Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 683

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 683 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 683); Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 3. November 1975 683 Verteidigung und alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. (4) Der Minister erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Er regelt einzelne Aufgaben innerhalb seines Verantwortungsbereiches durch Verfügungen und Anweisungen. §3 (1) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß der Reproduktionsprozeß im Bauwesen auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen geplant und bilanziert wird. Er hat die exakte Organisation und Kontrolle der Plandurchführung zu sichern. (2) Der Minister gewährleistet, daß im Zusammenwirken mit der Staatlichen Plankommission, den anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke wissenschaftliche Prognosen und langfristige Pläne gemäß den Rechtsvorschriften sowie Fünfjahr- und Jahrespläne des Bauwesens ausgearbeitet werden. Er ist verantwortlich für die Erarbeitung des Entwurfes der Baubilanz der DDR sowie für die Erfüllung der anderen ihm auf dem Gebiet der Bilanzierung übertragenen Aufgaben. Der Minister trifft, ausgehend von den bestätigten Staatsplanbilanzen, Bilanzentscheidungen über Bauproduktion sowie Baumaterialien aus dem Aufkommensbereich des Bauwesens. Er gewährleistet die Einheit von materieller und finanzieller Planung sowie die dem Bedarf von Leistungen des Bauwesens entsprechende Termin-, Sortiments- und Qualitätsplanung. (3) Der Minister sichert in Abstimmung mit den Räten der Bezirke die Aufnahme grundlegender Aufgaben zur Entwick- lung der Arbeits- und Lebensbedingungen und des geistig-kulturellen Lebens der Werktätigen, zu ihrer Aus- und Weiterbildung, zum rationellen Einsatz der Arbeitskräfte, zur territorialen Einordnung von Investitionen des Bauwesens, zur Entwicklung der Infrastruktur, zur Rationalisierung im Territorium, zur Inanspruchnahme territorialer Ressourcen und zur Entwicklung der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes in die Pläne. §4 (1) Der Minister sichert die exakte Aufschlüsselung der Planauflagen und die Organisierung einer wirksamen Kontrolle der Plandurchführung insbesondere durch die 'komplexe Abrechnung und vorausschauende Einschätzung der Planerfüllung einschließlich der anteilmäßigen Erfüllung der Pläne, die Analyse der erreichten Ergebnisse und die Schaffung von Voraussetzungen für die Auswertung des sozialistischen Wettbewerbs. Er ist verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Kennziffern und Normative, der Qualität und der Senkung der Kosten der Erzeugnisse und Leistungen des Bauwesens, des Nutzeffektes der Investitionen des Bauwesens, der Entwicklung der Arbeitsproduktivität und des Durchschnittslohnes, des rationellen Einsatzes des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und wertet die Kontrollergebnisse der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane aus. Er entscheidet über den Einsatz der dem Bauwesen zur Verfügung stehenden Fonds und Reserven. (2) Der Minister fördert durch gezielte Anwendung der moralischen und materiellen Stimulierung die aktive Mitwirkung der Werktätigen des Bauwesens an der Erfüllung der Pläne im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuererbewegung. Er sichert, daß gemeinsam mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz die Schwerpunkte des sozialistischen Wettbewerbs, der Betriebskollektivverträge und der planmäßigen Entwicklung der Arbeits- and Lebensbedingungen der Werktätigen im Bauwesen erarbeitet werden. §5 (1) Der Minister legt Grundsätze zur effektiven Gestaltung der Reproduktionsprozesse und der Leitungsorganisation sowie zur rationellen Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens für die den örtlichen Staatsorganen unterstellten Betriebe, Kombinate und Einrichtungen des Bauwesens fest und unterstützt 'die Bezinksbaudirektoren bei der Durchsetzung. (2) Der Minister leitet die Bezirksbaudirektoren bei der Durchführung ihrer Aufgaben an, vermittelt ihnen fortgeschrittene Erfahrungen, bezieht sie in die Entscheidungsvorbereitung ein und kontrolliert ihre Tätigkeit. (3) Der Minister ist zur Sicherung der einheitlichen staatlichen Leitung und zur Realisierung der Aufgabenstellung des Bauwesens berechtigt, den Bezirksbaudirektoren Weisungen zu erteüen, insbesondere zur Erfüllung der Planaufgaben der örtlichgeleiteten Bau-und Baumaterialienindustrie; zur Realisierung der Aufgaben auf dem Gebiet des Städtebaues und komplexen Wohnungsbaues; zur Anwendung einheitlicher technisch-ökonomischer Grundsätze in der Projektierung, im Industrie-, Gesellschafts- und Tiefbau sowie bei Baureparaturen; zur Realisierung von Exporten der Baumaterialienindustrie; zur verstärkten Nutzung einheimischer mineralischer Rohstoffe; zur Entwicklung der ’Kapazitäten der Bauwirtschaft und der Baumaterialienindustrie; zum zeitweiligen überbezirklichen Kapazitätsausgleich; zur Durchführung der kontinuierlichen Produktion der Bauwirtschaft und der Baumaterialienindustrie in den Wintermonaten. §6 (1) Der Minister hat, ausgehend von den Erfordernissen der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung sowie einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität, die wissenschaftlich-technische Arbeit im Bauwesen zu leiten, zu planen und zu kontrollieren. Er sichert, daß zur Lösung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Vorzüge des sozialistischen Wirtschaftssystems umfassend genutzt werden, der Plan Wissenschaft und Technik durchgesetzt wird und alle Voraussetzungen für die planmäßige Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion entsprechend den volkswirtschaftlichen Zielstellungen geschaffen werden. (2) Der Minister sichert die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur Intensivierung der Reproduktionsprozesse durch die Festlegung abrechenbarer Aufgaben für die Weiterentwicklung vorhandener und die Einführung neuer Technologien; gezielte Verwirklichung der sozialistischen Rationalisierung; effektive Anwendung neuer Werkstoffe einschließlich der Nutzung von Substitutionsmöglichkeiten; rationelle Anwendung von Energie und Rohstoffen; Schaffung erforderlicher wissenschaftlich-technischer Voraussetzungen für die festgelegte Inbetriebnahme von neuen ' Kapazitäten der in Vorbereitung und Durchführung befindlichen Investitionsvorhaben des Bauwesens sowie zur Weiterentwicklung und Erhöhung der Qualität der Konsumgüter. (3) Der Minister hat detailliert und kontrollfähig Aufgaben und Termine zur kontinuierlichen Überleitung für wichtige neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse und technologische Verfahren im Bauwesen festzulegen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Er ist verantwortlich, daß bei Produktionsein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objsl Gewährlei- Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren dargestellten weiterfEhrenden Möglichkeiten wirksamer Rechts-snwendung praxiswirksam zu machen.

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