Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 769

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 769 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 769); 769 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1975 Berlin, den 30. Dezember 1975 Teil I Nr. 48 Tag Inhalt Seite 20.11. 75 Anordnung über den Vertrieb von Presseerzeugnissen Postzeitungs vertriebsordnung 769 20.11.75 Anordnung über Gebühren im Postzeitungsvertrieb Gebührenordnung Postzeitungsvertrieb 775 5.12.75 Anordnung Nr. Pr. 152 zur Änderung und Aufhebung preisrechtlicher Bestimmungen 776 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik ’ 776 Anordnung über den Vertrieb von Presseerzeugnissen Postzeitungsvertriebsordnung vom 20. November 1975 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen §1 Geltungsbereich (1) Die Postzeitungsvertriebsordnung gilt für den Vertrieb von Presseerzeugnissen innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Soweit in dieser Anordnung keine speziellen Bestimmungen enthalten sind, gelten für die Beziehungen der Deutschen Post zu den Verlagen, den Abonnenten, den Käufern von Presseerzeugnissen im Einzelverkauf und den Wiederverkäufern die entsprechenden wirtschaftsrechtlichen bzw. zivil-rechtlichen Bestimmungen. §2 Zulassung zum Vertrieb (1) In der Deutschen Demokratischen Republik dürfen nur solche Presseerzeugnisse vertrieben werden, die durch das Ministerium für Post- und Femmeldewesen dafür zugelassen worden sind. Die Titel der zum Vertrieb zugelassenen Presseerzeugnisse werden in der Postzeitungsliste veröffentlicht. Für den Vertrieb von Betriebszeitungen, die in der Deutschen Demokratischen Republik erscheinen, ist keine Zulassung erforderlich. (2) Als Vertrieb gilt jegliche organisierte Verbreitung von Presseerzeugnissen. Dabei können die Presseerzeugnisse verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden. (3) Presseerzeugnisse, die nicht in der Deutschen Demokratischen Republik vertrieben werden dürfen, sind auch von der Beförderung durch die Deutsche Post ausgeschlossen. Auf solche Presseerzeugnisse finden die Bestimmungen der Anordnung über den Postdienst Postordnung * entspre- Z. Z. gilt die Postordnung vom 21. November 1974 (GBl. I 1975 Nr. 13 S. 236). chende Anwendung. Im internationalen Postverkehr gelten dafür die Bestimmungen des Zollgesetzes*. §3 Vertrieb durch die Deutsche Post (1) Die Deutsche Post vertreibt Presseerzeugnisse im Abonnement und im Einzelverkauf. Außerdem liefert sie Presseerzeugnisse an Wiederverkäufer. Tageszeitungen außer Abendzeitungen sowie Fach- und wissenschaftliche Zeitschriften werden vorrangig im Abonnement vertrieben. (2) Die Deutsche Post organisiert den Pressevertrieb unter Beachtung der mit Hilfe der Presseerzeugnisse zu lösenden politischen, kulturpolitischen und wirtschaftspolitischen Aufgaben nach volkswirtschaftlich effektivsten Möglichkeiten. Tages- und Wochenzeitungen werden unverzüglich befördert und zugestellt. (3) Die für den Pressevertrieb gültigen Handelsspannen legt der Minister für Post- und Fernmeldewesen nach den preisrechtlichen Bestimmungen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Abstimmung mit den Leitern der wirtschaftsleitenden Organe des Verlagswesens fest. (4) Die Gebühren für die in dieser Anordnung enthaltenen Leistungen der Deutschen Post sind in der Anordnung über Gebühren im Postzeitungsvertrieb Gebührenordnung Postzeitungsvertrieb ** festgelegt. §4 Vertrieb außerhalb der Deutschen Post (1) Sollen Presseerzeugnisse in Ausnahmefällen nicht durch die Deutsche Post vertrieben werden, so bedarf dieser Vertrieb im folgenden Eigenvertrieb genannt der Genehmigung des Ministers für Post- und Fernmeldewesen. Die Verlage bzw. der zuständige Außenhandelsbetrieb im folgenden Verlage genannt haben in diesen Fällen beim Ministerium für Post- und Fernmeldewesen 10 Wochen vor dem vorgesehenen Vertriebsbeginn einen begründeten schriftlichen Antrag zu stellen. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. (2) Eine Genehmigung für den Eigenvertrieb ist auch erforderlich, wenn nur ein Teil der Auflage eines Presseerzeugnis- * Z. Z. gilt das Zollgesetz vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42). ** Z. Z. gilt die Gebührenordnung Postzeitungsvertrieb vom 20. November 1975 (GBl. I Nr. 48 S. 775).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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