Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 768

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 768 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 768); 768 Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 23. Dezember 1975 Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 vorstehender Anordnung Abweichende bzw. ergänzende Kennzeichnung bestimmter verpackter Lebensmittel 1. Bei Fleisch-, Geflügelfleisch- und Wildfleischerzeugnissen und bei tafelfertigen Gerichten mit Fleisch, Geflügel- oder Wildfleisch oder mit Wurst ist zusätzlich zur Masse des Gesamtinhaltes die Masse des Fleisches bzw. der Fleischzubereitung bzw. des Wurstanteiles zur Zeit der Füllung auf der Kleinverbraucher- bzw. Großverbraucherpackung anzugeben. Ausgenommen hiervon sind Fleischerzeugnisse im eigenen Saft, Fleischsülze, Schmalzfleisch, fleisch-, geflügelfleisch-und wursthaltige Salate sowie Wurstwaren. Sofern Knochen mit verarbeitet werden, ist dies durch den Hinweis „mit Knochen“ auf der Kleimverforau-cherpackung zu kennzeichnen. Bei diesen Erzeugnissen darf die Masse der Knochen in der Masseangabe des Fleisches zur Zeit der Füllung enthalten sein. 2. Bei Fleisch- und Fischpräserven sowie -halbkonserven sind zusätzlich die Hinweise „kü'hl lagern“ und, sofern eine Verbrauchsfrist nicht oder noch nicht festgelegt ist, „zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt" auf der Kleinverbraucher-, Einzelhandels- und Großverbraucherpackung anzugeben. 3. Bei in Folie verpacktem, nicht gefrorenem Fleisch, Geflügel, Geflügelteilen sowie Fleisch-, Wurst- und geräucherten Fischwaren sind zusätzlich die Hinweise' „kühl lagern“ und, sofern eine Verbrauchsfrist nicht oder noch nicht festgelegt ist, „zum sofortigen Verbrauch bestimmt“ auf der Kleinverbraucher-, Einzelhandels- und Großvenbraucher-packung anzugeben. 4. Bei verpacktem Käse bis 100 g je Kleinverbraucherpak-kung genügt die vollständige Kennzeichnung auf der nächsthöheren Verpackungseinheit. Auf den Kleinverbraucherpackungen genügen die Angaben gemäß § 3 Abs. 1 Ziffern 2, 3, 7 und 8. Statt der Angabe des Namens und des' Sitzes des Hersteller- bzw. Abpackibetriebes (§ 3 Abs. 1 Ziff. 1) genügt das eingetragene Warenzeichen. 5. Bei Labkäse entfällt die Masseangabe, sofern er nicht mit einer bestimmten Masse hergestellt bzw. portioniert und verpackt wild. 6. Bei Backpulver ist auf der Kleinverbraucherpackung anstelle der Masse des Inhaltes die Masse Mehl anzugeben, für die der Inhalt der Packung ausreicht. Anlage 3 zu § 6 Abs. 2 vorstehender Anordnung Kennzeichnung für Importlebensmittel Für Lebensmittel, die in die DDR eingeführt und in den Verkehr gebracht werden, sind folgende Ausnahmen zulässig: 1. In Abweichung zu § 3 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 genügt auf der 'Kleinverbraucherpackung und Einzelhaindelspackungdie Angabe des Herstellerlandes und/oder der Exportgesellschaft. Bei Honig kann auf der Kleinverbraucherpackung anstelle des Herstellerlandes die Bezeichnung „Importhonig“ angegeben werden. 2. In Abweichung zu § 3 Abs. 1 Ziff. 2 und § 4 genügt auf der Kleinverbraucher- oder Einzelhandelspackung die Angabe der Bezeichnung des Erzeugnisses und/oder Sorte. Diese Angaben können entfallen, sofern das Erzeugnis für den Verbraucher eindeutig erkennbar ist. 3. In Abweichung zu § 3 Abs. 1 Ziff. 3 und § 4 genügt auf der Kleinverbraucherpackung -und der Einzelhandelspackung die Angabe des Datums der Herstellung, Abfüllung oder Abpackung oder des Datums des Verbrauchs nach Monat und Jahr. In begründeten Ausnahmefällen ist die Angabe des Herstellungs-, Abfüll- oder Abpackdatums in verschlüsselter Form gestattet. Der Schlüssel ist dem jeweiligen Vertragspartner bekanntzugeben. 4. In Abweichung zu § 3 Abs. 1 Ziff. 6 kann die Angabe der Schlüsselnummer auf der Kleinverbraucherpackung entfallen. 5. In Abweichung zu § 3 Abs. 1 und § 4 genügt bei original-abgefüllten Bieren, Spirituosen, Weinen und Sekt auf der Kleinverbraucherpackung und der Einzelhandelspak-kung die handelsübliche Kennzeichnung in der Schriftsprache des exportierenden Landes. 6. In Abweichung zu Anlage 2 Ziff. 1 genügt bei Fleisch-und Fischerzeugnissen als Masseangabe auf der Kleinverbraucherpackung die Angabe des Gesamtinhaltes. 7. Für die Kennzeichnung der Großverbraucherpackung gelten in Abweichung zu § 5 Abs. 1 die Bestimmungen des Exportlandes. Die Abnehmer im Inland sind jedoch durch Angaben in den Begleitpapieren oder in anderer geeigneter Weise über den Inhalt derart zu informieren, daß eine ausreichende Unterrichtung der Verbraucher erfolgen kann. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsvcrlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 2094501 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, T eil 11 3, M Einzelabgabe, bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 768 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 768) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 768 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 768)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X