Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 141

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 141 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 141); ■jäjSGESONDt"* 2sgo q i exe rpn;:n Hochschri-0-Ci'l L*,JWySw\luSI jp* ■ . ü i 3 LATT 141 der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 4. März 1976 Teil I Nr. 8 Tag Inhalt Seite 29.1. 76 Verordnung über die Bewegung Messe der Meister von morgen 141 29.1. 76 Verordnung über die Stiftung des Architekturpreises der Deutschen Demokratischen Republik 145 12. 2. 76 Statut des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Beschluß des Ministerrates 146 19.2.76 Bekanntmachung 147 5. 2. 76 Anordnung über die Direktive zur Durchsetzung einer straffen und zielgerichteten Arbeit mit Materialverbrauchsnormen in den Kombinaten und Betrieben . 147 3. 2. 76 Anordnung Nr. 3 über vereinfachte Anforderungen an die Erfassung und Nachweisführung in Rechnungsführung und Statistik 150 2. 2. 76 Anordnung über die Aufgaben und Organisation der örtlichen freiwilligen Feuerwehren und der betrieblichen Feuerwehren sowie die Rechte und Pflichten ihrer Angehörigen 150 10. 2. 76 Anordnung über die Massebezeichnungen an schweren, auf Schiffen transportierten Frachtstücken 154 10. 2. 76 Anordnung über die Aufteilung des Rettungslohnes 154 11.2. 76 Anordnung über Allgemeine Bedingungen für die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen 155 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 156 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 156 Verordnung über die Bewegung Messe der Meister von morgen vom 29. Januar 1976 Auf Vorschlag des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem Präsidium der Kammer der Technik und dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft wird auf der Grundlage und zur Durchführung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I Nr. 5 S. 45) zur Bewegung Messe der Meister von morgen (MMM) folgendes verordnet: I. Geltungsbereich § 1 Diese Verordnung gilt für zentrale und örtliche Staatsorgane sowie für wirtschaftsleitende Organe. Sie gilt für Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und deren kooperative Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), für Universitäten, Hoch- und Fachschulen, für allgemeinbildende polytechnische Oberschulen und Einrichtungen der Berufsausbildung sowie die Akademie der Wissenschaften der DDR und andere staatliche Einrichtungen (nachfolgend Einrichtungen genannt). U. Grundsätze § 2 (1) Die Bewegung MMM ist eine politische Massenbewegung der Jugend zur Entwicklung des wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Schöpfertums. Der Studentenwettstreit auf wissenschaftlichem Gebiet ist Bestandteil der Bewegung MMM. (2) Es ist Anliegen der Bewegung MMM, die Jugend an geistig-produktive Tätigkeit heranzuführen, die Vervollkommnung ihres Wissens und Könnens, ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, ihr Streben auf die Meisterung des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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