Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 647

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 647 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 647); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 23. September 1975 647 Dazu sind nach Produktionsbedingungen differenzierte Vereinbarungspreise in Form von Richtpreisen für Futter als Empfehlungen für die Betriebe auszuarbeiten. Die Bestätigung der Vereinbarungspreise ist durch die Räte der Kreise vorzubereiten und durch die Räte der Bezirke vorzunehmen. Dabei ist davon auszugehen, daß unter vergleichbaren Bedingungen schrittweise einheitliche Vereinbarungspreise angewandt werden. 5. Die in den Jahren 1973 bis 1975 bereitgestellten Mittel für die Zahlung von Zuschlägen für volkswirtschaftlich wichtige Sonderkulturen, wie Tabak, Arznei- und Gewürzpflanzen sowie die Gemüsevermehrung, sind ab 1976 zu erhöhen und* so einzusetzen, daß die Konzentration des Anbaus gefordert, eine Steigerung der Produktion entsprechend dem volkswirtschaftlichen Bedarf erreicht wird und Importe abgelöst werden können. 6. Vereinbarungspreise für Leistungen der ACZ sind auf der Grundlage zentraler Vorgaben in den Bezirken nach natürlichen und ökonomischen Produktionsbedingungen zu differenzieren und als verbindliche Höchstpreise festzulegen. Für bestimmte Leistungsarten, wie z. B. Pflanzenschutz, sind einheitliche Höchstpreise für alle ACZ aös- . zuarbeiten und vorzugeben. 7. Die Preise für die Instandhaltung von Meliorationsanlagen sind ab 1976 um etwa 15 % 211 senken. Damit werden die Instandhaltungspreise den 1973 gesenkten Preisen für den Neubau von Meliorationsanlagen angepaßt. Das unterstützt die weitere Intensivierung der Pflanzenproduktion durch Senkung des Aufwandes für die Erhaltung der Meliorationsanlagen. 8. Zur Stabilisierung und Erhöhung der Erträge und zur Förderung der Beregnung von Getreide ist die Ausnutzung der Beregnungsanlagen durch den Einsatz von Förderungsmitteln zu -stimulieren. Die Förderungsmittel sind Jährlich in Abhängigkeit vom Ausnutzungsgrad differenziert festzulegen und können maximal 150*M/h'a erschlossener Bgregnungsflache betragen. „ 9. Die entscheidende Aufgabe der ökonomisch begründeten Abgabe für die Pflanzenproduktion besteht auch weiterhin im Einschränken der Auswirkungen der Differentialrente. , ■ - Die gegenwärtigen Regelungen werden wie folgt weiterentwickelt: a) Durch die begonnenen Veränderungen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion ist der Zeitpunkt herangereift, den'spezialisierten LPG und VEG sowie den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion die erforderlichen Kennziffern zur Ermittlung der Abgabe direkt vorzügeben und sie nicht mehr, wie das jetzt der Fall ist, auf der Grundlage der 1971 an die damals bestehenden LPG und VEG übergebenen staatlichen Abgabebescheide in der Kooperation zu ermitteln. b) Die LPG und VEG der Pflanzenproduktion sowie alle kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion haben die Abgabe auf der Grundlage des bestehenden Abgabesatzes und des normativen Bruttoeinkommens selbständig zu planen und zu erwirtschaften, soweit sie nicht in Gebieten mit ungünstigen Produktionsbedingungeft arbeiten und deswegen von der Abgabe be- y -freit sind c) Zur weiteren Einschränkung der in einem bestimmten Maße noch bestehenden Differenzierung der ökonomischen Ergebnisse zwischen den Gebieten mit unterschiedlichen Produkticinsvoraussetzungen sowie innerhalb der einzelnen Gebiete ist die Ermäßigung der Abgabe für den das Normativ übersteigenden Teil des Bruttoeinkommens von bisher 50 % auf 25 % zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist die Mindestsumme der. Abgabe aufzuheben. d) Die sich entwickelnden spezialisierten LPG, GPG und VEG Obstbau sowie die kooperativen Einrichtungen des Obstbaues haben ihre Abgäbe grundsätzlich nach den Regelungen für GPG zu ermitteln und abzuführen. Beim Aufbau der industriemäßigen Obstproduktion wird die ertragslose Zeit nach der Neuanpflanzung durch eine Ermäßigung bzw. Aussetzung der Abgabe berücksichtigt. Durch die kooperative Zusammenarbeit von VEG und LPG auch auf diesem Gebiet sind die VEG Garten- und Obstbau voll in diese Abgaberegelungen einzubeziehen. Eine Ahgabe ist auch von den kooperativen Handels- und Vermarktungseinrichtungen für Obst, Gemüse und Zierpflanzen nach den bereits geltenden Regelungen für GPG abzuführen. e) Die bereitstehenden produktgebundenen Zuschläge sind zur Ergänzung der Wirkung der Abgabe schrittweise ausschließlich in den LPG und VEG Pflanzenproduktion sowie' den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion unter imgünstigen Produktionsvoraussetzungen einzusetzen. Damit wird ein weiterer Schritt getan, die Produktionsmöglichkeiten dieser Betriebe durch Stärkung ihrer ökonomischen Basis besser zu nutzen. J 10. Die bisher zur Unterstützung der Pflanzenproduktion eingesetzten Förderungsmittel, wie Unterstützung des Agrarfluges, der technischen Trocknung, der Meliorationsmaß- ' nahmen, Gewährung von Zinsermäßigungen und Stüt- s zung von Preisen für wichtige Produktionsmittel, bleiben bestehen. Ihr Einsatz ist so vorzunehmen, daß das materielle Interesse an der Einsparung von Fonds, insbesondere Energie und Brennstoffen, und an der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in den Betrieben erhöht wird. 11. Die weitere Intensivierung der Pflanzenproduktion und die sich vollziehenden Prozesse der Konzentration und Spezialisierung machen es enforderlich, die Vertrags- und Ware-Geld-Beziehungen der LPG bzw. VEG Pflanzenproduktion und KAP zu den Verarbeitungsbetrieben im Rahmen der Kooperationsverbände weiterzuentwickeln. Dazu sind ' - ab 1976 beginnend die Vertragsbeziehungen spezialisierter Betriebe mit industriemäßiger Produktion auf der Grundlage langfristiger Verträge zu gestalten. In die Verträge sind die gegenseitigen Verpflichtungen aufzunehmen. Das betrifft vor allem Anforderungen an die Qualität der Erzeugnisse, Bedingungen für gegen-- seitige Hilfsleistungen lind Maßnahmen zur Verbesserung der agrochemischen Betreuung. - das noch bestehende Vorkaufsrecht bei Rübenschnitzeln, das in den letzten Jahren kontinuierlich eingeschränkt wurde, ab 1976 ganz abzuschaffen. Uie Futtermittel sind entsprechend der Entwicklung der Produktion dort einzusetzen, wo die höchste volkswirt- .schaftliche Effektivität erreicht wird. II. Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der Tierproduktion , 1. Ein Teil der staatlichen Erzeugerpreise für Erzeugnisse der Tierproduktion entspricht nicht den Anforderungen an die Herausbildung selbständig industriemäßig produzierender Betriebe und steht im Widerspruch zu den Erfordernissen der weiteren Konzentration und Spezialisierung der Produktion. Ursache dafür sind die seit langem bestehenden Preisrelationen, die differenzierten Bedingungen beim Übergang zur industriemäßigen Produktion zwischen den einzelnen Zweigen der Tierproduktion und unterschiedliche Kostenentwicklungen in den letzten Jah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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