Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 702

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 702 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 702); 702 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. November 1975 (2) Der Minister ist verantwortlich für die planmäßige Durchsetzung der Erfordernisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in seinem Bereich. Er sichert die Festlegung abrechenbarer staatlicher Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und der Schwerpunkte für das'Arbeitsstudium, für die Arbeitsgestaltung und für die Arbeitsnormung sowie für die Rationalisierung der Verwaltungsarbeit in den ihm unterstellten Betrieben und Einrichtungen. (3) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß in seinem Bereich die Arbeits- und Lebensbedingungen planmäßig, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung, verbessert werden. Dazu hat er mit den örtlichen Staatsorganen und dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bergbau Energie zusammenzuarbeiten. Er hat die Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, zur Erhöhung der Ordnung, Disziplin und Sauberkeit in die Rechenschaftslegurigen der -Leiter der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen einzubeziehen. (4) Der Minister nimmt Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen, sichert die Einhaltung der Erfordernisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, setzt Maßnahmen zur Erleichterung körperlich schwerer und gesundheitlich schädigender Arbeiten in seinem Bereich durch, kontrolliert die Arbeiterversorgung, insbesondere der Schichtarbeiter, und die ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen bei Maßnahmen .zur Erleichterung des Lebens der berufstätigen Frauen und Mütter. § 13 (1) Der Minister gewährleistet in Verwirklichung der einheitlichen sozialistischen Bildungspolitik die Ausarbeitung und Durchsetzung einer den politischen und speziell fachlichen Erfordernissen seines Bereiches entsprechenden Bildungskonzeption in Übereinstimmung mit den zuständigen Staatsorganen. Er bestimmt in Übereinstimmung mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt die Hauptrichtung der Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur seines Bereiches. (2) Der Minister vereinbart gemeinsam mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bergbau Energie Maßnahmen zur Frauenförderung und gemeinsam mit dem Zentralrat der FDJ Maßnahmen zur Ausbildung und Erziehung der Jugendlichen, zur Auswahl von Jugendobjekten sowie zur Durchführung der „Messe der Meister von morgen“ und sichert die Anleitung und Kontrolle der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen bei der Erarbeitung und Erfüllung der Jugendförderungspläne. § 14 (1) Der Minister bestimmt die Aufgaben der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen und bestätigt deren Statuten. Er ist verantwortlich für die rationelle Gestaltung der Leitung und Organisation in seinem Verantwortungsbereich urid für die ständige Vervollkommnung der Arbeit auf diesem Gebiet unter Anwendung der Erkenntnisse der Leitungswissenschaft. (2) Der Minister ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der Leiter und fordert regelmäßig von ihnen Rechenschaft. Der Minister ist gegenüber den Leitern und Mitarbeitern im Ministerium weisungsberechtigt. Er allein ist berechtigt, den Leitern der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen Weisungen zu erteilen. Der Minister hat das Recht, deren Entscheidungen aufzuheben, wenn dies zur besseren Erfüllung der Aufgaben des Verantwortungsbereiches oder zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich ist. (3) Der Minister ist verantwortlich für die Organisierung einer engen Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen, zur Mitwirkung der Bürger bei der Lösung der Auf- gaben auf dem Gebiet der sozialistischen Landeskultur, des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft sowie für die Entwicklung einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit. (4) Der Minister ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Auswahl, Entwicklung, Erziehung, Qualifizierung und Weiterbildung sowie den Einsatz der Kader des Ministeriums und der Leitungskader der dem Ministerium unterstellten Betriebe und Einrichtungen entsprechend den Nomenklaturen sowie für die Bildung der Kaderreserve verantwortlich. Er nimmt entsprechend der Kadernomenklatur die Berufung und Abberufung leitender Kader vor. Er ist Disziplinarvorgesetzter der genannten Leiter und Mitarbeiter. Der Minister legt Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Frauen, ihre politische und fachliche Qualifizierung, ihre Vorbereitung und ihren Einsatz in leitende Funktionen fest. (5) Das beratende Organ des Ministers ist das Kollegium. Es unterstützt den Minister durch Beratung insbesondere von Grundfragen der Entwicklung des Verantwortungsbereiches, der langfristigen Planung, der Fünfjahr- und Jahrespläne, der Wissenschaft und Technik, des sozialistischen Wettbewerbs und der Rationalisatorenbewegung sowie der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen in seinem Verantwortungsbereich. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Ministers bestimmt. (6) Der ständige Stellvertreter des Ministers ist der Staatssekretär. Er hat im Falle der Verhinderung des Ministers die Bef ugnisse und Pflichten des Ministers wahrzunehmen. § 15 (1) Das Ministerium ist zur Lösung seiner Aufgaben in Abteilungen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Ministeriums werden vom Ministerrat bestätigt. (2) Der Minister legt die Verantwortung seiner Stellvertreter, die Aufgaben der Abteilungen, die Art und Weise des Zusammenwirkens der Abteilungen sowie die Verantwortung ihrer Leiter und Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des Ministeriums sowie in Funktionsplänen fest. § 16 (1) Das Ministerium ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das Ministerium wird im Rechtsverkehr durch den Minister vertreten. Der Staatssekretär, die Stellvertreter des Ministers und Leiter der Abteilungen sind berechtigt, das Ministerium im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Ministeriums oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Minister schriftlich erteilten Vollmacht das Ministerium vertreten. § 17 . (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 5. Februar 1969 über das Statut, des Amtes für Wasserwirtschaft (GBl. II Nr. 18 S. 129) außer Kraft. Berlin, den 23. Oktober 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung. Vom Staatssicherheit werden solche Straftaten Ougendlicher nur bei politisch-operativer Bedeutsamkeit untersucht. Der weitaus größere Teil. Im Rahmen der Forschung wurdena. zehn entsprechende Aktionen aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

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