Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 159 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 159); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 15. März 1976 159 §11 (1) Bei der Ausübung des Fischfanges und des Angelsports in der Ostsee und in den Gewässern1 der DDR ist verboten: 1. die Anwendung chemischer oder mechanischer Betäubungsmittel sowie explodierender oder für die Fische schädlicher Stoffe, 2. die Anwendung von Stecheisen jeglicher Art oder Methoden, die geeignet sind, Fische zu verwunden, 3. das Zusammentreiben von Fischen mit Fackeln oder anderen Leuchtmitteln sowie das Pulschen, Schlagen und Klappern. Ausgenommen hiervon sind das Klappern bei der Zandemetzfischerei zu Eis, das Pulschen bei der Stak-netzfischerei und bei der Fischerei mit Zanderstellnetzen. 4. das Darren mit einer Schleppangel, 5. das Angeln mit einer Schott- oder Tuckangel mit Ausnahme in der Ostsee, 6. die Anwendung von' Harpunen. (2) Verbotene Fischfanggeräte dürfen weder hergestellt noch in den Handel gebracht werden. Sie unterliegen in jedem Fall der entschädigungslosen Einziehung durch das Oberfischmeisteramt. VII. Einschränkung des Einsatzes von Fischfanggeräten §12 (1) Das Oberfiischmeisteramt kann zum Schutz der Fische festlegen, daß einzelne Gewässerteile oder -strecken der Fischfangbezirke mit bestimmten Fischfanggeräten nicht befischt werden dürfen. (2) Gebrauchsfertige Fanggeräte aller Arten sind in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten, in denen ihr Einsatz verboten ist, an Bord unter Deck zu lagern oder so verpackt zu halten, daß die sofortige Einsatzmöglichkeit ausgeschlossen ist. (3) In der Zeit vom I. Januar bis 31. Mai ist der Fischfang mit Hechtangeln zu offenem Wasser verboten. (4) Das Oberfischmeisteramt kann festlegen, daß Reusen und Stellnetze nicht so gesetzt werden dürfen, daß den Fischen der Zugang zu den Laichplätzen versperrt wird. In diesem Fall sind mindestens zwei Drittel der Breite des Gewässerteiles von jeglichen Fischfanggeräten frei zu lassen. (5) Die Verwendung von Lichtquellen zum Zwecke des Fischfanges ist nur mit Genehmigung und unter Kontrolle des Oberfischmeisteramtes gestattet (6) Für die Ausübung der Elektrofischerei in' den Gewässern der DDR finden die Rechtsvorschriften der Binnenfischerei über die Elektrofischerei entsprechende Anwendung §13 (1) Die Schleppnetzfischerei mit Tuck- und Scheerbrettzee-sen sowie mit pelagischen Zeesen innerhalb der Gewässer der DDR ist verboten. (2) Scheerbretter und Steertbojen sind mit den Erkennungszeichen des betreffenden Fischereifahrzeuges zu versehen. Die Kennzeichnung hat in dauerhafter und gut sichtbarer Form zu erfolgen. VIII. Sicherung des Fischwechsels §14 (1) Der Bau und die Nutzung von Vorrichtungen, die den Fischwechsel teilweise oder gänzlich unterbinden, bedürfen der Genehmigung durch das Oberfischmeisteramt (2) Werden durch Sperrvorrichtungen zum Zwecke des Fischfanges Belange der Schiffahrt berührt, ist für deren Errichtung die Zustimmung des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Seefahrtsamt genannt) einzuholen. (3) Fan'ggeräte jeglicher Art dürfen von den Grenzen der Jahresschonbezirke und der Frühjahrsschonbezirke nur in einem Abstand von mindestens 300 m aufgestellt werden. IX. Schutz der Fische vor Triebwerken und Anlagen §15 Zum Schutz der Fische gegen Beschädigungen durch Triebwerke sowie durch Entwässerungs- oder Bewässerungsanlagen kann das Oberfischmeisteramt vom Betreiber die Herstellung und Unterhaltung von Vorrichtungen fordern', die eine Beschädigung von Fischen verhindern. X. Fischsterben und Fischkrankheiten §16 (1) Das Auftreten von Fischsterben hat der Fischereiausübungsberechtigte sofort einer Fischereiaufsichtsstelle oder dem Oberfischmeisteramt direkt mitzuteilen. Durch das Oberfischmeisteramt ist darüber der Fischgesundheitsdienst der DDR unverzüglich zu informieren. (2) Zur Feststellung der Ursachen von Fischsterben sind unverzüglich Wasserproben und verendete Fische durch den Fischereiausübungsberechtigten sicherzustellen und über das Oberfischmeisteramt dem Fischgesundheitsdienst der DDR zur Analyse zur Verfügung zu stellen. (3) Bei Fischsterben durch Abwässer oder durch andere Schadstoffe hat das Oberfischmeisteramt dem zuständigen Organ der Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion Küste-Wamow-Peene unverzüglich Mitteilung zu machen. Das gilt auch bei der Feststellung von Ölhavarien in der Ostsee und in den Gewässern' der DDR, selbst wenn noch keine sichtbaren Schädigungen der Fischbestände eingetreten sind. (4) Für die Feststellung und Bekämpfung übertragbarer Fischkrankheiten, Fischsterben und besondere Gefahren der Fischbestände gelten' spezielle Rechtsvorschriften.VIII. * XI. Fischfangbezirke §17 (1) Zur Gewährleistung einer effektiven fischereilichen Nutzung der inneren Seegewässer der DDR sowie der ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfanges werden diese in Fischfangbezirke (Anlage 2) gegliedert. (2) Das Oberfischmeisteramt kann auf Antrag von FPG Fischfangbezirke oder Teile davon zu Intensivgewässem erklären und diese den FPG zur fischereilichen Nutzung übertragen. Von den FPG ist vor Antragstellung die wasserrechtliche Genehmigung beim zuständigen Organ der Gewässeraufsicht einzuholen. In Intensivgewässem kann der Fischfang durch Dritte vom Oberfischmeisteramt eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden. * Z. Z. gelten: die Verordnung vom 30. April 1959 zur Bekämpfung von Fischkrankheiten (GBl. I Nr. 31 S. 516), die Tierseuchenverordnung vom 11. August 1971 (GBl. n Nr. 64 S. 557) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 11. August 1971 (GBl. n Nr. 64 S. 561) und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 3. August 1973 (GBl. I Nr. 45 S. 476) dazu.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 159 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 159) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 159 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 159)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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