Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 1); 1 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 10. Januar 1976 Teil I Nr. 1 Tag Inhalt Seite 18.12. 75 Verordnung über die Vollstreckung in Grundstücke und Gebäude C . 1 18.12.75 Verordnung über die Gesamt Vollstreckung 5 18.12. 75 Verordnung über das schiedsgerichtliche Verfahren 8 10.12. 75 Anordnung über die Erhebung, Stundung und den Erlaß von Kosten der Bezirks- gerichte, Kreisgerichte und Staatlichen Notariate c Justizkostenordnüng 11 20.11. 75 Anordnung über den Einsatz von Halbzeug aus Kupfer 13 27.11. 75 Anordnung über die Genehmigung und Registrierung von Berichterstattungen und über Bevölkerungsbefragungen 13 2.12. 75 Anordnung über die Komplexrichtlinie für die städtebauliche Planung und Gestaltung von Neubauwohngebieten 15 8.12. 75 Anordnung über die Prämienzahlung für Sammeldrogen 15 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik ■ 16 Verordnung über die Vollstreckung in Grundstücke und Gebäude vom 18. Dezember 1975 Auf Grund des § 208 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 29 S. 533) wird folgendes verordnet: §1 Gegenstand der Vollstreckung (1) Diese Verordnung regelt die Vollstreckung in Grund-stücke und Gebäude, soweit diese GegenstancTemes~selbstän-digen ~Eljentumsrechts sind und für sie die Vorschriften übeF Grundstücke entsprechende Abwendung finden, oder in Anteile davon (im folgenden als Grundstück bezeichnet). (2) Die Vollstreckung in ein Grundstück ist, soweit sie nicht durch Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist, nur zulässig, wenn 1. die Erfüllung des Anspruchs aus dem Grundstück verlangt werden kann; 2. bei einem sonstigen Anspruch andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner erfolglos geblieben oder von vornherein aussichfslös'öäe’r 'für den GlauBfger'niSTzü' mutbar sind. Der Anspruch muß mindestens ~500~M be-' tragen. (3) Die Vollstreckung erfolgt durch gerichtlichen Verkauf des Grundstücks und die Verteilung des Erlöses. Sie" obliegt dem Sekretär des Kreisgerichts, in dessen Bereich das Grundstück liegt. (4) Auf die Vollstreckung in Grundstücke sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung (ZPO) anzuwenden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. §2 Einleitung der Vollstreckung (1) Die Vollstreckung ist durch Beschluß (Anordnungsbeschluß) anzuordnen, wenn der Gläubiger eines Anspruchs gemäß § 1 Abs. 2 Ziff. 1 die Vollstreckung beantragt; bei der Vollstreckung eines sonstigen Anspruchs festgestellt wird, daß der Schuldner im Grundbuch“ eingetragener* Eigentümer oder Erbe eines eingetragenen Eigentümers eines Grundstücks ist, und wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Ziff. 2 sowie die Einwilligung des Gläubigers vorliegen. * 1 (2) Der Anordnungsbeschluß hat die Bezeichnung des Gläubigers und des Schuldners, des geltend gemachten Anspruchs und des Vollstreckungstitels sowie des Grundstücks, in das vollstreckt wird, zu enthalten. In ihm ist dj Pfändung des Grundstücks zugunsten des Gläubigers auszusprechen. (3) Der Anordnungsbeschluß ist dem Gläubiger und dem Schuldner sowie der zuständigen Außenstelle oder Arbeitsgruppe des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes (nachfolgend Liegenschaftsdienst genannt) mit dem Ersuchen um Eintragung der Pfändung in das Grundbuch'zuzustellen und dem Rat des Kreises zu übersenden. §3 Wirkung der Pfändung (1) Die Pfändung des Grundstücks wird mit der Zustellung des Anordnungsbeschlusses an eien Liegenschaftsdienst wirksam. Dieser hat dem Gericht die erfolgte Eintragüfig des Pfändungsvermerks in das Grundbuch unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift des Grundbuchblattes unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Pfändung erstreckt sich auf das Grundstück und auf die mit dem Boden Test verbirnffenen‘Gebäude und Ah-lagen, die Anpflanzungen und das GrunüstüSszubehor, sö-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Qualität in der Dienstdurchführung zur Sicherung des Dienstobjektes, Gewährleistung eines hohen Standes der Wachsamkeit und Disziplin durch Bekämpfung aller Erscheinungen der routinemäßigen und oberflächlichen Dienstdurchführung. Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben. Die Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen.

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