Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 730

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 730 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 730); 730 Gesetzblatt Teil I Nr. 45 Ausgabetag: 5. Dezember 1975 (2) Entscheidungen über Produlktionseinstellungen sind grundsätzlich 'bis zur Erteilung der staatlichen Aufgaben für die Ausarbeitung der Planentwürfe zu den Jahresvolkswirtschaftsplänen zu treffen, so daß die Auswirkungen der Pro-duktionseinstelliungen in den betroffenen Abnehmer- und Zulieferbereichen planmäßig in vollem Umfang abgesichert werden können. (3) Entscheidungen über Produktionseinstellungen dürfen nicht getroffen werden, wenn die planmäßige Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und die Deckung des Bedarfs entsprechend den Erfordernissen des Staates in Menge, Sortiment, Qualität und Termin beeinträchtigt werden sowie der Bedarf der Bevölkerung an Konsumgütem mit niedrigen Predsgruppen nicht mehr gedeckt werden kann, geplante Exportlieferungen, einschließlich Ersatzteillieferungen für den Export, gefährdet werden, zur planmäßigen Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs der Ausgleich der eingestellten Produktion durch nicht geplante Importe notwendig wird. Entscheidung über die Produktionseinstellung §4 (1) Über Produktionseinstellung entscheiden die Minister für ihren Verantwortungsbereich. Die Entscheidungsbefugnis über Produktionseiinstellungen durch örtlichgeleitete Betriebe und Kombinate obliegt dam zuständigen Minister. (2) Die Minister haben vor ihrer Entscheidung die Zustimmung einzu'holen von den Ministern der Hauptabnehmerbereiche, dem Leiter des bilanzverantwortlichen zentralen Staatsorgans, dem Minister für Handel und Versorgung sowie dem Minister und Leiter des Amtes für Preise bei Konsumgütem, einschließlich Ersatzteile, dem Minister für Außenhandel bei Exporterzeugnissen, einschließlich Ersatzteile, dem Minister für Gesundheitswesen 'bei pharmazeutischen, medizin- und krankenhaustechnischen sowie anderen Erzeugnissen, die für den Einsatz in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vorgesehen sind, dem Minister für Land-, Forst- und Niahrungsgüterwirt-schaft bei pharmazeutischen Erzeugnissen und Erzeugnissen der Medizintechnik sowie anderen Erzeugnissen, die für den Einsatz im Veterinärwesen vorgesehen sind, dem Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes, wenn sich aus der Produktionseinstellung Auswirkungen auf das betreffende Territorium ergeben können, dem Minister für Materialwirtschaft. (3) Bei Einholung der Zustimmung des Ministers für Materialwirtschaft sind die erteilten Zustimmungen gemäß Abs. 2 nachzuweisen. (4) Die Entscheidung über die Einstellung der Produktion eines Erzeugnisses, bei dessen Herstellung Nebenprodukte anfallen, darf erst dann getroffen werden, wenn die erforderlichen Zustimmungen zur Einstellung der Produktion der Nebenprodukte erteilt wurden. (5) Wird zwischen den beteiligten Ministem und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie dem Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes keine Einigung über die Produktionseinstellung erzielt, so entscheidet darüber der Leiter des zuständigen bilanzverantwortlichen zentralen Staatsorgans in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Materialwirtschaft. §5 (1) Soll im Zusammenhang mit Maßnahmen der sozialistischen internationalen Spezialisierung und Kooperation eine Produktionseinstellung von Erzeugnissen in der DDR erfolgen, so ist der für die Entscheidung über die Produktions- einstellung zuständige Minister dafür verantwortlich, daß die Produktion der Erzeugnisse solange durchgeführt wird, bis die planmäßige Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und die Deckung des Bedarfs entsprechend den Erfordernissen des Staates auf der Grundlage von Abkommen, Vereinbarungen und Verträgen über die Spezialisierung und Kooperation in Menge, Sortiment, Qualität und Termin sowie der Vertrieb der importierten Erzeugnisse gewährleistet ist. (2) Der für die Entscheidung über die Produktionseinstellung zuständige Minister hat die Zustimmung gemäß § 4 Abs. 2 spätestens bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Importverträge einizuholen. §6 Beantragung der Produktionseinstellung ' (1) Der Antrag zur Entscheidung über die Produktionseinstellung ist von den Direktoren der Betriebe und Kombinate über den Leiter des übergeordneten Organs an den zuständigen Minister zu stellen. Der Antrag hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten: Bezeichnung des Erzeugnisses, dessen Produktion eingestellt werden soll, Name des die Produktion einstellenden Betriebes oder Kombinats, vorgesehener Zeitpunkt der Produktionseinstellung, Begründung der Produktionseinstellung, einschließlich des Nachweises des zu erreichenden volkswirtschaftlichen Nutzens, Nachweis über die Auslastung oder weitere Verwendung der Grundfonds, Produktionsvolumen in den letzten 3 Jahren vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Produktionseinstellung (Wert und Menge), Volumen des Exports, gegliedert nach SW und NSW, Hauptabnehmer, hauptsächliche Zulieferbetriebe, volkswirtschaftlich begründeter Bedarf für die folgenden 2 Planjahre, Maßnahmen zur Sicherung der planmäßigen Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs, einschließlich aus Importen, in Sortiment, Qualität und Termin, Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung bei vorgesehenen Importen, Maßnahmen zur Sicherung der Ersatzteilversorgung und von Garantieleistungen sowie zur Gewährleistung des Kundendienstes, Bezeichnung der Leiter der Staatsorgane, deren Zustimmung zur Produktionseinstellung gemäß § 4 Abs. 2 einzuholen ist. " (2) In den Antrag sind entsprechende Angaben zu Nebenprodukten aufzunehmen, wenn mit der vorgesehenen Produktionseinstellung Nebenprodukte gemäß § 2 Abs. 2 nicht mehr anfallen. §7 Verantwortung der den Betrieben und Kombinaten übergeordneten Organe (1) Die Leiter der den Betrieben und Kombinaten übergeordneten Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe sind für die Anleitung und Kontrolle der Vorbereitung und Durchführung von Produktionseinstellungen verantwortlich. (2) Die Generaldirektoren der VVB und die Leiter gleichgestellter wirtschaftsleitender Organe sowie die Räte der Bezirke haben eine vorgesehene Produktionseinstellung mit den Leitern der wirtschaftsleitenden Organe der Hauptabnehmer-und der hauptsächlichen Zulieferbereiche sowie mit dem Leiter des zuständigen bilanzierenden Organs oder bilanzverantwortlichen Organs abzustimmen. Ist eine Produktionseinstellung durch ein Kombinat vorgesehen, das einem Ministerium direkt unterstellt ist, so obliegt die Abstimmungspflicht dem Generaldirektor des Kombinats.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der Realisierung operativer Materialien genutzt. Unter den gegenwärtigen Lagebedingungen und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Fahndu ngsunterlagen ist die Erstellung der Fahn-dungsksrteikarte Strafvollzug , die zum Beispiel bei allen Maßnahmen der Bewegung Verhafteter außerhalb der Untersuchungshaftanstalt mitzuführen ist und als Grundlage für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie tgjrot werden, sind die Abteilungen verantwort! ich, älTo und Registrierung der Effekten hat nach der Kör-jcndurchsuchung der Verhafteten zu erfolgen.

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