Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 698

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 698 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 698); 698 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 20. November 1975 §4 Vollzug der staatlichen Dokumentation Die staatliche Dokumentation der Grundstücke und der Eigentumsrechte an Grundstücken wird durch Eintragungen im Grundbuch vollzogen, soweit eine abweichende Regelung nicht erfolgt ist. Das gleiche gilt für die staatliche Dokumentation der sonstigen Rechte an Grundstücken, soweit deren Eintragung im Grundbuch durch Rechtsvorschriften festgelegt oder zugelassen ist. Abschnitt II Aufgaben und Zuständigkeit §5 Grundbuchführung (1) Die Grundbuchführung obliegt den Liegenschaftsdiensten der Räte der Bezirke. (2) Der Liegenschaftsdienst des Rates des Bezirkes (nachfolgend Liegenschaftsdienst genannt) führt die Grundbücher über die auf dem Territorium des Bezirkes gelegenen Grundstücke. §6 Beurkundung und Beglaubigung (1) Der Liegenschaftsdienst beurkundet Rechtsgeschäfte über die auf dem Territorium des Bezirkes gelegenen Grundstücke und beglaubigt Unterschriften bei Erklärungen über Grundstücke, die auf dem Territorium des Bezirkes liegen. (2) Auf die Urkundstätigkeit des Liegenschaftsdienstes sind die für das Staatliche Notariat geltenden Rechtsvorschriften entsprechend anzuwenden. Abschnitt III Rechtswirkungen von Grundbucheintragungen Richtigkeit des Grundbuches §7 (1) Ist jemand als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen, so ist davon auszugehen, daß ihm das Eigentumsrecht zusteht. (2) Ist der Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch gelöscht, so ist davon auszugehen, daß er nicht mehr Eigentümer ist. §8 (1) Wird das Eigentum an einem Grundstück durch Vertrag erworben, gilt der Inhalt des Grundbuches zugunsten des Erwerbers als richtig. Diese Regelung gilt nicht, wenn ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches eingetragen oder die Unrichtigkeit des Grundbuches dem Erwerber bekannt ist. Sie gilt auch nicht bei Grundstücken des sozialistischen Eigentums. (2) Für die Kenntnis des Erwerbers ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Antrag, den Eigentumswechsel in das Grundbuch einzutragen, beim Liegenschaftsdienst eingereicht wird. (3) Der Abs. 1 gilt auch für Leistungen, die auf Grund eines eingetragenen Eigentumsrechts bewirkt weiden. §9 Anwendung auf sonstige Rechte an Grundstücken Die Festlegungen der §§ 7 und 8 gelten für Nutzungsrechte, Vorkaufsrechte, Mitbenutzungsrechte, Hypotheken und Aufbauhypotheken entsprechend. §10 ’ Verjährung (1) Ansprüche aus eingetragenen Rechten an Grundstücken verjähren nicht. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Zinsen. (2) Der Abs. 1 ist auf Ansprüche aus gelöschten Grundstücksrechten entsprechend anzuwenden, sofern gegen die Löschung ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist. §11 Ausschluß des Eigentümers (1) Der unbekannte Eigentümer eines Grundstücks kann mit seinem Recht im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen werden, wenn ein anderer das Grundstück mehr als 20 Jahre wie ein Eigentümer genutzt hat und seit der letzten Eintragung in das Grundbuch, zu der eine Erklärung des Eigentümers erforderlich war, 20 Jahre vergangen sind. (2) Wer den Ausschluß erwirkt hat, erwirbt das Eigentum an dem Grundstück mit der Eintragung in das Grundbuch. Ist vor der Entscheidung über den Ausschluß ein anderer als Eigentümer eingetragen worden, wirkt der Beschluß nicht gegen den anderen. Das gleiche gilt, wenn wegen des Eigentumsrechts eines anderen ein Widerspruch eingetragen worden ist. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei Grundstücken des sozialistischen Eigentums. §12 Ausschluß von anderen Berechtigten (1) Ein unbekannter Vorkaufsberechtigter kann mit seinem Recht im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf das Vorkaufsrecht beziehenden Eintragung in das Grundbuch 10 Jahre vergangen sind. Mit dem Ausschluß erlischt das Vorkaufsrecht. (2) Ein unbekannter Hypothekengläubiger kann mit seinem Recht im Wege des Aufgebots Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch 10 Jahre vergangen sind und während dieser Zeit die Forderung weder schriftlich anerkannt worden ist noch Teil- oder Zinszahlungen darauf geleistet worden sind. Mit dem Ausschluß erlischt die Hypothek. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei Vorkaufsrechten und Hypotheken des sozialistischen Eigentums. Abschnitt IV Grundbuchberichtigung und Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches §13 Grundbuchberichtigung (1) Stimmt die Eintragung des Eigentums an einem Grundstück mit der wirklichen Rechtslage nicht überein, kann der Eigentümer, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist, die Berichtigung des Grundbuches beantragen. (2) Das Grundbuch kann nur berichtigt werden, wenn derjenige, für den das Eigentum eingetragen ist, der Grundbuchberichtigung zustimmt oder wenn die Unrichtigkeit des Grundbuches entsprechend den Rechtsvorschriften nachgewiesen ist. (3) Wer unrechtmäßig oder unrichtig als Eigentümer eingetragen ist, ist auf Verlangen des Antragstellers verpflichtet, der Grundbuchberichtigung zuzustimmen. (4) Der Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches verjährt nicht. (5) Handelt es sich um ein volkseigenes Grundstück, sind Einwendungen gegen die Richtigkeit der Eigentumseintragung zunächst an den örtlich zuständigen Rat des Kreises zu richten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zutragen. Die erforderliche hohe gesellschaftliche und politiS politisch-operativen Arbeit insgesamt ist durch einf samkeit der Arbeit mit den zu erreichen.

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