Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 687

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 687 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 687); Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 3. November 1975 687 Anordnung über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Immissionsschäden im Volks- und Genossenschaftswald vom 3. Oktober 1975 Auf der Grundlage der Fünften Durchführungsverordnung vom 17. Januar 1973 zum Landeskultufgesetz Reinhaltung der Luft (GBl. I Nr. 18 S. 157) nachfolgend Fünfte DVO zum Landeskulturgesetz genannt wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Immissionsschäden folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Erfassung und den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile durch Immissionsschäden in den Wäldern der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und der ihnen gleichgestellten Betriebe und Einrichtungen (nachfolgend Volkswald genannt) sowie in den Wäldern der LPG, GPG und deren kooperativen Einrichtungen einschließlich solcher Wälder, die vom Rat des Kreises sozialistischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zur Nutzung übergeben wurden (nachfolgend Genossenschaftswald genannt); Verwendung der von den Emittenten übergebenen materiellen oder finanziellen Mittel zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Produktion an die Immissionssituation. §2 Ermittlung und Nachweis der wirtschaftlichen Nachteile (Mehraufwendungen und Ertragsausfälle) (1) Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Nachteile für das jeweilige Forstrevier sind die Bestände in Schadzonen einzustufen. Die Ermittlung, Überwachung und der Nachweis der Mehraufwendungen und Ertragsausfälle haben entsprechend dem Fachbeieichstandard TGL 27 140 Forstschutz; Immissionsschäden unter Berücksichtigung der Wirtschaftsrichtliniein für rauchgeschädigte Waldbestände zu erfolgen.* (2) Der VEB Forstprojektierung Potsdam hat in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden die durch Anpassung an die Immissionssituation u. a. Maßnahmen verursachten Mehraufwendungen in den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben fünfjährlich zu ermitteln und entsprechend Abs. 4 zu belegen. Diese Erhebung bildet die Grundlage für die Geltendmachung der Ansprüche an die Emittenten. Mehraufwendungen für Anpassungsmaßnahmen sind} Düngungsmaßnahmen zur Erhöhung der Vitalität der geschädigten bzw. gefährdeten Waldbestände, insbesondere zur Verbesserung des Benadelungszustandes und zur Verminderung der Absterbegeschwindigikeit; erhöhte Kosten bei Waldemeuerungsmaßnahmen (Aufforstungskosten für zusätzliche rauchschadensbedingte Kahlschläge, Abräumen nicht übemahmewürdiger Naturverjüngung, Anzucht und Anbau rauchresistenterer Baumarten) ; erhöhte Kosten bei der Kultur- und Jungbestandspflege (Eindämmung der sich einfindenden übemormalen Bodenvegetation, Erhaltung von Bestockungsdichten, die über den geltenden Normativen liegen); * Wirtschaftsrichtlinien des Vorsitzeinden des Staatlichen Komitees für Forstwirtschaft für rauchgeschädigte Waldbestände für die WB Forstwirtschaft Karl-Marx-Stadt vom 8. November 1973 und für die VV3 Forstwirtschaft Cottbus vom 30. November 1973. Diese.Richtlinien gelten auch für alle anderen rauchgeschädigten Waldbestände der DDR. erhöhte Kosten für Forstschutzmaßnahmen (Vorbeugungsund evtl. Bekämpfungsmaßnahmen gegenüber pflanzlichen und tierischen Forstschädlingen, Wildschutzmaßnahmen für Kulturen und Jungwüchse, Waldbrandprophylaxe). Mehraufwendungen für sonstige Maßnahmen sind: erhöhte Kosten für Holzbereitstellung und Harzung (Kurz-schäftigkeit, Bonitätsabfall, Samimelhieb, Vorbereitung der Bestände auf die Harzung); zusätzliche Aufwendungen bei den Forsteinrichtungsarbeiten (öjähriger Aufnahmeturnus, Ausarbeitung von wissenschaftlich begründeten Düngungsprojekten); erhebliche Mehrbelastung der Werktätigen durch Staubablagerungen und hohen Trocknisanfall in diesen Wäldern. (3) Die trotz durchgeführter Anpassungsmaßnahmen eingetretenen Ertragsausfälle sind im Rahmen des für diese Gebiete verkürzten Forsteinrichtungszyklus zu ermitteln. Eine Erstattung der Ertragsausfälle erfolgt nicht. Sie werden in der Holzvorratsberechnung der Forstwirtschaft als Grundlage für die Aktualisierung der Planungsunterlagen der Forsteinrichtung berücksichtigt. Die Ermittlung der Ertragsausfälle erfolgt nur in den Sonderbewirtschaftungsgebieten entsprechend den Wirtschaftsrichtlinien für rauchgeschädigte Waldbestände und nur in den Beständen ab Alter 40 Jahre. (4) Im Sinne des § 13 A.bs. 2 der Fünften DVO zum Landes-kulturgasetz erfolgt die Zahlung des Ausgleichs für Mehraufwendungen gemäß Abs. 2 in dem Umfang, wie die wirtschaftlichen Nachteile nicht gemäß § 13 Abs. 1 der Fünften DVO zum Landeskulturgesetz durch die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgewendet werden können. Über die Durchführung langfristiger Anpassungsmaßnahmen sind gemäß § 13 Abs. 2 der Fünften DVO zum Landeskulturgesetz zwischen den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben in Abstimmung mit dem zuständigen Rat des Bezirkes Verträge mit den Emittenten abzuschließen. In die Verträge sind Regelungen zum Nachweis der Mehraufwendungen, zur jährlichen Zahlung des Ausgleichs für wirtschaftliche Nachteile und zur Verwendung dieser Mittel aufzunehmen. §3 Eingang, Nachweisführung und Verwendung der für den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile (Mehraufwendungen) gezahlten Mittel (1) Die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe führen die erstatteten Mehraufwendungen ihrem Rohholzerzeugungsfonds* zu, weisen die Mittel gesondert nach und setzen sie entsprechend § 13 Abs. 1 der Fünften DVO zum Landeskulturgesetz planmäßig zur Rekonstruktion der Wälder ein. (2) Erstattete Mehraufwendungen für den Genossenschaftswald sind über ein Sonderbankkonto der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe abzurechnen und zweckgebunden für die Rekonstruktion dieser Wälder entsprechend Abs. 1 zu verwenden. §4 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Dienstanweisung Nr. 15/67 des Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Forstwirtschaft vom 18. September 1967 Ordnung über die Zuständigkeit und Durchführung von Gutachten bei Schaden durch Luftverunreinigung im Bereich der Forstwirtschaft (unveröffentlicht) außer Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1975 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h r i g * Fonds zur Finanzierung der Reproduktion der Waldbestände;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben. Vom Gegner werden die zuweilen als Opfer bezeichnet. Menschenhändlerbande, kriminelle; Zubringer Person, die eine aus der auszuschleusende Person oder eine mit der Vorbereitung und Durchführung zentraler Aktionen; bei der Sicherung von Veranstaltungen sowie politischer und gesellschaftlicher Ereignisse im Verantwortungsbereich einer oder mehrerer Diensteinheiten der Linie Untersuchung; bei der Klärung von Personen- und Sachfragen aus der Zeit des Faschismus; die Weiterführung der zielgerichteten Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus zur Informationsgewinnung für den Klärungsprozeß Wer ist wer? stellt hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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