Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 695

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 695 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 695); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 12, November 1975 695 V. Schlußbestimmungen §16 Der Präsident der Bank erläßt Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank. §17 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 29. April 1966 über das Statut der Land-wirtschaftsbaink der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 55 S. 329), Zweite Verordnung vom 23. Dezember 1968 über das Statut der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II 1969 Nr. 4 S. 41). Berlin, den 23. Oktober 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sind ermann Vorsitzender Bekanntmachung vom 31. Oktober 1975 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates mit Wirkung vom 1. November 1975 die nachstehend genannten Rechtsvorschriften aufgehoben wurden: 1. Verordnung vom 11. Dezember 1952 über Maßnahmen zur Entwicklung des Wintersportes als Massensport (GBl. Nr. 177 S. 1332), 2. Erste Durchführungsbestimmung vom 18. Dezember 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Entwicklung des Wintersportes als Massensport (GBl. Nr. 177 S. 1333), 3. Verordnung vom 16. April 1953 über Maßnahmen zur Durchführung des Massensportes kn Sommer 1953 (GBl. Nr. 52 S. 573), 4. Beschluß vom 9. Februar 1956 über die weitere Entwicklung der Körperkultur und des Sportes in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 21 S. 181). Berlin, den 31. Oktober 1975 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär - Anordnung über die Zuführung und Verwendung der Mittel des „Kontos junger Sozialisten“ vom 23. Oktober 1975 In Durchführung des Gemeinsamen Beschlusses des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend vom 21. März 1974 über die Bildung und Verwendung des „Kontos junger Sozialisten“ in volkseigenen Betrieben. Kombinaten, Staatsorganen und staatlichen Einrichtungen (GBl. I Nr. 20 S. 191) wird auf Vorschlag des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend folgendes angeordnet: Zuführung zum „Konto junger Sozialisten“ §1 (1) Die Betriebe und staatlichen Einrichtungen übertragen von den Zuführungen zum „Konto junger Sozialisten“ folgende Anteile: 25% auf das „Konto junger Sozialisten“ bei dem für den jeweiligen Betrieb (einschließlich Betrieb des Kombinates) bzw. für die staatliche Einrichtung zuständigen Rat des Kreises, in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beim Rat des Stadtbezirkes (im folgenden Rat des Kreises genannt). Die Übertragungen haben vierteljährlich bis zum Ende des dem Quartal folgenden Monats zu erfolgen. Für Hochschulen und Universitäten, in deren Bereich FDJ-Kreisleitungen bestehen, entfallen diese Übertragungen. 50% auf das zentrale „Konto junger Sozialisten“ beim Amt für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR jährlich bis zum 31. März des Folgejahres. Das zentrale „Konto junger Sozialisten“ beim Amt für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR wird bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik* geführt. (2) Die Räte der Kreise informieren die Betriebe und staatlichen Einrichtungen in ihrem Territorium über die Konto-Nummer, unter der das „Konto junger Sozialisten“’ beim Rat des Kreises geführt wird. §2 (1) Für die Jugendlichen, die auf Baustellen der unter Kontrolle des Ministerrates stehenden Investitionsvorhaben tätig sind, ist durch den Generalauftragnehmer ein „Konto junger Sozialisten“ nach den Festlegungen des Gemeinsamen Beschlusses vom 21. März 1974 zu führen. Ist kein Generalauftragnehmer eingesetzt, wird das „Konto junger Sozialisten“ beim Investitionsauftraggeber geführt. Alle Betriebe haben die von Jugendlichen bei der Realisierung dieser Investitionsvorhaben erwirtschafteten Mittel dem „Konto junger Sozialisten“ beim Generalauftragnehmer bzw. Investitionsauftraggeber zuzuführen. Voraussetzung ist, daß die Zuführungskriterien erfüllt sind. Die Verwendung der Mittel erfolgt auf Vorschlag der FDJ-Leitungen der Investitionsvorhaben. (2) Die Anwendung des Abs. 1 auf weitere Investitionsvorhaben, die in Generalauftragnehmerschaft durchgeführt werden, kann zwischen dem Generalauftragnehmer und den beteiligten Betrieben in Abstimmung mit den FDJ-Leitungen vereinbart werden. §3 , In landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und ihren kooperativen Einrichtungen unterbreiten die FDJ-Leitungen in Übereinstimmung mit Abschnitt IV Ziff. 1 des Gemeinsamen Beschlusses vom 21. März 1974 jährlich in der Vollversammlung, Delegiertenversammlung bzw! Bevollmächtigtenversammlung Vorschläge über Zuführungen von Mitteln zum „Konto junger Sozialisten“ und deren Verwendung in ihren Bereichen entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung. . ’ - " §4 Verwendung der Mittel des „Kontos junger Sozialisten“ (1) Die Mittel des „Kontos junger Sozialisten“ sind im Rahmen der Festlegungen des Abschnitts III Ziff. 2 des Gemeinsamen Beschlusses vom 21. März 1974 auf Vorschlag der jeweiligen Leitungen der FDJ zu verwenden für die a) Finanzierung ausgewählter planmäßiger Neubauten, Erweiterungen und Rekonstruktionen von Jugendeinrichtungen für die Freizeitgestaltung, * .Konto-Nr. 6836-24-3047;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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