Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 710

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 710 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 710); 710 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. November 1975 Rekonstruktion an volkseigenen Wohnungen und anderen volkseigenen Grundmitteln sowie die erforderlichen Sofort-und Kleinreparaturen insgesamt. (2) Im Rahmen der Bestätigung des Planes erteilt das örtlich zuständige Staatsorgan Auflagen und Vorgaben zur Erfüllung des Planes. (3) Die im Abs. 1 genannten Baumaßnahmen sind zu Lasten der Kosten der Betriebe zu finanzieren und gesondert abzurechnen. Sofern geplante Maßnahmen nicht erfüllt werden können, haben die zuständigen örtlichen Staatsorgane die Zuwendungen aus dem Staatshaushalt entsprechend zu reduzieren. (4) Die Finanzierung eines Bestandes an Reparaturmaterial und Ausrüstungsgegenständen ist zu Lasten der Kosten der Betriebe vorzunebmen. Der Lagerbestand ist mengenmäßig nachzuweisen und für die Abrechnung zum Quartalsende mit den geltenden Preisen je Mengeneinheit zu bewerten. (5) Die Betriebe haben einen planmäßigen Umschlag des Lagerbestandes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung und Entnahme von Material und Ausrüstungsgegenständen zu sichern und nachzuweisen. Das zuständige örtliche Staatsorgan trifft hierzu die erforderlichen Festlegungen und kontrolliert mindestens zweimal jährlich die Durchführung. §5 (1) Die Abschreibung der Grundmittel erfolgt mittels Durchschnittsabschreibungssätzen je Grundmittelart. (2) Die Abschreibungen sind zu Lasten der Kosten der Betriebe zu erfassen und als leistungsunabhängige Erlöse auszuweisen. §6 Durch die Betriebe ist ein Plan der Investitionen ohne Investitionen des komplexen Wohnungsbaues für den Ersatz und die Erweiterung betrieblicher volkseigener Grundmittel auseuarbeiten. Der Plan der Investitionen ist durch das zuständige örtliche Staatsorgan zu bestätigen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt im Rahmen der Zuwendungen aus dem Staatshaushalt. §7 (1) Die Beiträge zur Pflichtversicherung sowie zur freiwilligen Haftpflichtversicherung gemäß dem Gesetz vom 15. November 1968 über die Versicherung der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I Nr. 21 S. 355) und den dazu ergangenen Rechtsvorschriften werden zentral für .die Betriebe zusammengefaßt aus Mitteln des Staatshaushaltes finanziert. (2) Die Beiträge für die freiwilligen Versicherungen, wie die freiwillige Versicherung von Kraftfahrzeugen, die freiwillige Transportversicherung sowie die freiwillige Versicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, sind aus Mitteln der Betriebe zu finanzieren. §8 Die Finanzierung des Prämien- und des Kultur- und Sozialfonds der Betriebe ist zu Lasten der Kosten der Betriebe vorzunehmen. §9 (1) Die Finanzierung der Aufwendungen für die Verwaltung und Bewirtschaftung von privaten Grundstücken, die auf Grund von Rechtsvorschriften, Beschlüssen der örtlichen Staatsorgane sowie zivilrechtlicher Vereinbarungen mit privaten Grundstückseigentümern von den Betrieben verwaltet werden, hat aus Grundstückseinnahmen zu erfolgen. (2) Die Finanzierung der Aufwendungen für die Erhaltung, Modernisierung und den Um- und Ausbau der im Abs. 1 genannten Grundstücke erfolgt aus den nach Finanzierung der Verwaltung und Bewirtschaftung frei bleibenden Grundstückseinnahmen sowie aus Krediten nach den geltenden Rechtsvorschriften. (3) Einzelheiten für die Ausreichung von Krediten gemäß Abs. 2 durch die Sparkassen in vereinfachter Form werden gesondert durch den Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik geregelt. (4) Eine Finanzierung der Aufwendungen für verwaltete private Grundstücke aus Mitteln der Betriebe ist nicht zulässig. §10 Zinsen und Tilgungen für Investitionskredite für volkseigene Wohnungen, staatliche Einrichtungen sowie für Kredite für Einbaumöbel sind im Haushalt des zuständigen Rates des Kreises zu planen. Die Zahlung der Zinsen und Tilgungen hat entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften an die Filialen der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik zu erfolgen. Die Festlegungen über die Erhebung von Nutzungsentgelten für Einbaumöbel werden davon‘nicht berührt. §11 (1) Die in Höhe der nicht durch Mieten und Einnahmen: aus Leistungen gedeckten Kosten erforderlichen Zuwendungen aus dem Staatshaushalt erhalten die Betriebe aus dem Haushalt des zuständigen örtlichen Staatsorgans. (2) Die Zuführung der Zuwendungen an die Betriebe hat auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über die Quartals-kasisenplanung zu erfolgen. §12 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 21. Dezember 1970 über die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung und VEB Gebäudewirtschaft (GBl. II 1971 Nr. 10 S. 72) außer Kraft. Berlin, den 17. Oktober 1975 Der Minister der Finanzen I, V.: Dr. Schmieder Staatssekretär Anordnung Nr. 2* über den Telegrammdienst Telegrammordnung vom 21. Oktober 1975 Zur Ergänzung der Anordnung vom 26. Oktober 1973 über den Telegrammdienst Telegrammordnung (GBl. I Nr. 54 S. 531) wird folgendes angeordnet: § 1 Nach § 21 wird eingefügt: „§ 21 a Selbstbedienungstelegramme (1) Selbstbedienungstelegramme sind Telegramme, die zu festen 'Gebührensätzen über Selbstbedienungseinrichtungen bei bestimmten Postämtern und Poststellen aufgegeben werden können. ♦ Anordnung (Nr. 1) vom 26. Oktober 1973 (GBl. I Nr. 54 S. 531);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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