Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 686

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 686 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 686); 686 Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 3. November 1975 Stoffmaschinen, Rationalisierungsmitteln, Ersatzteilen und Instandsetzungsleistungen eingesetzt sind. Dazu sichert er die einheitliche Leitung und Spezialisierung dieser Kapazitäten durch die Erzeugnisgruppenarbeit der WB Baumechanisierung. ~ §18 Der Minister ist für die Staatliche Bauaufsicht verantwortlich. Er hat durch die staatliche Kontrolle in der Bauwirtschaft die technische Sicherheit und die Qualität der Erzeugnisse der Bauwirtschaft aktiv zu fördern, auf strengste Sparsamkeit bei der Verwendung finanzieller und materieller Fonds zu achten sowie auf die Verbesserung von Ordnung und Sicherheit im Baugeschehen einzuwirken. §19 C (1) Der ständige Stellvertreter des Ministers ist ein Staatssekretär. Er hat im Falle der Verhinderung des Ministers dessen Pflichten und Befugnisse wahrzunehmen. (2) Das Ministerium ist zur Lösung seiner Aufgaben in Abteilungen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Ministeriums werden vom Ministerrat bestätigt. (3) Der Minister legt die Verantwortung seiner Stellvertreter, die Aufgaben der Abteilungen, die Art und Weise des Zusammenwirkens der Abteilungen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter und Mitarbeiter des Ministeriums, die Abgrenzung ihrer Verantwortung sowie die Arbeitsweise und den Arbeitsablauf im Ministerium in der Arbeitsordnung des Ministeriums sowie in Funktionsplänen fest. §20 (1) Das Ministerium ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das Ministerium wird im Rechtsverkehr durch den Minister vertreten. Die Staatssekretäre, die Stellvertreter des Ministers und die Leiter der Struktureinheiten sind berechtigt, das Ministerium im Rahmen ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Ministeriums oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Minister schriftlich erteilten Vollmacht das Ministerium vertreten. §21 Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 4. September 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen Wundstarrkrampf vom 30. September 1975 Auf Grund des § 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 1965 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (GBl. I 1966 Nr. 3 S. 29) und der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 27. Februar 1975 zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen Schutzimpfungen und andere Schutaanwandun-gen - (GBl. I Nr. 21 S. 353) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Bürger der Jahrgänge 1920 1925, die bisher nicht gegen Wundstarrkrampf geimpft wurden, sind in den Jahren 1976 bis 1980 zweimal gegen Wundstarrkrampf zu impfen (Grundimmunisierung) . (2) Die Bürger nach Abs. 1 erbaltem 1 Jahr nach erfolgter Grundimmunisierung eine Wiederholungsimpfung. (3) Bei vorliegender Dokumentation über eine bereits vollständig durchgeführte Immunisierung gegen Wundstarrkrampf erfolgt eine Aufirischimpfung, wenn die letzte Injektion länger als 10 Jahre zurückliegt. §2 Die Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf (nachstehend Impfung genannt) ist eine Pflichtimpfung. Sie ist kostenlos. §3 Die Impfung erfolgt mit dem vom Ministerium für Gesundheitswesen dafür zugelassenen Impfstoff. §4 (1) Der Ahstand zwischen der ersten und zweiten Emzel-impfung bei der Grundimmunisierung (§ 1 Abs. 1) beträgt im Regelfall 4 bis 6 Wochen. (2) Die Impfung erfolgt intramuskulär. §5 Von der Impfung sind zurückzustellen Personen, die an einer akuten Krankheit leiden oder weniger als 2 Wochen zuvor an einer solchen Krankheit erkrankt waren, Personen, bei denen in den letzten 4 Wochen vor dem Impftermin eine andere Schutzimpfung vorgenommen wurde, sofern nicht in der für die andere Impfung geltenden Rechtsvorschrift etwas anderes festgelegt ist. §6 Die Impfung ist durch den Impfiarzt zu dokumentieren. Einzelheiten der Dokumentation regelt der Minister für Gesundheitswesen; §7 Verantwortlich für die Organisation der Impfungen ist der Kreisarzt. §8 Die Impfungen und die Maßnahmen bei atypischen Impfverläufen regeln das Gesetz vom 20. Dezember 1965 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 27. Februar 1975 dazu. §9 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 6. November 1967 über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen Wundstarrkrampf (GBl. II Nr. 109 S. 759) außer Kraft. Berlin, den 30. September 1975 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. rried. Mecklinger;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten Prüfungsverfahren, die nicht mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, den eingangs dargestellten straf-verf ahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsverfahrens unterliegen.

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