Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 721

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 721 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 721); Gesetzblatt Teil I Nr. 44 Ausgabetag: 26. November 1975 721 Anlage 3 zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Mindestanforderungen an die Planung der Schüler- und Kinderspeisung I. Grundsätze 1. Die Aufgaben der Schüler- und Kinderspeisung werden auf zentraler, örtlicher und betrieblicher Ebene in die Pläne eingeordnet. 2. Grundlage für die Einordnung sind die Planungsordnung, die zweigspezifischen Richtlinien für die Planung der Volkswirtschaftszweige und die Festlegungen der zentralen und örtlichen Organe gemäß der Verordnung vom 16. Oktober 1975 über die Schüler- und Kinderspeisung (GBl. I Nr. 44 S. 713). II. Auf der Basis der unter Abschnitt I genannten Grundsätze sind folgende Mindestanforderungen an die Planung der Schüler- und Kinderspeisung zu sichern: 1. Bezirksversorgungsplan Planteil: Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung Anzahl der Teilnehmer an der Schülerspeisung in allgemeinbildenden Schulen in Personen darunter: teilnehmende Schüler darunter: aus den Klassen 7 12 davon Schüler, die mit einem Naturaleinsatz von 1,20 M versorgt werden Versorgungsgrad der Schüler in den allgemeinbildenden Schulen1 Anzahl der Teilnehmer an der Schülerspeisung in den kommunalen Berufsschulen in Personen darunter: teilnehmende Lehrlinge Versorgungsgrad der Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen* 2 Anzahl der Teilnehmer an der Kinderspeisung in Kindergärten in Personen darunter: teilnehmende Kinder Versorgungsgrad der teilnehmenden Kinder in Kindergärten3 Teilnehmer an der Trinkmilchversorgung in Personen davon: Teilnehmer an allgemeinbildenden Schulen Versorgungsgrad an der Trinkmilchversorgung für Schüler in allgemeinbildenden Schulen4 Versorgungsgrad an der Trinkmilchversorgung für Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen4 Anzahl der Essenportionen für die Schüler- und Kinderspeisung in allgemeinbildenden Schulen, kommunalen Berufsschulen und Kindergärten Die erforderlichen Plankennziffem sind im Bezirk zwischen den Bereichen Handel und Versorgung, Volksbildung sowie Berufsbildung und Berufsberatung abzustimmen. 1 Versorgungsgrad der Schüler in allgemeinbildenden Schulen teilnehmende Schüler X 100 a Anzahl der Schüler 2 Versorgungsgrad der Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen (KBS) teilnehmende Lehrlinge X 100 ~ täglich in der KBS anwesende Lehrlinge 3 Versorgungsgrad der Kinder in Kindergärten teilnehmende Kinder X 100 Anzahl der betreuten Kinder 4 Der Versorgungsgrad an der Trinkmilchversorgung für die Schüler und Lehrlinge ist wie unter Fußnoten 1 und 2 zu berechnen. 5 Der Nachweis erfolgt als Bestandteil der Plankennzifler 11 gemäß der Planungsordnung vom 20. November 1974 (Sonderdruck Nr. 775a des Gesetzblattes S. 59). 2. Die Mindestanforderungen an den Bezirksversorgungsplan sind als Zielstellungen für ausgewählte Schwerpunktkreise zu planen. 3. Im Volkswirtschaftsplan der Räte der Bezirke, Teil Bauwesen und Wohnungsbau, wird als Information der Plankennziffer für Investitionen des komplexen Wohnungsbaues die Kennziffer nutzbare Schülerspeiseplätze5 ausgewiesen. 4. Die Leiter der an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betriebe sichern bei der Planung der Schüler-und Kinderspeisung den Nachweis der Kennziffer Anzahl der Essenportionen für die Teilnehmer an der -Schüler- und Kinderspeisung (Eigenproduktion). 5. Durch die Leiter der Einzelhandelsbetriebe ist zu gewährleisten, daß die Kennziffer Gaststättenumsatz Schüler- und Kinderspeisung als Darunterposition vom Gaststättenumsatz ausgewiesen wird. Anlage 4 zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung V 1 Regelungen zur Bilanzierung und Verteilung von küchentechnischen Ausrüstungen, Speisentransportbehältem und Ausstattungen für die Schüler- und Kinderspeisung in Betrieben und Einrichtungen der Bereiche Handel, Volksbildung und Berufsbildung Als Fondsträger ist das Volkseigene Kontor Handelstechnik (VEKH)1 für die Anmeldung und Durchsetzung des Bedarfs an küchentechnischen Ausrüstungen und Speisentransportbehältem gegenüber den bilanzierenden Organen verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich auf den Eigenbedarf der Betriebe und Einrichtungen, die Schüler- und Kinderspeisung hersteilen und den Bereichen Handel, Volksbildung und Berufsbildung angehören, für folgende küchentechnische Ausrüstungen und Speisentransportbehälter: Erzeugnis- und Leistungs-nomenklätumummer: Großküchenmaschinen (elektr. betrieben) 133 58 400 Geschirrspülmaschinen 133 58 410 Maschinen und Ausrüstungen für die fleischverarbeitende Industrie 133 51 300 Großkocheinrichtungen (Gar- und Wärmegeräte) 139 46 000 Speisentransportbehälter 139 74 700 Kältemöbel und -geräte 131 84 000 Die Betriebe und Einrichtungen des Handels, der Volksbildung und Berufsbildung, die Schüler- und Kinderspeisung produzieren, übergeben dem Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung jährlich bis zum 30. Mai ihren Bedarf an küchentechnischen Ausrüstungen und Speisentransportbehältem entsprechend der typenkonkreten Nomenklatur2 bilanzierungspflichtiger Ausrüstungen. Die Räte der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, übergeben dem zuständigen Ausrüstungsbetrieb des VEKH, dem Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, 1 Die Schlüsselnummer des Fondsträgers VEKH lautet 2643. 2 Die typenkonkrete Nomenklatur bilanzierungspflichtiger Ausrüstungen kann bei den Räten der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, eingesehen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse nur gestattet, wenn eine konkrete Gefahr besteht im Entstehen begriffen ist. Nur die im Einzelfall tatsächlich gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wurde, zu geben. Der Mitteilungspflicht wurde entsprochen, wenn der Betroffene über die sich als Gefahr darstellende Handlung unterrichtet wird.

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