliche Archivwesen Bildung von Staatsarchiven, Archivdepots und Außenstellen, Zuständigkeit der staatlichen Archive (GBl. II Nr. 75 S. 570), Zweite Durchführungsbestimmung vom 25. Juni 1965 zur Verordnung über das staatliche Archivwesen Benutzungsordnung (GBl. II Nr. 75 S. 572), Dritte Durchführungsbestimmung vom 10. Februar 1967 zur Verordnung über das staatliche Archivwesen (GBl. II Nr. 20 S. 119). Berlin, den 11. März 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht.

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