Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 75

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 75 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 75); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 23. Januar 1975 75 aus dem Lebensbereieh des Beschuldigten und für die Beauftragung eines Vertreters des Kollektivs zur Mitwirkung an der gerichtlichen Hauptverhandlung Sorge zu tragen. In dieser Beratung soll das Kollektiv auch auf die Möglichkeit der Übernahme einer Bürgschaft und die gesetzlichen Voraussetzungen der Beauftragung eines gesellschaftlichen Anklägers oder gesellschaftlichen Verteidigers hingewiesen werden. Das Kollektiv kann auf die Beauftragung eines Vertreters des Kollektivs verzichten, wenn es seine Mitwirkung aus wichtigen Gründen nicht für erforderlich hält. Über die Beratung im Kollektiv, ihre Ergebnisse, die Beauftragung eines Vertreters des Kollektivs, eines gesellschaftlichen Anklägers oder gesellschaftlichen Verteidigers und die Übernahme einer Bürgschaft oder die Gründe für den Verzicht auf die Beauftragung eines Vertreters des Kollektivs ist ein Protokoll anzufertigen und durch das Untersuchungsorgan oder den Staatsanwalt zu den Akten zu nehmen. (4) Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, die Leitungen der Betriebe und Einrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratung zu unterstützen, sie insbesondere über den Zweck der Beratung und die differenzierten Möglichkeiten der Mitwirkung des Kollektivs am Strafverfahren zu unterrichten. Erforderlichenfalls haben sie an der Beratung teilzunehmen. (5) Von dem Ersuchen gemäß Absatz 3 dürfen der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane nur aus wichtigen Gründen Abstand nehmen. Diese Gründe sind aktenkundig zu machen. § 103 Bearbeitungsfristen im Ermittlungsverfahren (1) Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten abzuschließen. Ermittlungsverfahren, in denen gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet ist, sind besonders beschleunigt durchzuführen. (2) Der Generalstaatsanwalt setzt für die einzelnen Arten der Ermittlungsverfahren Fristen fest. Kann ausnahmsweise wegen des Umfanges der Sache oder wegen der Schwierigkeit der Ermittlungen die Frist nicht eingehalten werden, ist die Genehmigung des zuständigen Staatsanwalts zur Überschreitung der Frist einzuholen. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten ist nur mit Zustimmung des Staatsanwalts des Bezirkes zulässig. § § 104 Protokoll Über jede Ermittlungshandlung, die für die Beweisführung Bedeutung haben kann, ist ein Protokoll aufzunehmen und den Akten beizufügen. Andere Ermittlungshandlungen sind aktenkundig zu machen. §105 Vernehmung von Beschuldigten (1) Nachdem die Einleitung des Ermittlungsverfahrens verfügt ist, darf der Beschuldigte vernommen werden. (2) Vor Beginn der Vernehmung sind dem Beschuldigten die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitzuteilen. Er ist über seine Rechte gemäß §61 zu belehren; über die Beweismittel ist der Beschuldigte spätestens vor Abschluß der Ermittlungen zu unterrichten. Dies ist im Protokoll zu vermerken. (3) Die Vernehmung beginnt mit der Feststellung der erforderlichen Angaben zur Person. \ (4) In der Vernehmung ist dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sein Verhalten darzulegen, den Verdacht zu beseitigen, entlastende Umstände vorzubringen und Anträge zu stellen. (5) Dem Beschuldigten kann gestattet werden, seine Ausführungen in schriftlicher oder in anderer Form aufzuzeichnen. §106 V ernehmungsprotokoll (1) Das Protokoll über die Vernehmung hat zu enthalten: 1. Ort, Zeit und Dauer der Vernehmung; 2. den Namen des Vernehmerglen; 3. die Personalien des Zeugen (§ 33); beim Beschuldigten außerdem sämtliche Vornamen, Familienstand, Geburtsort und Staatsangehörigkeit; 4. die Angaben über die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung des Beschuldigten einschließlich seiner beruflichen Tätigkeit; 5. die Vermögensverhältnisse des Beschuldigten; 6. Angaben über verwandtschaftliche und sonstige Beziehungen zwischen dem Zeugen und dem Beschuldigten; 7. den Hinweis auf die Aussagepflicht des Zeugen und ein etwaiges Aussageverweigerungsrecht; 8. die Erklärungen zur Sache einschließlich der zur Entlastung vorgebrachten Angaben; 9. Beweisanträge und sonstige Hinweise des Beschuldigten und Hinweise des Zeugen. (2) Nach Abschluß der Vernehmung ist dem Vernommenen das Protokoll zur Durchsicht vorzulegen oder auf Verlangen vorzulesen. Danach hat der Vernommene jede Seite des Protokolls zu unterschreiben. Auch Veränderungen, Zusätze und. Streichungen sind zu unterschreiben. Wurde von der Vernehmung zusätzlich eine Schallaufzeichnung angefertigt, ist diese nach Abschluß der Vernehmung dem Vernommenen wiederzugeben und ihre Richtigkeit von ihm zu bestätigen. Zusätze und Veränderungen sind ebenfalls zu bestätigen. (3) Das Protokoll ist am Schluß von dem Vernehmenden unter Angabe seiner Dienststellung oder seines Dienstgrades zu unterschreiben. Die Schallaufzeichnung ist in entsprechender Weise zu bestätigen. §107 Festnahmerecht bei Ermittlungshandlungen Personen, die eine Ermittlungshandlung des Staatsanwalts oder Untersuchungsorgans vorsätzlich stören oder sich deren Anordnungen widersetzen, können festgenommen und bis zur Beendigung der Ermittlungshandlung, jedoch nicht über den folgenden Tag hinaus, festgehalten werden. Vierter Abschnitt Durchsuchung und Beschlagnahme §108 Zulässigkeit (1) Die Beschlagnahme ist zulässig zur Sicherung 1. von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können oder nach den Strafgesetzen eingezogen werden können; 2. des Vermögens des Beschuldigten oder des Angeklagten, wenn dieser einer Straftat, die die Einziehung des Vermögens nach sieh ziehen kann, verdächtig ist. 2) Die Durchsuchung einer als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigen Person, ihrer Wohnung oder anderer Räume, ihrer Grundstücke und der ihr zugehörigen Sachen ist sowohl zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung als auch dann zulässig, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismaterial führt. (3) Andere Personen, Räume, Grundstücke oder Sachen dürfen durchsucht werden, wenn eine verdächtige Person;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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