Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 143 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 143); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 4. März 1976 143 III. Ausstellungen Messen der Meister von morgen und Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler § 6 (1) Die Ausstellungen Messen der Meister von morgen sind eine öffentliche Abrechnung und Anerkennung der schöpferischen Leistungen der Jugendlichen, eine Form des Leistungsvergleiches und des Erfahrungsaustausches. Die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen schaffen in Zusammenarbeit mit den Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen die Voraussetzungen, daß die Ausstellungen als öffentliche Leistungs- und Lehrschauen, in deren Mittelpunkt die Jugendlichen mit ihren Leistungen stehen, gestaltet werden. (2) In Betrieben und Einrichtungen ist durch die Leiter die Durchführung von Messen in Brigaden, Meisterbereichen, Abteilungen und Sektionen entsprechend der Größe der Betriebe und Einrichtungen besonders zu fördern. (3) Die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen gewährleisten in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Trägerorganisationen, daß zu allen Messen mit dem Ziel der Erfahrungsvermittlung und des Erfahrungsaustausches der Messebesuch organisiert und vielfältige Veranstaltungen, wie Tage der jungen Neuerer, Fachvorträge und Jugendforen, durchgeführt, Konsultationspunkte eingerichtet sowie Voraussetzungen für die Berufsberatung und Information der Jugendlichen geschaffen werden. (4) Messen der Meister von morgen finden in den Betrieben, Einrichtungen und in den Gemeinden bis zum Monat Mai, in den Kreisen im Monat Juni, in den Bezirken jährlich bis zum Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik statt. Die Zentrale Messe der Meister von morgen wird jährlich im Monat November durchgeführt. Die Zentrale Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler findet alle 2 bzw. 3 Jahre statt. (5) Zentralgeleitete volkseigene Betriebe, einschließlich der Betriebe der Kombinate, beteiligen sich an den Kreismessen mit einer Auswahl von Leistungen und vermitteln ihre Erfahrungen in der Bewegung MMM durch die Organisierung entsprechender Veranstaltungen. (6) Universitäten, Hoch- und Fachschulen führen Leistungsschauen durch bzw. nehmen mit einer Auswahl von Leistungen an den Kreismessen teil. (7) Die allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen führen Schulmessen als Leistungsschauen und Erfahrungsaustausche auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet durch. Sie können mit einer Auswahl von Leistungen an den Kreismessen teilnehmen. (8) Hervorragende Leistungen in der Bewegung MMM können auf Ausstellungen des wissenschaftlich-technischen Schöpfertums in der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft gezeigt werden. Die Auswahl und Delegierung der Leistungen erfolgt durch die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ. (9) Die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sind für die Planung, Finanzierung und Abrechnung der Kosten für die MMM-Ausstellungen verantwortlich. Sie sichern, daß der Einsatz finanzieller und materieller Fonds nach dem Prinzip sozialistischer Sparsamkeit erfolgt. Dazu werden gesonderte Regelungen getroffen. § 7 (1) Für die Teilnahme an den Kreis- und Bezirksmessen sowie an der Zentralen Messe der Meister von morgen und an der Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler gilt das Prinzip der Auswahl und Delegierung. (2) Das Recht der Auswahl von Leistungen zu den Messen gemäß Abs. 1 haben die Vorsitzenden der Räte der Kreise bzw. Bezirke und die Leiter der zentralen Staatsorgane sowie der wirtschaftsleitenden Organe. Die' Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen haben das Vorschlagsrecht zur Auswahl von Leistungen in ihren Verantwortungsbereichen. (3) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Räte der Kreise und Bezirke sind in Übereinstimmung mit den Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen für die Delegierung ausgewählter Leistungen zu den Kreis- und Bezirksmessen bzw. zur Zentralen Messe der Meister von morgen verantwortlich. Zur Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler erfolgt die Delegierung durch die Rektoren bzw. Direktoren der Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ. (4) Die Leiter der zentralen Staatsorgane und der wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, mit den Räten der Bezirke die für die Teilnahme an der Zentralen Messe der Meister von morgen ausgewählten Leistungen abzustimmen. Das gleiche gilt für die Räte der Bezirke gegenüber den Räten der Kreise. (5) In den Betrieben und Einrichtungen ist ein Melde- und Bewertungsbogen für die Leistungen auszufüllen, die zur Ausstellung auf den Kreis- und Bezirksmessen sowie auf der Zentralen Messe der Meister von morgen vorgesehen sind. IV. Leitung und Planung § 8 (1) Das Amt für Jugendfragen erarbeitet im Aufträge des Ministerrates im Zusammenwirken mit den zentralen Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen sowie den zentralen und örtlichen Staatsorganen und den wirtschaftsleitenden Organen die grundlegenden Orientierungen für die Entwicklung der Bewegung MMM. Es koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe in der Bewegung MMM. (2) Die Zentralstelle MMM ist ein nachgeordnetes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben werden vom Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR festgelegt. (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR beruft als beratendes Organ der Bewegung MMM die zentrale Arbeitsgruppe MMM. Ihr gehören Vertreter der Leitungen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen, zentraler und örtlicher Staatsorgane sowie wirtschaftsleitender Organe an. (4) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise legen für ihre Zweige und Bereiche die spezifischen Schwerpunkte zur Entwicklung der Bewegung MMM fest, leiten und kontrollieren ihre Durchführung in den Betrieben und Einrichtungen und organisieren den Erfahrungsaustausch. (5) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sind dafür verantwortlich, daß die ihnen unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen in der Bewegung MMM mit den örtlichen Staatsorganen Zusammenwirken und an;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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