Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 642 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 18. September 1975 § 10 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 28. Oktober 1966 über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik (GBl. II Nr. 140 S. 881) außer Kraft. ' Berlin, den 24. Juli 1975 ( Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom 21. August 1975 Zur Änderung der Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. II Nr. 47 S. 541) wird folgendes verordnet: ‘ § 1 Der § 16 erhält folgende Fassung: „(1) Über die Erteilung der Gewerbegenehmigung entscheidet der Rat des Kreises durch Beschluß. In Stadtkreisen mit Stadtbezirken erfolgt die Erteilung der Gewerbegenehmigung für die private Gewerbetätigkeit, die von den Räten der Stadtbezirke angeleitet und kontrolliert wird, durch Beschluß des Rates des Stadtbezirkes. Die Räte der Kreise können durch Beschluß größeren kreisangehörigen Städten für bestimmte Bereiche der Gewerbetätigkeit die Erteilung von Gewerbegenehmigungen übertragen. (2) Für die Entscheidung ist das fachlich zuständige Mitglied des Rates des Bezirkes verantwortlich, wenn die private Gewerbetätigkeit auf Grund von Rechtsvorschriften oder gemäß Beschluß des Rates des Bezirkes der Anleitung sowie der Aufsicht und Kontrolle des Rates des Bezirkes unterliegt. (3) Die Entscheidung erfolgt nach Abstimmung mit der Handwerkskammer und dem zuständigen volkseigenen Versorgungsgruppen- oder Erzeugndsgruppenleitbetrieb. Sofern der Wohnsitz des Antragstellers außerhalb des Territoriums liegt, in dem das Gewerbe ausgeübt werden soll, ist vor der Entscheidung eine Abstimmung mit dem für den Wohnsitz zuständigen Rat des Kreises durchzuführen. (4) Die Gewerbegeneh'miigung hat den Namen des Bürgers, die Art und den Umfang der privaten 'Gewerbetätigkeit, den Sitz der Betriebsstätte und den Ort der Ausübung der Tätigkeit zu bezeichnen. Sie kann befristet erteilt werden.“ §2 Der § 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gewerbegenehmigung kann Auflagen enthalten. Auflagen können auch nach Erteilung der Gewerbegenehmi-gun'g festgelegt werden. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Auflagen richtet sich nach § 16 Absätze 1 und 2.“ § 3 Der § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gewerbegenehmigung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht bestanden haben oder weggefallen sind. Ein Widerruf kann auch erfolgen, wenn Auflagen nicht erfüllt wurden. Die Zuständigkeit für den Widerruf richtet sich nach § 16 Absätze 1 und 2.“ § 4 Der § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist an den übergeordneten Rat zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten. Die endgültige Entscheidung ist innerhalb weiterer 4 Wochen zu treffen.“ § 5 Der § 21 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem fachlich zuständigen Ratsmitglied des für die Entscheidung über die Erteilung der Gewerbegenehmigung zuständigen Rates. Im Falle des § 16 Abs. 2 obliegt die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens dem fachlich zuständigen Mitglied des Rates des Bezirkes.“ * § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 21. August 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung über die medizinische Fachschulanerkennung für Krankenschwestern und andere mittlere medizinische Fachkräfte vom 21. August 1975 In Verwirklichung des Gemeinsamen Beschlusses des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 25. September 1973 über weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit den Zentralvorständen der Gewerkschaft, Gesundheitswesen und der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: § 1 (1) Krankenschwestern und anderen mittleren medizirfi-schen Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserlaubnis (staatlicher Anerkennung), die auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind, wird die medizinische Fachschulanerkennung ausgesprochen bzw. bestätigt, wenn sie in zweijähriger Tätigkeit Berufserfahrungen erworben haben, den an die Berufsausübung gestellten Anforderungen gerecht werden, ihr Wissen und Können zur Ausübung ihrer Tätigkeit gefestigt und durch Weiterbildung erhöht haben. (2) Die medizinische Fachschulanerkennung für Zahntechniker wird auf der Grundlage der nachgewiesenen .abgeschlossenen Ausbildung ausgesprochen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar betonte -ausgehend von der gemeinsamen Verantwortung ein abgestimmtes, komplexes und systematisches Vorgehen bei gleichzeitiger. Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der einbezogenen operativen Linien und territorialen Diensteinheiten sichergestellt wird.

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