Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 74 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 23. Januar 1975 ben. Bei Straftaten, die auf Antrag des Geschädigten zu verfolgen sind, ist der Geschädigte über die Notwendigkeit der Antragstellung zu belehren. (2) Der durch die Straftat Geschädigte ist auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches und auf seine Rechte gemäß § 17 im Strafverfahren hinzuweisen. § 94 Tod unter verdächtigen Cmständen Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben oder die Todesart nicht aufgeklärt ist oder wird die Leiche eines Unbekannten gefunden, hat das Untersuchungsorgan dies dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwalts zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist. Vor Erteilung der Zustimmung soll ein staatlich angestellter Arzt die Todesursache ermitteln. § 95 Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen (1) Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, jede Anzeige oder Mitteilung entgegenzunehmen und zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Im Ergebnis der Prüfung ist darüber hinaus zu entscheiden, ob 1. von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, 2. die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben, 3. ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. (2) Zu diesem Zweck sind die notwendigen Prüfungshandlungen vorzunehmen. Der Verdächtige kann befragt und, wenn es zu diesem Zwecke unumgänglich ist, zugeführt werden. Eine Vernehmung als Beschuldigter sowie die Vornahme prozessualer Zwangsmaßnahmen sind unzulässig. (3) Die Fristen für die Prüfung der Anzeige oder Mitteilung legt der Generalstaatsanwalt fest. § § 96 Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (1) Wird bei der Prüfung der Anzeige oder Mitteilung festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. (2) Dem Anzeigenden und dem Geschädigten ist ein begründeter Bescheid zu erteilen; die Mitteilung kann auch in einer persönlichen Aussprache erfolgen. Mündliche Mitteilungen sind aktenkundig zu machen. Der Anzeigende und der Geschädigte sind auf das Recht der Beschwerde gemäß § 91 hinzuweisen. § 97 Übergabe an die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege Wird bereits bei der Prüfung der Anzeige oder Mitteilung festgestellt, daß die Voraussetzungen für die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (§ 58) vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben (§ 59) und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten. § 98 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (1) Ergibt die Prüfung der Anzeige oder Mitteilung, daß der Verdacht einer Straftat besteht und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vor, ordnet der Staatsanwalt oder das Untersuchungsorgan durch schriftliche, begründete Verfügung die Einleitung eines gegen Bekannt oder Unbekannt gerichteten Ermittlungsverfahrens an. (2) Die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, die von ihnen eingeleiteten Ermittlungsverfahren unverzüglich dem Staatsanwalt zur Kenntnis zu bringen. § 99 Weitere Aufklärungspflichten Die Untersuchungsorgane haben auch mit Strafe bedrohte Handlungen strafunmündiger oder zurechnungsunfähiger Personen aufzuklären. Zu diesem Zweck können auch Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchgeführt werden. Die bei der Aufklärung getroffenen Feststellungen sind den für die Aufsicht und Erziehung Verantwortlichen mitzuteilen. Strafunmündige Personen sind in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder eines Vertreters der Jugendhilfe zu hören. § 100 Untersuchungspflicht bei Verfehlungen (1) Die Organe der Deutschen Volkspolizei haben auch Verfehlungen zu untersuchen. * (2) Die Untersuchung von Verfehlungen erfolgt nach den Bestimmungen über die Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Vornahme prozessualer Zwangsmaßnahmen mit Ausnahme der im Absatz 3 genannten sind unzulässig. (3) Zulässig ist die Beschlagnahme von Gegenständen und Aufzeichnungen, die als Beweismittel von Bedeutung sein oder nach den gesetzlichen Vorschriften eingezogen werden können. Zu diesem Zweck ist auch die Durchsuchung eines Verdächtigen zulässig. Für die Durchsuchung eines Verdächtigen und die Beschlagnahme gelten die Bestimmungen des vierten Abschnittes dieses Kapitels entsprechend. Dritter Abschnitt Durchführung des Ermittlungsverfahrens § 101 Umfang der Ermittlungen (1) Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben die den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. (2) Sie haben als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in be-.und entlastender Hinsicht aufzuklären. Dazu sind die erforderlichen Beweise zu ermitteln, zu überprüfen und zu sichern. § 102 Mitwirkung der Bürger (1) Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben zur allseitigen Aufklärung von Straftaten (§101) die differenzierte Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte zu sichern. (2) Sie haben, sobald der Stand der Ermittlungen es gestattet, den Leitungen der Betriebe oder Einrichtungen davon Mitteilung zu madien, wenn gegen einen Mitarbeiter der Verdacht einer Straftat besteht. (3) Besteht gegen den Beschuldigten der hinreichende Verdacht einer Straftat und ist ein gerichtliches Hauptverfahren zu erwarten, sind auf Ersuchen des Staatsanwaltes oder der Untersuchungsorgane die Leitungen der Betriebe und Einrichtungen verpflichtet, für die Beratung eines Kollektivs;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor. Die vorbeugende Tätigkeit Staatssicherheit besitzt auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR. Entlang der Staatsgrenze der zur besteht das aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone.

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