Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 101 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 101); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 11. Februar 1976 ' 101 Fälligkeit, Vorauszahlungspfliebt §13 (1) Gebühren werden mit Beendigung der gebührenpflichtigen notariellen Tätigkeit, Auslagen sofort nach ihrer Entstehung fällig. Gebühren für Nachlaßpflegschaften und Nachlaßverwaltungen sowie für Pflegschaften in Familienrechtsangelegenheiten werden mit der Anordnung des Verfahrens fällig. (2) Das Staatliche Notariat soll die Vorauszahlung der Gebühren und Auslagen verlangen, wenn es auf Antrag tätig wird. (3) Die Herausgabe einer Werthinterlegung, für die Gebühren nach § 7 Abs. 2 zu erheben sind, ist von der Zahlung der Kosten abhängig zu machen. Inkrafttreten §14 (1) Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1976 in Kraft. (2) Gebühren und Auslagen wfden nach dem bisher geltenden Kostenrecht erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung bereits fällig geworden sind. Berlin, den 5. Februar 1976 Der Minister der Justiz Heusinger Anlage zu § 1 Abs. 3 vorstehender Anordnung Gebührenstaffel Wert bis M volle Gebühr M 4/a Gebühr M lU Gebühr M % Gebühr M 100 6,- 3,- 2,- 2,- 500 12,- 6, 3,- 2,- 1000 16,- 8,- 4,- 2,- 1 500 20,- 10, - 5,- 2,50 2 000 24,- 12,- 6,- 3,- 2 500 28,- 14,- 7, 3,50 3 000 32,- 16,- 8,- 4,- 3 500 36,- 18,- 9,- 4,50 4 000 40,- 20,- 10,- 5,- 5 000 44,- 22,- 11,- 5,50 6 000 48,- 24,- 12,- 6,- 7 000 52,- 26,- 13,- 6,50 8 000 56,- 28,- 14,- 7,- 9 000 60,- 30,- 15,- 7,50 10 000 64,- 32,- 16,- 8,- 12 000 72,- 36,- 18,- 9,- 14 000 80,- 40,- 20,- 10,- 16 000 88,- 44,- 22,- 11,- 18 000 96,- 48,- 24,- 12,- 20 000 104,- 52,- 26,- 13,- 22 000 112,- 56,- 28,- 14,- 24 000 120,- 60,- 30,- 15,- 26 000 128,- 64,- 32,- 16,- 28 000 136,- 68,- 34,- 17,- 30 000 144,- 72,- 36,- 18,- 35 000 160,- 80,- 40,- 20,- 40 000 176,- 88,- 44,- 22,- 50 000 200,- 100,- 50,- 25,- 60 000 224,- 112,- 56,- 28,- 70 000 248,- 124,- 62,- 31,- 80 000 272,- 136,- 68,- 34,- 90 000 296,- 148,- 74,- 37,- 100 000 320,- 160,- 80,- 40,- Die weiteren Wertstufen steigen um je 10 000 M und die volle Gebühr um je 24 M. Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate vom 5. Februar 1976 §1 (1) Dolmetscher und Übersetzer für die Übertragung aus einer Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt, werden für die Gerichte und Staatlichen Notariate vom Minister der Justiz bestellt. (2) Die Bestellung gilt für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik; sie kann beim Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit widerrufen werden, (3) Personen, die nicht als Dolmetscher oder Übersetzer vom Minister der Justiz bestellt worden sind, dürfen von den Gerichten und Staatlichen Notariaten nur dann herangezogen werden, wenn für die betreffende Sprache Dolmetscher oder Übersetzer noch nicht bestellt worden sind oder die Heranziehung eines bestellten Dolmetschers erhebliche Schwierigkeiten bereitet. §2 (1) Personen, die sich um die Bestellung als Dolmetscher oder Übersetzer bewerben, haben in dem Gesuch die Fremdsprache, für die sie zum Dolmetscher oder Übersetzer bestellt zu werden wünschen, anzugeben und ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen. (2) Die Gesuche sind schriftlich beim Ministerium der Justiz einzureichen. , §3 (1) Personen, die den Befähigungsnachweis erbracht haben, werden vom Minister der Justiz zum Dolmetscher oder Übersetzer für die Gerichte und Staatlichen Notariate bestellt. (2) Die Urkunde über die Bestellung (Anlage) wird dem Dolmetscher oder Übersetzer vom Direktor des Bezirksgerichts ausgehändigt, in dessen Bezirk der Dolmetscher oder Übersetzer wohnhaft ist. Der Dolmetscher oder Übersetzer erhält neben der Bestellungsurkunde einen Stempel mit folgender Aufschrift: N.N. (Staats- Vom Minister der Justiz der Deutschen wappem Demokratischen Republik zum Dolmetscher/ der DDR) Übersetzer für die Sprache bestellt. Für Dolmetscher oder Übersetzer des Fremdsprachendienstes der Deutschen Demokratischen Republik „Intertext“ wird ein Stempel mit folgender Aufschrift verwendet: Intertext Fremdsprachendienst der Deutschen Demokratischen Republik (Staats- Vom Minister der Justiz der Deutschen wiappem Demokratischen Republik befugt, die Rich- derDDR) tigkeit der durch den Sprachmittler Herm/Frau vorgenommenen Übersetzung aus der Sprache in die i Sprache zu bestätigen, Unterschrift Außenstelle Der Stempel wird zweisprachig hergestellt. Er wird dem Dolmetscher oder Übersetzer vom Direktor des Bezirksgerichts ausgehändigt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens.

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