Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1976 Teil I (GBl. I Nr. 1-51, S. 1-578, 10.1.-31.12.1976)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1976, Seite 21 (GBl. DDR I 1976, S. 21); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 22. Januar 1976 21 * Anordnung ueber die Ordnungsmaessigkeit in Rechnungsfuehrung und Statistik vom 31. Dezember 1975 Auf Grund des ? 8 Abs. 1 der Verordnung vom 20. Juni 1975 ueber Rechnungsfuehrung und Statistik (GBL I Nr. 31 S. 585) wird im Einvernehmen mit den Ministern und Leitern der anderen zustaendigen zentralen Staatsorgane, den Leitern des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR und des Zentralvorstandes der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe sowie mit den Vorsitzenden der Raete der Bezirke folgendes angeordnet: I. Geltungsbereich ?1 (1) Diese Anordnung gilt fuer Betriebe, Kombinate und Betriebe der Kombinate, Einrichtungen, Genossenschaften einschliesslich Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft und deren kooperative Einrichtungen, den Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (VdK) und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgIB), wirtschaftsleitende Organe, Staatsorgane (nachfolgend Betriebe und Organe genannt). (2) Im folgenden werden Datenerfassungsstellen oder -Stationen, Datenverarbeitungsbetriebe, Betriebe und Einrichtungen mit Datenverarbeitungsstationen, die Aufgaben der Verarbeitung von Daten sowie der Erarbeitung und Aufbewahrung von Organisations- und Programmunterlagen durchfuehren, als Datenverarbeitungseinrichtungen bezeichnet. (3) Fuer Betriebe, die nach den Rechtsvorschriften ueber vereinfachte Anforderungen an Rechnungsfuehrung und Statistik arbeiten, gelten die Regelungen dieser Anordnung nur, soweit sie die maschinelle bzw. elektronische Datenverarbeitung betreffen und diese Betriebe die Daten ihrer betrieblichen Abrechnung auf Lochkartenanlagen bzw. elektronischen Datenverarbeitungsanlagen aufbereiten bzw. aufbereiten lassen. (4) Die Vorschriften ueber die Aufbewahrungsfristen gemaess den ?? 20 und 21 gelten nicht fuer Staatsorgane und staatliche Einrichtungen. II. Grundanforderungen ?2 (1) Die Leitung und Organisation des Arbeitsablaufs zur Gewinnung und Weiterleitung von Informationen unterliegt folgenden Grundanforderungen der Ordnungsmaessigkeit: wahrheitsgetreue, vollstaendige und lueckenlose Erfassung und Aufbereitung von Daten sowie wahrheitsgetreue Weitergabe von Informationen aus Rechnungsfuehrung und Statistik, Sicherung der Belege und Datentraeger gegen widerrechtliche Veraenderung, Beschaedigung, Verlust und unerlaubte Verwendung, Dokumentation der organisatorischen Grundlagen der Datenverarbeitung, Gewaehrleistung der Aufbewahrungsfristen, richtige Bewertung der materiellen und finanziellen Mittel. (2) Weitere Anforderungen an die Ordnungsmaessigkeit sind: rationelle Organisation der Erfassung, der Aufbereitung, der Speicherung, des Nachweises, der Analyse, der Uebermittlung und Kontrolle von Daten, wahrheitsgetreuer, vollstaendiger und revisionsfaehiger Nachweis der Daten und ihrer lueckenlosen Zusammenhaenge, eine den Richtlinien (Bearbeitungsvorschriften) entsprechende Erarbeitung und Weitergabe von Berichterstattungen, vollstaendige und termingemaesse Uebermittlung der Datentraeger an Datenverarbeitungseinrichtungen sowie deren Ruecksendung an die Auftraggeber, Kontrolle und gegenseitige Abstimmung der Datenverarbeitungsergebnisse, Inventur der materiellen und finanziellen Mittel sowie der Forderungen und der Verbindlichkeiten zur Sicherung und Kontrolle des sozialistischen Eigentums, Nachweis saemtlicher in Kassen, Depots oder Bestaenden angelegten oder verwalteten betrieblichen Mittel bzw. Haushaltsmittel, Festlegung der Verantwortlichkeit fuer die Organisation, Durchfuehrung und Kontrolle der Arbeiten einschliesslich der Befugnisse fuer die Aenderung von Dokumenten und Organisationsprojekten der Rechnungsfuehrung und Statistik. (3) Bei der Durchsetzung der Festlegungen dieser Anordnung sind die entsprechenden Vorschriften zum Schutz von Staats- und Dienstgeheimnissen einzuhaiten. (4) Fuer Kassen ist ein Kassennachweis zu fuehren, in dem die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und der taegliche Kassenbestand nachgewiesen werden. Einzahlungen duerfen nur entgegengenommen und Auszahlungen aus der Kasse nur geleistet werden, wenn ordnungsgemaesse Belege vorliegen. Fuer alle Ein- und Auszahlungen sind Quittungsleistungen erforderlich; fuer Einzahlungen sind nummerngesicherte Vordrucke zu verwenden (in Geld- und Kreditinstituten gelten spezifische Vordrucke). Zur Quittungsleistung gehoeren die unterschriftliche Bestaetigung des Geldempfangs, die Angabe des Zahlungsgrundes sowie das Datum des Empfangs. Die quittierten Belege sind nach laufender Numerierung und, soweit nicht Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen, ausserhalb des Zugriffsbereichs des Kassierers aufzubewahren. Die Abstimmung der Barbestaende der Hauptkasse mit dem Kassennachweis hat taeglich zu erfolgen. Die Nebenkassen sind mindestens einmal im Monat vor Monatsschluss mit der Hauptkasse abzurechnen. ?3 (1) Die Betriebe und Organe haben innerhalb ihres Verantwortungsbereiches die Beziehungen zwischen ihren einzelnen Bereichen sowie zu den Datenverarbeitungseinrichtungen zum Zwecke der Datenverarbeitung so zu gestalten, -dass sie den Anforderungen der Ordnungsmaessigkeit dieser Anordnung entsprechen. Bei der Uebermittlung von Belegen und anderen Datentraegern zum Zwecke der Datenverarbeitung sind insbesondere folgende Grundsaetze zu beachten: die Datentraeger sind ordnungsgemaess ausgefuellt und vollstaendig sowie unter Wahrung des Geheimhaltungsgrades sicher und zu den vereinbarten Terminen zu uebergeben; durch geeignete Massnahmen ist zu sichern, dass eine ordnungsgemaesse Kontrolle durchgefuehrt werden kann. Die Datenverarbeitungseinrichtungen haben eine programmgemaesse bzw. den Vereinbarungen entsprechende sowie gegen unkontrollierte Eingriffe gesicherte Datenverarbeitung zu gewaehrleisten. (2) Leistungsbeziehungen von Betrieben und Organen zu Datenverarbeitungseinrichtungen sind durch Wirtschaftsvertraege so zu gestalten, dass den Grundsaetzen des Abs. 1 voll entsprochen wird und die sich daraus ergebenden Rechte und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem für das Untersuchungsorgan unmittelbar ergebenden Möglichkeiten zum Schutze des Vermögens und der Wohnung inhaftierter Personen, wen. dieses sich aufgrund der Inhaftierung erforderlich macht.

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