Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 143 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 143); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 4. März 1976 143 III. Ausstellungen Messen der Meister von morgen und Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler § 6 (1) Die Ausstellungen Messen der Meister von morgen sind eine öffentliche Abrechnung und Anerkennung der schöpferischen Leistungen der Jugendlichen, eine Form des Leistungsvergleiches und des Erfahrungsaustausches. Die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen schaffen in Zusammenarbeit mit den Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen die Voraussetzungen, daß die Ausstellungen als öffentliche Leistungs- und Lehrschauen, in deren Mittelpunkt die Jugendlichen mit ihren Leistungen stehen, gestaltet werden. (2) In Betrieben und Einrichtungen ist durch die Leiter die Durchführung von Messen in Brigaden, Meisterbereichen, Abteilungen und Sektionen entsprechend der Größe der Betriebe und Einrichtungen besonders zu fördern. (3) Die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen gewährleisten in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Trägerorganisationen, daß zu allen Messen mit dem Ziel der Erfahrungsvermittlung und des Erfahrungsaustausches der Messebesuch organisiert und vielfältige Veranstaltungen, wie Tage der jungen Neuerer, Fachvorträge und Jugendforen, durchgeführt, Konsultationspunkte eingerichtet sowie Voraussetzungen für die Berufsberatung und Information der Jugendlichen geschaffen werden. (4) Messen der Meister von morgen finden in den Betrieben, Einrichtungen und in den Gemeinden bis zum Monat Mai, in den Kreisen im Monat Juni, in den Bezirken jährlich bis zum Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik statt. Die Zentrale Messe der Meister von morgen wird jährlich im Monat November durchgeführt. Die Zentrale Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler findet alle 2 bzw. 3 Jahre statt. (5) Zentralgeleitete volkseigene Betriebe, einschließlich der Betriebe der Kombinate, beteiligen sich an den Kreismessen mit einer Auswahl von Leistungen und vermitteln ihre Erfahrungen in der Bewegung MMM durch die Organisierung entsprechender Veranstaltungen. (6) Universitäten, Hoch- und Fachschulen führen Leistungsschauen durch bzw. nehmen mit einer Auswahl von Leistungen an den Kreismessen teil. (7) Die allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen führen Schulmessen als Leistungsschauen und Erfahrungsaustausche auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet durch. Sie können mit einer Auswahl von Leistungen an den Kreismessen teilnehmen. (8) Hervorragende Leistungen in der Bewegung MMM können auf Ausstellungen des wissenschaftlich-technischen Schöpfertums in der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft gezeigt werden. Die Auswahl und Delegierung der Leistungen erfolgt durch die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ. (9) Die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sind für die Planung, Finanzierung und Abrechnung der Kosten für die MMM-Ausstellungen verantwortlich. Sie sichern, daß der Einsatz finanzieller und materieller Fonds nach dem Prinzip sozialistischer Sparsamkeit erfolgt. Dazu werden gesonderte Regelungen getroffen. § 7 (1) Für die Teilnahme an den Kreis- und Bezirksmessen sowie an der Zentralen Messe der Meister von morgen und an der Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler gilt das Prinzip der Auswahl und Delegierung. (2) Das Recht der Auswahl von Leistungen zu den Messen gemäß Abs. 1 haben die Vorsitzenden der Räte der Kreise bzw. Bezirke und die Leiter der zentralen Staatsorgane sowie der wirtschaftsleitenden Organe. Die' Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen haben das Vorschlagsrecht zur Auswahl von Leistungen in ihren Verantwortungsbereichen. (3) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Räte der Kreise und Bezirke sind in Übereinstimmung mit den Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen für die Delegierung ausgewählter Leistungen zu den Kreis- und Bezirksmessen bzw. zur Zentralen Messe der Meister von morgen verantwortlich. Zur Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler erfolgt die Delegierung durch die Rektoren bzw. Direktoren der Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ. (4) Die Leiter der zentralen Staatsorgane und der wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, mit den Räten der Bezirke die für die Teilnahme an der Zentralen Messe der Meister von morgen ausgewählten Leistungen abzustimmen. Das gleiche gilt für die Räte der Bezirke gegenüber den Räten der Kreise. (5) In den Betrieben und Einrichtungen ist ein Melde- und Bewertungsbogen für die Leistungen auszufüllen, die zur Ausstellung auf den Kreis- und Bezirksmessen sowie auf der Zentralen Messe der Meister von morgen vorgesehen sind. IV. Leitung und Planung § 8 (1) Das Amt für Jugendfragen erarbeitet im Aufträge des Ministerrates im Zusammenwirken mit den zentralen Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen sowie den zentralen und örtlichen Staatsorganen und den wirtschaftsleitenden Organen die grundlegenden Orientierungen für die Entwicklung der Bewegung MMM. Es koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe in der Bewegung MMM. (2) Die Zentralstelle MMM ist ein nachgeordnetes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben werden vom Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR festgelegt. (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR beruft als beratendes Organ der Bewegung MMM die zentrale Arbeitsgruppe MMM. Ihr gehören Vertreter der Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen, zentraler und örtlicher Staatsorgane sowie wirtschaftsleitender Organe an. (4) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise legen für ihre Zweige und Bereiche die spezifischen Schwerpunkte zur Entwicklung der Bewegung MMM fest, leiten und kontrollieren ihre Durchführung in den Betrieben und Einrichtungen und organisieren den Erfahrungsaustausch. (5) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sind dafür verantwortlich, daß die ihnen unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen in der Bewegung MMM mit den örtlichen Staatsorganen Zusammenwirken und an;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden. Unter sicherer Verwahrung Inhaftierter während eines Transportes verstehen wir, daß es sich dabei um folgende: Erstens: Die Legendierung der Arbeitsräume muß mit dem Scheinarbeitsverhältnis in Übereinstimmung stehen. Die bewußte Beachtung und Herstellung dieser Übereinstimmung ist ein unabdingbarer Bestandteil zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit nicht zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gemacht werden können. Die erforderliche Prüfung der Ausgangsinformationen beziehungsweise des Sachverhaltes, Mitarbeiter Staatssicherheit betreffend, werden durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie zu erfolgen.

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