Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 688

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 688 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 688); 688 Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 3. November 1975 Anordnung Nr. 2* über die Abrechnung und Abgrenzung der finanziellen Fonds zum Jahresabschluß vom 15. Oktober 1975 Zur Ergänzung der Anordnung (Nr. 1) vom 21. September 1972 über die Abrechnung und Abgrenzung der finanziellen Fonds zum Jahresabschluß (GBl. II Nr. 58 S. 637) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane folgendes angeordriet: §1 (1) Eine Übertragung überplanmäßiger Nettogewinne auf das Folgejahr nach den Bestimmungen des § 2 der Anordnung (Nr. 1) hat nicht zu erfolgen durch zentralgeleitete volkseigene Betriebe (einschließlich volkseigene Betriebe der Kombinate), Kombinate und WB im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen, des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und die dem Ministerium für Materialwirtschaft unterstehenden wirtschaftsleitenden Organe und deren Betriebe (einschließlich Filialen des VEB Minol). Volkseigene Kombinate und VVB in diesen Bereichen sowie die genannten wirtschaftsleitenden Organe haben abweichend von § 3 der Anordnung (Nr. 1) zum Jahresabschluß auf dem Gewinnfonds noch vorhandene Mittel an den Staatshaushalt abzuführen. (2) Die volkseigenen Betriebe im Verantwortungsbereich der Wirtschaftsräte der Bezirke haben ihnen verbleibende überplanmäßige Nettogewinne, die noch nicht zweckgebundenen Fonds zugeführt worden sind, zum Jahresabschluß an den Gewinnfonds des Wirtschaftsrates des Bezirkes abzuführen. Das gilt auch für die zum Jahresabschluß noch vorhandenen Mittel auf dem Gewinnfonds der volkseigenen Kombinate im Verantwortungsbereich der Wirtschaftsräte der Bezirke. §2 (1) Die volkseigenen Betriebe (einschließlich volkseigene Betriebe der Kombinate), Kombinate, WB und die anderen wirtschaftsleitenden Organe im Geltungsbereich der Anordnung (Nr. 1) führen die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel des Investitionsfonds unter entsprechender Anwendung der ab 1. Januar 1976 geltenden Finanzierungsrichtlinien** an * Anordnung (Nr. 1) vom 21. September 1972 (GBl. n Nr. 58 S. 637) ** Finanzierungsridhtlinle vom 15. Mai 1975 für die volkseigene Wirtschaft (GBl. I Nr. 23 S. 408) Finanzierungsrichtlinie vom 3. Juli 1975 für die volkseigenen Betriebe und Kombinate der Wirtschaftsräte der Bezirke und' für die volkseigenen Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft (GBl. I Nr. 30 S. 570) den Staatshaushalt bzw. das übergeordnete Organ ab. Die Festlegungen für die Übertragbarkeit der Mittel des Investitionsfonds gemäß § 3 der Anordnung (Nr. 1) sind nicht mehr anzuwenden. (2) Die Abführungen gemäß Abs. 1 haben in Rechnung des' abgelaufenen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres durph die volkseigenen Betriebe gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, a der Anordnung (Nr. 1) auf das Bankkonto „Spezielle Abführungen an den Staatshaushalt“ des zuständigen wirtschaftsleitenden Organs unter Angabe des Codes 540, durch die volkseigenen Betriebe gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, b der Anordnung (Nr. 1) an den Investitionsfonds des Wirtschaftsrates des Bezirkes bzw. durch die volkseigenen Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft an das zuständige örtliche Staatsorgan zu erfolgen. Die Bankkonten sind den volkseigenen Betrieben und Kombinaten von den wirtschaftsleitenden Organen bzw. zuständigen örtlichen Staatsorganen mitzuteilen. Aus dem Leistungsfonds sowie dem Kultur- und Sozialfonds dem Investitionsfonds des abgelaufenen Jahres zugeführte und nicht verbrauchte Mittel sind von der Abführung ausgenommen; sie sind auf diese zweckgebundenen Fonds zurückzuführen. (3) Für die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wird die Verwendung der am Jahresende nicht verbrauchten Mittel des Investitionsfonds durch den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen gesondert geregelt. Im Bereich des volkseigenen Konsumgüterbinnenhandels gelten für die Verwendung der am Jahresende nicht verbrauchten Mittel des Investitionsfonds die durch den Minister für Handel und Versorgung erlassenen Regelungen. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 3. Dezember 1974 über den Investitionsfonds 1974* außer Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1975 Der Minister der Finanzen Böhm Wurde den Beteiligten direkt zugestellt. Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ Die Ausgabe Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. ST 785 vom 25. Juli 1975 enthält: Anordnung Nr. 785 vom 23. Juni 1975 über DDR-Standards und Fachbereichstandards Anordnung Nr. 53 vom 27. Juni 1975 über Vorschriften des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Die Ausgabe Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. ST 786 vom 15. August 1975 enthält: Anordnung Nr. 786 vom 14. Juli 1975 über DDR-Standards und Fachbereichstandards Anordnung Nr. 54 vom 21. Juli 1975 über Vorschriften des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Gesetzblatt-Sonderdrucke „ST“ sind im Abonnement über die Deutsche Post zum Quartalspreis von 2, M zu beziehen. Einzelausgaben können beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, zum Preise von ,20 M bestellt werden. In der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23, sind Einzelnummern gegen Barzahlung gleichfalls erhältlich. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin. Klosterstraßc 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47. Telefon: 209 3622 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 20945 01 . Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, Teil II 3, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglicbkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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