Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 162

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 162 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 162); 162 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 15. März 1976 XIX. Ordnungsstrafbestimmungen §27 (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis zu 300 M kann belegt weiden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen die in dieser Anordnung ausgesprochenen Verbote betreffend die Mindestmaße einzelner Fischarten, Mindestmaschenweiten für Fanggeräte, Schonzeiten und Schonbezirke, Anwendung bzw. Beschränkung der Anwendung bestimmter Fanggeräte und Fangmethoden, Ausübung des Angelsports verstößt; 2. die gemäß dieser Anordnung erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung des Fischfanges und des Angelsports, die Umsetzung von Fischen, das Aufstellen und den Einsatz von Fischfanggeräten und Sperrvorrichtungen, die Werbung von Wasserpflanzen, den Einsatz von Lichtquellen nicht einholt; 3. das in dieser Anordnung vorgeschriebene Fangtagebuch nicht führt oder bei Kontrollen durch Mitarbeiter des Oberfischmeisteramtes nicht vorweist; 4. die in dieser Anordnung festgelegten Meldepflichten betreffend die Feststellung untermaßiger Fische, den Ursprung zu schonender Fischarten, das Fischsterben, den Kauf und Verkauf sowie die Veränderung der maschinellen Ausrüstung von Fischereifahrzeugen nicht erfüllt; 5. den auf der Grundlage dieser Anordnung erfolgenden Weisungen des Oberfischmeisteramtes oder seiner Mitarbeiter nicht nachkommt. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden, oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gemäß den Absätzen 1 und 2 obliegt dem Oberfischmeister. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter des Oberfischmeisteramtes und die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (5) Gegenstände, die zum unzulässigen Fischfang benutzt werden, können zusammen mit dem sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Ordnungswidrigkeit an Bord befindlichen Fang oder selbständig eingezogen werden. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrig-kedten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). XX. Schlußbestimmungen § 28 (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme der Anlage 3 Ziffern 1 bis 4 am 1. April 1976 in Kraft (2) Die Ziffern 1 bis 4 der Anlage 3 treten am 1. Juli 1977 in Kraft (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 15. Februar 1955 über die Festsetzung von Mindestmaßen beim Fischen aus dem Szczeciner Haff (GBL II Nr. 11 S. 75), Anordnung vom 18. Mai 1960 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. I Nr. 35 S. 373), Anordnung Nr. 2 vom 9. Mai 1962 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (KüstenfischereiOrdnung) (GBl. II Nr. 41 S. 362), Anordnung Nr. 3 vom 24. Mai 1964 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBL III Nr. 32 S. 337), Anordnung Nr. 4 vom 13. Januar 1965 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBL II Nr. 19 S. 155), Anordnung Nr. 5 vom 9. März 1967 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBL II Nr. 34 S. 212), Anordnung vom 1. November 1971 über die Änderung der Anordnung über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBL II Nr. 75 S. 641). Berlin, den 30. Januar 1976 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Dr. Wange Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 vorstehender Anordnung Lachs Salmo salar (L.) 45 cm Meerforelle Salmo trutta trutta (L.) 45 cm Regenbogenforelle Salmo gairdneri Rieh 45 cm Aal Anguilla anguilla (L.) 40 cm Zander Stizostedion lucloperca (L.) 40 cm Ostsee und Territorialgewässer der DDR 45 cm Karpfen Cyprinus carpio L 35 cm Hecht Esox ludus L 45 cm Ostseeschnäpel Coregonus lavaretus L 40 cm Blei Abramis brama (L.) 35 cm Maifisch Clupea alosa (L.) 28 cm Zährte Vimba vlmba (L.) 30 cm Schleie Tinea tinea (L.) 20 cm Quappe Lota lota (L.) 30 cm Aalmutter Zoarces viviparus (L.) 25 cm Äsche Thymallus thymallus (L.) 25 cm Aland Leuciscus idus (L.) 20 cm Döbel Leuciscus cephalus (L.) 20 cm Nase Chondrostoma nasus (L.) 20 cm Plötze Leuciscus rutilus (L.) 17 cm;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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