Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 748

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 748 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 748); 748 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 8. Dezember 1975 Gesetz über die Anwendung des Rechts auf internationale zivil-, familien- und arbeitsrechtliche Beziehungen sowie auf internationale Wirtschaftsverträge Rechtsanwendungsgesetz vom 5. Dezember 1975 §1 Grundsatz Die gesetzliche Regelung über die Anwendung des Rechts auf internationale zivil-, familien- und arbeitsrechtliche Beziehungen sowie auf internationale Wirtschaftsverträge erfolgt auf der Grundlage der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts: Sie dient der ordnungsgemäßen Gestaltung dieser Rechtsbeziehungen mit internationalem Charakter und sichert die verfassungsmäßig garantierten Rechte der beteiligten Staatsbürger und Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik. §2 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz bestimmt, welches Recht auf Verhältnisse des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts mit internationalem Charakter sowie auf Rechtsverhältnisse des internationalen Wirtschaftsverkehrs anzuwenden ist. (2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind nicht anzuwenden, soweit in für die Deutsche Demokratische Republik verbindlichen völkerrechtlichen Verträgen etwas anderes festgelegt ist. §3 Verweisung Wird durch das Recht eines anderen Staates, auf das die Bestimmungen dieses Gesetzes verweisen, auf das Recht der Deutschen Demokratischen Republik zurückverwiesen, so ist dieses anzuwenden. , §4 Nichtanwendung des Rechts anderer Staaten Gesetze und andere Rechtsvorschriften eines anderen Staates werden nicht angewandt, soweit ihre Anwendung mit den Grundprinzipien der Staäts- und Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik unvereinbar ist. In diesem Falle sind die entsprechenden Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. § 5 Rechtsanwendung bei Staatenlosen oder Bürgern mit mehrfacher Staatsbürgerschaft Ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Staatsbürgerschaft für das anzuwendende Recht maßgeblich, so ist a) bei Staatenlosen das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben oder zu der maßgeblichen Zeit gehabt haben; b) bei Bürgern mit mehrfacher Staatsbürgerschaft, wenn sie zugleich auch Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik sind, das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden ; c) bei Bürgern mit mehrfacher Staatsbürgerschaft, wenn sie nicht zugleich auch Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik sind, das Recht des Staates anzuwenden, zu dem die engere Beziehung besteht. §6 Handlungsfähigkeit von Bürgern anderer Staaten (1) Die Fähigkeit eines Bürgers, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen zu können, wird durch das Recht des Staates bestimmt, dessen Bürger er ist. (2) Die Begründung von Rechten und Pflichten aus Verträgen und anderen Rechtsgeschäften durch Bürger anderer Staaten und Staatenlose in der Deutschen Demokratischen Republik ist wirksam erfolgt, wenn die Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. §7 Entmündigung und Todeserklärung Auf die Entmündigung oder die Todeserklärung von Bürgern anderer Staaten oder Staatenlosen ist das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden, soweit die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik für das Verfahren zuständig sind. §8 Rechtsfähigkeit von Betrieben Die Rechtsfähigkeit von Betrieben einschließlich ihrer Anerkennung als juristische Personen richtet sich nach dem Recht des Staates, durch das ihre Rechtsstellung bestimmt wird. §9 Eigentum an Grundstücken und Gebäuden Auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere auf das Entstehen, die Veränderung oder das Erlöschen, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sich die Grundstücke und Gebäude befinden. §10 Eigentum an beweglichen Sachen Auf das Eigentum an beweglichen Sachen, die sich auf dem Transport befinden, ist das Recht des Absendeortes anzuwenden. §11 Rechte an Schiffen und Luftfahrzeugen (1) Auf das Eigentum und andere Rechte an Schiffen und Luftfahrzeugen ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem das Schiff oder das Luftfahrzeug registriert ist. (2) Für die Entstehung von Schiffsgläubigerrechten ist das Recht des Staates maßgeblich, in dessen Hoheitsgebiet sich das Schiff befindet. Befindet sich das Schiff-auf dem Offenen Meer, ist das Recht des Staates anzuwenden, dessen Flagge das Schiff führt. §12 Rechtsanwendung auf Verträge (1) Wurde zwischen den Partnern von internationalen Wirtschaftsverträgen eine Vereinbarung über das anzuwendende;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet.

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