Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 713

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 713 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 713); 713 Tag Inhalt Seite 16.10.75 Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung 713 16.10.75 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinder- speisung f'.T* 717 14.11.75 Verordnung über die Stiftung der Ehrentitel „Verdienter Angehöriger der Natio- nalen Volksarmee“ und „Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR“ 722 6.11. 75 Verordnung über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen 723 30.10. 75 Statut des Ministeriums für Wissenschaft und Technik Beschluß des Ministerrates 725 Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung vom 16. Oktober 1975 Zur Erhöhung der Qualität der Schüler- und Kinderspeisung als eine wesentliche Maßnahme im Rahmen des sozialpolitischen Programms wird folgendes verordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Versorgung der Schüler der allgemeinbildenden Schulen Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen Kinder in Kindergärten mit warmen Hauptmahlzeiten und Trinkmilch. (2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für alle an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten volkseigenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften, Einrichtungen und Staatsorgane (nachfolgend Betriebe und Einrichtungen genannt). Sie beziehen sich auf die Produktion, den Transport und die Ausgabe der Schüler- und Kinderspeisung sowie auf die Esseneinnahmebedingungen. Grundsätze §2 (1) Für Schüler der allgemeinbildenden Schulen, für Lehrlinge der kommunalen Berufsschulen und für Kinder in Kindergärten ist an Werktagen außer an Sonnabenden eine abwechslungsreiche, nahrhafte, gesunde und dem Geschmack der Kinder entsprechende warme Hauptmahlzeit bereitzustellen. Entsprechend den territorialen Erfordernissen entscheiden die Räte der Städte und Gemeinden über die Versorgung der Schüler, Lehrlinge und Kinder an Sonnabenden. (2) Es ist zu sichern, daß alle Schüler, Lehrlinge und Kinder in den Einrichtungen an allen Werktagen an der Trinkmilchversorgung teilnehmen können. §3 (1) Auf der Grundlage der Zielstellung der Volkswirtschaftspläne sind in die planmäßige Versorgung mit Schülerspeisung bevorzugt einzubeziehen: a) Schüler und Lehrlinge, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, b) Schüler und Lehrlinge, die einen längeren Fußweg oder eine Fahrstrecke zur Schule zurückzulegen haben, c) Schüler, die den Schulhort besuchen, d) Schüler und Lehrlinge aus kinderreichen Familien sowie e) Schüler und Lehrlinge, deren Teilnahme aus anderen dringenden Gründen erforderlich ist. (2) Kinderspeisung erhalten alle Kinder in Kindergärten. §4 (1) Zur Sicherung eines dem Alter der Schüler, Lehrlinge und Kinder entsprechenden vollwertigen und abwechslungsreichen Mittagessens sind den ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechende Mahlzeiten für folgende Altersgruppen bereitzustellen: für Schüler der Klassen 1 bis 6 für Schüler der Klassen 7 bis 12 und für Lehrlinge für Kinder in Kindergärten. (2) Für die altersdifferenzierte Schülerspeisung sind durch die örtlichen Räte schrittweise die Voraussetzungen zu schaffen. Über den Zeitpunkt der Einführung entscheiden die Räte der Kreise entsprechend den örtlichen Bedingungen. Bis zur Einführung der altersdifferenzierten Schülerspeisung sind die Schüler aller Altersgruppen nach dem Normativ für Schüler der Klassen 1 bis 6 zu versorgen. §5 (1) Die Normative für den wertmäßigen Naturaleinsatz je Essenportion werden wie folgt erhöht: für Schüler der Klassen 1 bis 6 von ,80 M auf 1, M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

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