Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 100

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 100 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 100); 100 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 11. Februar 1976 (3) Ein Viertel der vollen Gebühr wird erhoben für: 1. die Eröffnung eines Testaments, 2. den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines oder einer Bescheinigung für den Testamentsvollstrecker, wenn er zu Protokoll des Staatlichen Notariats erklärt wird, 3. die Anordnung, ein Nachlaßverzeichnis aufzustellen. (4) Ein Achtel der vollen Gebühr wird erhoben für: 1. die Verwahrung eines Testaments, 2. die Rücknahme eines Testaments aus der Verwahrung. §6 Familienrechtsangelegenheiten Die Hälfte der vollen Gebühr wird erhoben für: 1. die Abwesenheitspflegschaft und für die Pflegschaft für unbekannte oder ungewisse Beteiligte (§ 105 Abs. 1 Buchstaben b und c des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 [GBL I 1966 Nr. 1 S. 1]), 2. die Aufhebung der Annahme an Kindes Statt nach Eintritt der Volljährigkeit des Angenommenen. §7 Hinterlegungen (1) Für die Hinterlegung von Geldbeträgen in Mark werden Gebühren in Höhe des Zinssatzes für Spareinlagen erhoben. (2) Für die Hinterlegung von Zahlungsmitteln in anderer Währung, von Wertpapieren, Urkunden oder Wertsachen sind jährlich Gebühren in Höhe von 3 vom Hundert des Wertes des Gegenstandes zu erheben. (3) Die Gebühr nach Abs. 2 wird nicht erhoben, wenn die Hinterlegung nach § 136 der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 4 S. 61) erfolgt oder wenn das Staatliche Notariat die Hinterlegung in einer Vormundschaft oder in einer Pflegschaft für körperlich oder geistig gebrechliche Bürger anordnet. §8 Zurückweisung von Anträgen, Beschwerdeverfahren (1) Ein Viertel der vollen Gebühr wird erhoben für die Zurückweisung eines Antrages auf: 1. Erteilung eines Erbscheines oder einer Bescheinigung für den Testamentsvollstrecker, 2. Aufhebung der Annahme an Kindes Statt nach Volljährigkeit des Angenommenen. (2) Ein Viertel der vollen Gebühr wird erhoben für die Abweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn das notarielle Verfahren oder die Entscheidung selbst gebührenpflichtig ist. §9 Auslagen (1) Auslagen sind Aufwendungen, die im notariellen Verfahren für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, für Schreibarbeiten, Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für Veröffentlichungen entstanden sind. (2) Die Berechnung der Auslagen für Schreibarbeiten erfolgt gemäß § 6 der Justizkostenordnung vom 10. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 1 S. 11). Bei Beurkundung von Verträgen werden für 2 Ausfertigungen oder Abschriften, bei sonstigen Beurkundungen für 1 Ausfertigung oder Abschrift Schreibauslagen nicht erhoben. Berechnung des Gebührenwertes §10 Grundsätze (1) Der Gebührenwert wird berechnet: 1. in Beurkundungsangelegenheiten nach dem Wert des Gegenstandes der Beurkundung; maßgebend ist der Zeitpunkt der Beurkundung, 2. in Erbschaftsangelegenheiten nach dem Wert des Nachlasses, der vom Notariatsverfahren erfaßt wird; Nachlaßverbindlichkeiten gemäß § 410 Abs. 1 Ziffern 1, 3 und 4 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) sind im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheines oder einer Bescheinigung für den Testamentsvollstrecker sowie zur Eröffnung eines Testaments abzusetzen, 3. in familienrechtlichen Pflegschaftsangelegenheiten nach dem Wert des Vermögens, das von der Pflegschaft erfaßt wird, 4. in Hinterlegungsangelegenheiten nach dem Wert der Hinterlegung. (2) In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, für die ein Gebührenwert nicht bestimmt ist, beträgt der Gebührenwert 3 000 M. Das Staatliche Notariat kann unter Berücksichtigung des Gegenstandes der notariellen Tätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten einen höheren oder niedrigeren Wert bestimmen, jedoch nicht mehr als 100 000 M. (3) Nebenleistungen werden nur bewertet, wenn sie Gegenstand eines besonderen Rechtsgeschäftes sind. (4) Das Staatliche Notariat setzt den Gebührenwert durch Beschluß fest, wenn es das für erforderlich hält oder wenn Einwendungen gegen den der Kostenrechnung zugrunde gelegten Gebührenwert erhoben werden. ' §11 Besondere Wert Vorschriften in Beurkundungsangelegenheiten (1) Bei Kaufverträgen ist der Kaufpreis der Gebührenwert. (2) Bei sonstigen Verträgen, die gegenseitige Leistungen zum Gegenstand haben, ist nur der Wert der Leistung einer Seite und, wenn der Wert der Leistungen verschieden ist, der höhere maßgebend. (3) Im übrigen wird der Gebührenwert berechnet: 1. bei Vorkaufsrechten nach dem halben Wert der Sache, 2. bei Nutzungsrechten, bei Rechten auf wiederkehrende oder dauernde Leistungen einschließlich Unterhaltsleistungen nach dem Wert des 5jährigen Bezuges, soweit die Berechtigung nicht einen kürzeren Zeitraum umfaßt, 3. in Angelegenheiten der Regelung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens der Ehegatten untereinander nach dem halben Wert des betroffenen gemeinschaftlichen Vermögens, 4. bei Zustimmungen Mitberechtigter nach ihrem Anteil. Beurkundung mehrerer Erklärungen §12 (1) Werden in einer Niederschrift mehrere Erklärungen beurkundet, die denselben Gegenstand betreffen, wird nur die höchste Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes erhoben. (2) Die Gebühr wird nur einmal nach dem zusammengerechneten Wert erhoben, wenn die Erklärungen verschiedene Gegenstände betreffen und der gleichen Gebührenstufe unterliegen. Sind Gebühren nach unterschiedlichen Gebührenstufen zu erheben, werden sie getrennt berechnet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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