Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 647

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 647 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 647); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 23. September 1975 647 Dazu sind nach Produktionsbedingungen differenzierte Vereinbarungspreise in Form von Richtpreisen für Futter als Empfehlungen für die Betriebe auszuarbeiten. Die Bestätigung der Vereinbarungspreise ist durch die Räte der Kreise vorzubereiten und durch die Räte der Bezirke vorzunehmen. Dabei ist davon auszugehen, daß unter vergleichbaren Bedingungen schrittweise einheitliche Vereinbarungspreise angewandt werden. 5. Die in den Jahren 1973 bis 1975 bereitgestellten Mittel für die Zahlung von Zuschlägen für volkswirtschaftlich wichtige Sonderkulturen, wie Tabak, Arznei- und Gewürzpflanzen sowie die Gemüsevermehrung, sind ab 1976 zu erhöhen und* so einzusetzen, daß die Konzentration des Anbaus gefordert, eine Steigerung der Produktion entsprechend dem volkswirtschaftlichen Bedarf erreicht wird und Importe abgelöst werden können. 6. Vereinbarungspreise für Leistungen der ACZ sind auf der Grundlage zentraler Vorgaben in den Bezirken nach natürlichen und ökonomischen Produktionsbedingungen zu differenzieren und als verbindliche Höchstpreise festzulegen. Für bestimmte Leistungsarten, wie z. B. Pflanzenschutz, sind einheitliche Höchstpreise für alle ACZ aös- . zuarbeiten und vorzugeben. 7. Die Preise für die Instandhaltung von Meliorationsanlagen sind ab 1976 um etwa 15 % 211 senken. Damit werden die Instandhaltungspreise den 1973 gesenkten Preisen für den Neubau von Meliorationsanlagen angepaßt. Das unterstützt die weitere Intensivierung der Pflanzenproduktion durch Senkung des Aufwandes für die Erhaltung der Meliorationsanlagen. 8. Zur Stabilisierung und Erhöhung der Erträge und zur Förderung der Beregnung von Getreide ist die Ausnutzung der Beregnungsanlagen durch den Einsatz von Förderungsmitteln zu -stimulieren. Die Förderungsmittel sind Jährlich in Abhängigkeit vom Ausnutzungsgrad differenziert festzulegen und können maximal 150*M/h'a erschlossener Bgregnungsflache betragen. „ 9. Die entscheidende Aufgabe der ökonomisch begründeten Abgabe für die Pflanzenproduktion besteht auch weiterhin im Einschränken der Auswirkungen der Differentialrente. , ■ - Die gegenwärtigen Regelungen werden wie folgt weiterentwickelt: a) Durch die begonnenen Veränderungen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion ist der Zeitpunkt herangereift, den'spezialisierten LPG und VEG sowie den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion die erforderlichen Kennziffern zur Ermittlung der Abgabe direkt vorzügeben und sie nicht mehr, wie das jetzt der Fall ist, auf der Grundlage der 1971 an die damals bestehenden LPG und VEG übergebenen staatlichen Abgabebescheide in der Kooperation zu ermitteln. b) Die LPG und VEG der Pflanzenproduktion sowie alle kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion haben die Abgabe auf der Grundlage des bestehenden Abgabesatzes und des normativen Bruttoeinkommens selbständig zu planen und zu erwirtschaften, soweit sie nicht in Gebieten mit ungünstigen Produktionsbedingungeft arbeiten und deswegen von der Abgabe be- y -freit sind c) Zur weiteren Einschränkung der in einem bestimmten Maße noch bestehenden Differenzierung der ökonomischen Ergebnisse zwischen den Gebieten mit unterschiedlichen Produkticinsvoraussetzungen sowie innerhalb der einzelnen Gebiete ist die Ermäßigung der Abgabe für den das Normativ übersteigenden Teil des Bruttoeinkommens von bisher 50 % auf 25 % zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist die Mindestsumme der. Abgabe aufzuheben. d) Die sich entwickelnden spezialisierten LPG, GPG und VEG Obstbau sowie die kooperativen Einrichtungen des Obstbaues haben ihre Abgäbe grundsätzlich nach den Regelungen für GPG zu ermitteln und abzuführen. Beim Aufbau der industriemäßigen Obstproduktion wird die ertragslose Zeit nach der Neuanpflanzung durch eine Ermäßigung bzw. Aussetzung der Abgabe berücksichtigt. Durch die kooperative Zusammenarbeit von VEG und LPG auch auf diesem Gebiet sind die VEG Garten- und Obstbau voll in diese Abgaberegelungen einzubeziehen. Eine Ahgabe ist auch von den kooperativen Handels- und Vermarktungseinrichtungen für Obst, Gemüse und Zierpflanzen nach den bereits geltenden Regelungen für GPG abzuführen. e) Die bereitstehenden produktgebundenen Zuschläge sind zur Ergänzung der Wirkung der Abgabe schrittweise ausschließlich in den LPG und VEG Pflanzenproduktion sowie' den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion unter imgünstigen Produktionsvoraussetzungen einzusetzen. Damit wird ein weiterer Schritt getan, die Produktionsmöglichkeiten dieser Betriebe durch Stärkung ihrer ökonomischen Basis besser zu nutzen. J 10. Die bisher zur Unterstützung der Pflanzenproduktion eingesetzten Förderungsmittel, wie Unterstützung des Agrarfluges, der technischen Trocknung, der Meliorationsmaß- ' nahmen, Gewährung von Zinsermäßigungen und Stüt- s zung von Preisen für wichtige Produktionsmittel, bleiben bestehen. Ihr Einsatz ist so vorzunehmen, daß das materielle Interesse an der Einsparung von Fonds, insbesondere Energie und Brennstoffen, und an der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in den Betrieben erhöht wird. 11. Die weitere Intensivierung der Pflanzenproduktion und die sich vollziehenden Prozesse der Konzentration und Spezialisierung machen es enforderlich, die Vertrags- und Ware-Geld-Beziehungen der LPG bzw. VEG Pflanzenproduktion und KAP zu den Verarbeitungsbetrieben im Rahmen der Kooperationsverbände weiterzuentwickeln. Dazu sind ' - ab 1976 beginnend die Vertragsbeziehungen spezialisierter Betriebe mit industriemäßiger Produktion auf der Grundlage langfristiger Verträge zu gestalten. In die Verträge sind die gegenseitigen Verpflichtungen aufzunehmen. Das betrifft vor allem Anforderungen an die Qualität der Erzeugnisse, Bedingungen für gegen-- seitige Hilfsleistungen lind Maßnahmen zur Verbesserung der agrochemischen Betreuung. - das noch bestehende Vorkaufsrecht bei Rübenschnitzeln, das in den letzten Jahren kontinuierlich eingeschränkt wurde, ab 1976 ganz abzuschaffen. Uie Futtermittel sind entsprechend der Entwicklung der Produktion dort einzusetzen, wo die höchste volkswirt- .schaftliche Effektivität erreicht wird. II. Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der Tierproduktion , 1. Ein Teil der staatlichen Erzeugerpreise für Erzeugnisse der Tierproduktion entspricht nicht den Anforderungen an die Herausbildung selbständig industriemäßig produzierender Betriebe und steht im Widerspruch zu den Erfordernissen der weiteren Konzentration und Spezialisierung der Produktion. Ursache dafür sind die seit langem bestehenden Preisrelationen, die differenzierten Bedingungen beim Übergang zur industriemäßigen Produktion zwischen den einzelnen Zweigen der Tierproduktion und unterschiedliche Kostenentwicklungen in den letzten Jah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Begutachtung dem Sachverständigen nur jene Aussagen von Beschuldigten und Zeugen zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der Aufgabenstellung die Lösung des Auftrags gewährleisten.

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