Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 749

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 749 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 749); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 8. Dezember 1975 749 Recht nicht getroffen, ist auf den Vertrag das Recht anzuwenden, das maßgeblich ist am Sitz des a) Verkäufers bei Kaufverträgen, b) Herstellers bei Werkleistungs- und Montageverträgen, c) Auftraggebers bei Verträgen über wissenschaftlich-technische Leistungen und Verträgen über die Errichtung von Industrieanlagen, v. d) Auftragnehmers bei Dienstleistungs-, Kundendienst-, Kontroll- und Beratungsverträgen, e) Auftraggebers bei Handelsvertreterverträgen, f) Frachtführers bei Gütertransportverträgen, g) Spediteurs bei Speditionsverträgen, h) Umschlagebetriebes bei Verträgen über den Umschlag von Gütern, i) Lagerhalters bei Lagerverträgefi, j) Beförderers bei Verträgen über Personenbeförderung, k) Bankinstituts bei Verträgen, die Bankgeschäfte betreffen, l) Überlassers bei Nutzungsverträgen, insbesondere Miet-und Lizenzverträgen, m) Verwenders bei Verträgen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, n) Versicherers bei Versicherungsverträgen. (2) Ist das auf den Vertrag anzuwendende Recht nicht gemäß Abs. 1 bestimmt, so findet das Recht am Sitz des Partners Anwendung, der die den Inhalt des Vertrages bestimmende Leistung zu erbringen hat. Kann diese nicht festgestellt werden, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem den Anbietenden die Erklärung über die Annahme des Angebots zugeht (Vertragsabschlußort). (3) Auf Verträge über das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der Deutschen Demokratischen Republik ist ausschließlich das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. §13 Eigentumsübergang bei Verträgen Das auf den Vertrag anzuwendende Recht ist auch maßgeblich für den Eigentumsübergang an einer beweglichen Sache. Das gleiche gilt für vereinbarte Sicherungsrechte. §14 Aufrechnung Auf die Aufrechnung ist das Recht des Staates anzuwenden, dem die Forderung unterliegt, gegen welche die Aufrechnung gerichtet ist. §15 Vollmacht (1) Bestand und Umfang einer Vollmacht richten sich nach dem Recht des Staates, in dem von der Vollmacht Gebrauch gemacht wird. (2) Bestand und Umfang der Vollmacht eines Vertreters, der für einen Betrieb der Deutschen Demokratischen Republik handelt, bestimmen sich nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik. §16 Form von Verträgen Die Form von Verträgen und anderen Rechtsgeschäften bestimmt sich nach dem Recht des Staates, das auf das Rechtsverhältnis anzuwenden ist. Die Form ist auch dann gewahrt, wenn die entsprechenden Vorschriften des Staates eingehalten sind, in dem der Vertrag geschlossen oder die einseitige Erklärung abgegeben wurde oder in dem die Wirkung des Rechtsgeschäfts eintreten soll. §17 Rechtsanwendung bei Schadenszufügung außerhalb von Verträgen (1) Auf die Verantwortlichkeit für Schadenszufügung außerhalb von Verträgen einschließlich der persönlichen Voraussetzungen und den Umfang des Schadenersatzes ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden verursacht wurde. (2) Auf die Schadenszufügung beim Betrieb eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges auf oder über dem Offenen Meer ist das Recht des Staates anzuwenden, dessen Flagge oder dessen Hoheitszeichen das Schiff oder das Luftfahrzeug führen. (3) Sind Schädiger und Geschädigter Bürger des gleichen Staates oder haben sie dort ihren Wohnsitz, ist dessen Recht anzuwenden. Das gleiche gilt- für Betriebe, deren Rechtsstellung durch das Recht des gleichen Staates bestimmt wird oder die ihren Sitz im gleichen Staat haben. §18 Eheschließung (1) Die Voraussetzungen für die Eingehung einer Ehe bestimmen sich für jeden der beiden Eheschließenden nach dem Recht des Staates, dessen Bürger er ist. Eheschließungen zwischen Staatsbürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Bürgern eines anderen Staates bedürfen der Zustimmung der für das Personenstandswesen zuständigen Staatsorgane der Deutschen Demokratischen Republik, auch wenn die Ehen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen werden. (2) Die Form der Eheschließung bestimmt sich nach dem Recht des Staates, das am Ort der Eheschließung gilt. (3) Wird eine Ehe außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen, so ist die Form auch eingehalten, wenn die Formerfordemisse nach dem Recht des Staates erfüllt sind, dessen Bürger einer der Eheschließenden ist. §19 Persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten Die persönlichen Beziehungen, die Unterhaltsansprüche und die Vermögensverhältnisse der Ehegatten bestimmen sich nach dem Recht des Staates, dessen Bürger die Ehegatten sind. Sind die Ehegatten Bürger verschiedener Staaten, so ist das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. §20 Beendigung der Ehe (1) Die Scheidung einer Ehe regelt sich nach dem Recht des Staates, dessen Bürger die Ehegatten zur Zeit der Klageerhebung sind. Sind die Ehegatten Bürger verschiedener Staaten, so ist das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. (2) Wird nach Abs. 1 auf das Recht eines Staates verwiesen, das eine Beendigung der Ehe durch Scheidung nicht oder nur als Ausnahme zuläßt, ist das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. (3) Die Nichtigkeitserklärung einer Ehe richtet sich nach dem Recht des Staates, das gemäß § 18 für die Eheschließung maßgeblich ist. §21 Abstammung des Kindes Die Abstammung eines Kindes sowie die Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft bestimmen sich nach dem Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft das Kind mit der Geburt erworben hat.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der relevanten Sachverhalte bedeutsamen Tatsachen, Zusammenhänge und Beziehungen und auch Informationen zum Ausschluß von Möglichkeiten einer Widerlegung von Untersuchungsergebnissen gewonnen werden.

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