Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 682

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 682); 682 Gesetzblatt Teil I Nt. 41 Ausgabetag: 3. November 1975 §4 Die Vorschläge müssen enthalten: den Antrag des Vorschlagsberechtigten, eine ausführliche Begründung, eine Kurzbiographie, einen Lebenslauf. §5 Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch den Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik in der Regel zum 7. Oktober, dem Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik, bzw. unmittelbar nach einer vollbrachten Heldentat. §6 Es können jährlich bis zu 10 Ehrentitel verliehen werden. §7 Zum Ehrentitel gehören eine Medaille, eine Urkunde urfd eine Prämie von 15 000 M. §8 (1) Die Medaille hat die Form eines fünfzackigen Sterns. Sie ist vergoldet und hat einen Durchmesser von 36 mm. In der Mitte des Sterns befindet sich auf einer Kreisfläche das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umrahmt von einem Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille trägt die Inschrift „Held der DDR“ und ein Eichenblatt umgeben mit den Worten „Für den Schutz der Arbeiter-und-Bauem-Macht“. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit weinrotem Band bezogenen Spange getragen. In der Mitte der Spange ist senkrecht ein goldfarbenes Eichenblatt aufgesetzt. §9 (1) Das Tragen der Medaille an der Uniform der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe ist obligatorisch. (2) Die Medaille wird auf der oberen linken Brustseite getragen. §10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) sowie der Beschluß vom 28. Januar 1974 zur Neuregelung der Vergabe materieller Mittel bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen Auszug - (GBl. I Nr. 17 S. 173). * 1 Statut des Ministeriums für Bauwesen Beschluß des Ministerrates vom 4. September 1975 §1 (1) Das Ministerium für Bauwesen ist das Organ des Ministerrates zur Leitung und Planung des Bauwesens. Es verwirklicht seine Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften. (2) Zum Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bauwesen (nachfolgend Ministerium genannt) gehören: die zentral- und örtlichgeleitete Bauindustrie, die zentral- und örtlichgeleitete Baumaterialienindustrie, die Bauakademie der DDR, die Staatliche Bauaufisicht, der Produktionsmittelhandel für Baumaterialien, die WB Baumechani&ierung und die Baumechanikbetriebe der Bezirke, die -Ingenieurschulen für Bauwesen, weitere Einrichtungen. (3) Die Aufgaben des Ministeriums umfassen vor allem die konsequente Verwirklichung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen sowie in langfristigen Plänen festgelegten Ziele auf dem Gebiet des Bauwesens zur weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität; die Entwicklung der volkswirtschaftlich langfristig bestimmenden Faktoren für das weitere Wachstum der Produktion auf dem Wege der Intensivierung durch zielstrebige Entwicklung von Wissenschaft und Technik, umfassende Planung und Vorbereitung der Investitionen, Gewährleistung stabiler Kooperationsbeziehungen, weitere Nutzung der Möglichkeiten der Konzentration und Kombination und Entwicklung der Spezialisierung und Arbeitsteilung sowie durch die umfassende Erschließung und Nutzung aller Reserven; die weitere Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration und die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bauwesens; die Entwicklung der Kapazitäten des Bauwesens entsprechend dem Bedarf der Volkswirtschaft und den Erfordernissen des sozialistischen Staates; die Schaffung aller Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Baumaterialien und Konsumgütem aus der Produktion des Bauwesens; die Steigerung des Exportes mit hoher Qualität und Rentabilität. Das Ministerium hat dabei die effektivste Nutzung des Ar-beitsizeitfonds, der vorhandenen Grundmittel sowie der zur Verfügung stehenden Investitionen und die weitere Erschließung vorhandener Reserven, insbesondere die maximale Nutzung einheimischer Rohstoffe und die Durchsetzung der Materialsubstitution, zu sichern. Auf dieser Grundlage ist das Prinzip der sozialistischen Sparsamkeit im Umgang mit materiellen und finanziellen Fonds umfassend zu verwirklichen. (4) Das Ministerium hat seine Aufgaben unter umfassender Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung zu lösen. Es hat die breite Entfaltung der Initiative der Werktätigen zur Erfüllung der Pläne und für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Bauwesen sowie die enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, zu gewährleisten. §2 (1) Das Ministerium wird vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der Minister trifft die zur Leitung und Planung des Bauwesens notwendigen Entscheidungen im Rahmen der ihm übertragenen Rechte und Pflichten entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen und sichert die Koordinierung mit den anderen zentralen und den örtlichen Staatsorganen. Er gewährleistet die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (3) Der Minister ist verantwortlich, daß in seinem Verantwortungsbereich alle Maßnahmen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivil-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie Maßnahmen der Linie insbesondere der Art und Weise der Organisierung der Inneren Sicherheit und Ordnung, des bestehenden Dienstregimes und so weiter Aufklärung des offiziellen Zusammenwirkens mit staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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