Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 157

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 157 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 157); der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 15. März 1976 J Teil I Nr. 9 Tag Inhalt Seite 30.1. 76 Anordnung über den Fischfang in der Ostsee, den Territorialgewässem und inneren Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik Ostsee- und Küsten-fischereiordnung 157 Anordnung über den Fischfang in der Ostsee, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik Ostsee- und Küstenfischereiordnung vom 30. Januar 1976 Auf der Grundlage des § 18 des Fischereigesetzes vom 2. Dezember 1959 (GBl. I Nr. 67 S. 864) und des Artikels XII Abs. 1 der Konvention vom 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten* wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: I. Geltungsbereich §1 (1) Diese Anordnung regelt den Fischfang in 1. der Ostsee durch unter der Flagge der Deutschen Demokratischen Republik fahrende Fischereifahrzeuge außerhalb der in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht festgelegten Territorialgewässer bzw. Fischereizonen anderer Staaten, 2. den Territorialgewässem der Deutschen Demokratischen Republik, 3. den inneren Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik bis zu den inneren Grenzen der Fischfangbezirke gemäß § 17 dieser Anordnung. Die Territorialgewässer und die inneren Seegewässer der Deutschen Demokratischen Republik werden nachfolgend als Gewässer der DDR bezeichnet (2) Andere Rechtsvorschriften, insbesondere die Grenz- und Sperrgebietsordnung und die des Umweltschutzes, werden von dieser Anordnung nicht berührt II. Allgemeine Bestimmungen §2 (1) Der Fischfang in der Ostsee und in den Gewässern der DDR darf nur von Fischereiausübungsberechtigten ausgeübt * Wortlaut siehe Bekanntmachung über die Ratifikation vom 26. Februar 1974 (GBl. n Nr. 12 S. 193). werden, die im Besitz einer Genehmigung sind. Fischereiausübungsberechtigte können insbesondere sein': 1. Werktätige der VEB Fischkombinate, 2. Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (nachfolgend FPG genannt), 3. Mitglieder der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (nachfolgend LPG genannt), 4. werktätige Einzelfischer sowie 5. Mitglieder des Deutschen Anglerverbandes der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend DAV genannt). (2) Jeder Fischereiausübungsberechtigte hat das Recht: 1. den Fischfang auf der Grundlage der ihm erteilten Berechtigung in den Gewässern des Geltungsbereiches dieser Anordnung auszuüben, 2. Vorschläge für die effektive Bewirtschaftung der Gewässer der DDR zu unterbreiten. (3) Jeder Fischereiausübungsberechtigte ist verpflichtet: 1. die Fischbestände in den' Gewässern der DDR zu hegen und zu pflegen, 2. keine verbotenen Fangmethoden anzuwenden, 3. das Oberfischmeisteramt für Ostsee- und Küstenfischerei der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Oberfischmeisteramt genannt) oder dessen Fischereiaufsichtsstellen über die Anwendung verbotener Fangmethoden durch Dritte zu unterrichten. (4) Sofern der Fischfang gewerbsmäßig ausgeübt wird, sind die Fischereiausübungsberechtigten verpflichtet, die von ihnen gefangenen Fische den Aufkaufstellen im vollen Umfang zum Kauf anzubieten. (5) Jeder Fischereiausübungsberechtigte hat sich bei der Ausübung des Fischfanges so zu verhalten, daß die Sicherheit und Ordnung auf den Gewässern der DDR nicht beeinträchtigt werden und der Verkehr nicht behindert wird. III. Mindestmaße §3 (1) Fische der in der Anlage 1 aufgeführten Arten dürfen nur dann gefangen und angelandet werden, wenn sie die dort festgelegten Mindestlängen haben. Von der Mindestmaßregelung sind alle in Binnengewässern, Teichwirtschaften und Intensivanlagen der Küstenfischerei erzeugten Fische ausgenommen. Beim Verkauf solcher Fische ist der jeweiligen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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