Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 135); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 16. Februar 1976 135 Anlage zu vorstehender Anordnung Pfandflaschen sind: Getränkeflaschen Pfandbetrag 10 Flasche Kronenverschlußflaschen mit einem Fassungs- J vermögen von 0,25 1 und 0,28 1 zum Abfüllen von alkoholfreien Erfrischungsgetränken ,15 M Kronen- und Bügelverschlußflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,33 1 zum abfüllen von Bier und alkohlfreien Getränken und weinhaltigen Erfrischungsgetränken ,30 M Bügelverschlußflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,5 1 zum Abfüllen von Bier und alkoholfreien Getränken ,30 M Kronenverschlußflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,5 1 zum Abfüllen von Bier und alkoholfreien Getränken sowie Kronenverschlußflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,5 und 0,7 1* zum Abfüllen von Fruchtsäften, Fruchtsafterzeugnissen und Gemüsesäften ,30 M Milchflaschen Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,25 1 für Milch, Sahne, Sauermilch und Milch-mischgetränke ,20 M Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,5 1 für Milch, Sahne, Sauermilch und Milchmischgetränke ,20 M Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,2 1 für Sauermilchgetränke ,20 M Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 1,0 1 für Milch -,30 M Sonstige Pfandflaschen Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 100 g zum Abfüllen von Kaffeesahne, Tomatenmark u. ä. ,10 M Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,25 1 zum Abfüllen von Gemüsesäften, Fruchtsäften (Diät- und Reformartikeln), Apfel- und Traubensäften, Süßmosten und sonstigen trinkfertigen Obstsäften ,15 M Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 250 g zum Abfüllen von Kondensmilch ,20 M Rückkauf flaschen sind: Rückkaufbetrag Essigflaschen**, auf deren Etiketten der Rück- Flasche kaufbetrag genannt ist 0,5- und 0,7-1-Flasche ,20 M Kronenverschlußflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,7 1 zum Abfüllen von Lauchstädter Brunnen ,30 M Primasprit- und Feinspritflaschen*** (Rückgabe hat einschließlich Etikett zu erfol- gen) 1-1-Flasche -,35 M V2-1-Flasche -,20 M Brennspiritusflaschen*** (Kropfhals- und EHV-Flaschen) 1-1-Flasche ,35 M (Erfolgt die Rückgabe von Primasprit- und Feinspritflaschen sowie von Brennspiritusflaschen mit Schraubverschluß ohne diesen, sind ,30 M je Liter-Flasche bzw. ,15 M je Va-Liter-Flasche zu vergüten.)*** ln der Form der TGL 14336 Blatt 5 vom September 1968 Verpak-kungsmittel aus Glas - Flaschen für Lebensmittel, Flasche LD 0,7 1 ** Preisanordnung Nr. 4539 vom 1. April 1966 Essig und Speisesenf ** Preisanordnung Nr. 4525 vom 1. April 1966 - Branntwein (rektifizierter Spiritus) und Fuselöl - Anordnung über das Diplomverfahren Diplomordnung vom 26. Januar 1976 Auf Grund des § 16 der Verordnung vom 6. November 1968 über die akademischen Grade (GBl. II Nr. 127 S. 1022) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: § 1 Verantwortung für die Durchführung der Diplomverfahren (1) Das Recht zur Verleihung des Diploms (Diplomrecht) wird den Universitäten, Hochschulen und Medizinischen Akademien (nachfolgend Hochschulen genannt) erteilt. (2) Die Wissenschaftlichen Räte der Hochschulen legen fest, welche Sektionen bzw. ihnen gleichgestellte Bereiche, Institute oder Einrichtungen (nachfolgend Sektionen genannt) Diplomverfahren durchführen. (3) Der Rat der Sektion beauftragt Kommissionen mit der Durchführung von Diplomverfahren (Diplomkommissionen). Die Diplomkommissionen bestehen aus einem Hochschullehrer als Vorsitzenden sowie einem oder mehreren Beisitzern. Beisitzer können auch wissenschaftliche Mitarbeiter oder Vertreter von Betrieben, staatlichen Organen und Institutionen sein. Die Zusammensetzung der Diplomkommissionen ist vom zuständigen Direktor der Sektion zu bestätigen. § 2 Eröffnung des Diplomverfahrcns Der Direktor der Sektion entscheidet auf Vorschlag des für das Fachgebiet zuständigen Hochschullehrers über die Eröffnung des Diplomverfahrens, wenn Diplomarbeit und Thesen (in der Regel je 3 Exemplare) vorliegen und die im Studienplan fixierten Anforderungen durch den Kandidaten erfüllt sind, und beauftragt einen Gutachter. § 3 Externe Kandidaten (1) Externe Kandidaten, die einen Hochschulabschluß in der entsprechenden Fachrichtung vor dem Inkrafttreten der Prüfungsordnung* erworben haben, reichen neben der Diplomarbeit und den Thesen ein: a) eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über den Hochschulabschluß, b) einen Lebenslauf, der insbesondere über die gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung Auskunft gibt, c) Angaben über Veröffentlichungen oder andere wissenschaftliche Leistungen (z. B. Erfindungen, Patente), d) eine Beurteilung durch den zuständigen Leiter, die insbesondere über die berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit des Kandidaten Auskunft .gibt, e) ein polizeiliches Führungszeugnis, f) die Quittung über die entrichteten Ddplomgebühren. (2) Für externe Kandidaten, die den Hochschulabschluß einer Ingenieurhochschule besitzen, gelten besondere Rechtsvorschriften**. * Z. Z. gilt die Prüfungsordnung vom 3. Januar 1975 (GBl. I Nr. 10 S. 183). Für bestimmte Immatrikulationsjahrgänge des Fernstudiums gilt Anweisung Nr. 16/1973 vom 15. Oktober 1973 über den Erwerb des Diplom durch Fernstudenten (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen Nr. 9/1973 S. 72). ** Z. Z. gilt die Anordnung vom 13. Mai 1974 über die Förderung von Absolventen der Ingenieurhochschulen beim Erwerb des Diplom (GBl. I Nr. 28 S. 283).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 135) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 135)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X