Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 674

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 674 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 674); Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 28. Oktober 1975 674 (4) Der Minister erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführüngsbestimmungen. Er regelt einzelne Aufgaben innerhalb seines Verantwortungsbereiches durch Verfügungen und Anweisungen. § 3 (1) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß der Reproduktionsprozeß im Gesundheits- und Sozialwesen auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben, und Planauflagen geplant wird. Er hat die exakte Organisation und Kontrolle der Plandurchführung zu sichern. Er gewährleistet die Anleitung der Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Bezirke und der dem Ministerium unterstellten Organe, Betriebe und Einrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen sowie der Werterhaltung und sichert die zentrale Begutachtung für ausgewählte Investitionsvorhaben. Er gewährleistet die territoriale Koordinierung der Aufgaben aller Gesundheitseinrichtungen, unabhängig von der Unterstellung und Eigentumsform. (2) Der Minister gewährleistet, daß im Zusammenwirken mit der Staatlichen Plankommission, den anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke wissenschaftliche Prognosen und langfristige Pläne gemäß den Rechtsvorschriften sowie Fünfjahr- und Jahrespläne des Verantwortungsbereiches ausgearbeitet werden. Er gewährleistet die Einheit von materieller und finanzieller Planung. (3) Der Minister gewährleistet eine den gesundheitspolitischen Zielsetzungen entsprechende rationelle Materialverwendung und Bestandshaltung und sichert den effektiven Einsatz von hochleistungsfähigen Geräten und Gerätesystemen sowie von Ausrüstungen, die die Qualität der medizinischen Betreuung entscheidend beeinflussen. (4) Der Minister ist verantwortlich für die Erarbeitung von verbindlichen Anforderungen an Erzeugnisse, die für die materiell-technische Sicherstellung der gesundheitlichen Betreuung von Bedeutung sind. § 4 (1) Der Minister unterstützt die örtlichen Staatsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens. Er ist für die Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Leiter der Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Bezirke (Bezirksärzte) verantwortlich. (2) Der Minister sichert regelmäßige Inspektionen im Verantwortungsbereich. Sie richten sich insbesondere auf die ständige Qualifizierung der Leitungs- und Planungstätigkeit, Erhöhung der Qualität der medizinischen und sozialen Betreuung, Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Prinzipien der Ordnung und Sicherheit auf allen Gebieten des Verantwortungsbereiches. (3) Der Minister gewährleistet durch eine regelmäßige Kon-troll- und Inspektionstätigkeit die Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Hygiene der Arbeits- und Lebensbedingungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Er hat das Recht, zur Verhütung, Beseitigung und Minderung von Gefahren für Leben und Gesundheit, die in der Arbeitsumwelt und in der kommunalen Umwelt auftreten können, von den Leitern anderer zentraler Organe Informationen und die Festlegung erforderlicher Maßnahmen für ihren Verantwortungsbereich zu fordern. Als Vorsitzender der Zentralen Kommission des Ministerrates zur Verhütung und Bekämpfung epidemischer .Krankheiten leitet der Minister die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und ihrer Folgeerscheinungen. § 5 (1) Der Minister bestimmt die Aufgaben zur Erweiterung und Vervollkommnung der medizinischen Betreuung der Bür- ger und sichert ihre Realisierung. Er ist verantwortlich für die planmäßige proportionale Entwicklung der medizinischen Betreuungskapazitäten und Leistungsbereiche, unabhängig von ihrer staatlichen Zuordnung. (2) Der Minister legt für alle Gesundheitseinrichtungen die Grundsätze der medizinischen Betreuung fest. (3) Der Minister übergibt den Räten der Bezirke verbindliche Vorgaben für die Sicherung und Entwicklung der medizinischen Grundbetreuung und der spezialisierten medizinischen Betreuung. Er bestätigt das Leistungsprofil und den Betreuungsbereich der bezirksgeleiteten Gesundheitseinrichtungen. Der- Minister legt in Abstimmung mit den Räten der Bezirke und den Leitern zentraler Staatsorgane, denen Einrichtungen für die medizinische Betreuung unterstellt sind, den Standort, das Leistungsprofil und den Betreuungsbereich der Einrichtungen für die hochspezialisierte medizinische Betreuung fest. § 6 (1) Der Minister veranlaßt auf der Grundlage von Analysen der medizinischen Betreuung der Bevölkerung, der Hygiene der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger und des Krankenstandes der Werktätigen zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Bürger und zur Verhütung von Krankheiten. Er stützt sich dabei auf die fortgeschrittensten Erkenntnisse der Medizin und gewährleistet die kontinuierliche Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Gesundheitswesen. (2) Der Minister sichert die' Ausarbeitung von Normativen zur Verbesserung der Hygiene der Arbeits- und Lebensbedingungen einschließlich des Schutzes vor übertragbaren Krankheiten und bestätigt Richtwerte und andere Regelungen auf den Gebieten der Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin, der Kommunalhygiene, der Hygiene im Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sowie der Emährungshygiene. (3) Der Minister legt die Grundsätze zur planmäßigen Entwicklung des Kur- und Bäderwesens und für den wirkungsvollen Einsatz der spezifischen Behandlungsmöglichkeiten fest. (4) Der Minister bestimmt die Aufgaben der 'Gesundheits-erziehung und -propaganda und arbeitet eng mit dem Nationalen Komitee für Gesundheitserziehung der DDR, dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und anderen zentralen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen zusammen. § 7 (1) Der Minister bestätigt Zielsetzungen zur umfassenden Betreuung der Bürger im höheren Lebensalter und zur Förde-, rung ihrer aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Er sichert die Koordinierung der entsprechenden staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten dazu und legt Grundsätze für die soziale und pflegerische Betreuung in den Wohngebieten sowie für die Bürger in Feierabend- und Pflegeheimen und für Leistungen an hilfsbedürftige Bürger in nichtstaatlichen Einrichtungen fest. (2) Der Minister ist verantwortlich für die Weiterentwicklung materieller sozialer Leistungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen und bestimmt die' Grundsatzaufgaben für die medizinische, soziale und gesellschaftliche Betreuung der Kämpfer gegen den Faschismus und der Verfolgten des Faschismus (VdN). - (3) Der Minister ist verantwortlich für die einheitliche Durchsetzung von Maßnahmen zur Rehabilitation der physisch und psychisch geschädigten Bürger. Er koordiniert die Vorbereitung und Durchführung dieser Aufgaben mit anderen zentralen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen. (4) Der Minister legt die Grundsätze für die Entwicklung auf dem Gebiet der Kinderkrippen und Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder fest und bestimmt entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen den Inhalt ihrer Arbeit.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 674 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 674) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 674 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 674)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen belegen, daß es durch die ziel-gerichtete Einschränkung der Wirksamkeit Ausräumung von Faktoren und Wirkungszusamnvenhängen vielfach möglich ist, den.

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