Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 642 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 18. September 1975 § 10 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 28. Oktober 1966 über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik (GBl. II Nr. 140 S. 881) außer Kraft. ' Berlin, den 24. Juli 1975 ( Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom 21. August 1975 Zur Änderung der Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. II Nr. 47 S. 541) wird folgendes verordnet: ‘ § 1 Der § 16 erhält folgende Fassung: „(1) Über die Erteilung der Gewerbegenehmigung entscheidet der Rat des Kreises durch Beschluß. In Stadtkreisen mit Stadtbezirken erfolgt die Erteilung der Gewerbegenehmigung für die private Gewerbetätigkeit, die von den Räten der Stadtbezirke angeleitet und kontrolliert wird, durch Beschluß des Rates des Stadtbezirkes. Die Räte der Kreise können durch Beschluß größeren kreisangehörigen Städten für bestimmte Bereiche der Gewerbetätigkeit die Erteilung von Gewerbegenehmigungen übertragen. (2) Für die Entscheidung ist das fachlich zuständige Mitglied des Rates des Bezirkes verantwortlich, wenn die private Gewerbetätigkeit auf Grund von Rechtsvorschriften oder gemäß Beschluß des Rates des Bezirkes der Anleitung sowie der Aufsicht und Kontrolle des Rates des Bezirkes unterliegt. (3) Die Entscheidung erfolgt nach Abstimmung mit der Handwerkskammer und dem zuständigen volkseigenen Versorgungsgruppen- oder Erzeugndsgruppenleitbetrieb. Sofern der Wohnsitz des Antragstellers außerhalb des Territoriums liegt, in dem das Gewerbe ausgeübt werden soll, ist vor der Entscheidung eine Abstimmung mit dem für den Wohnsitz zuständigen Rat des Kreises durchzuführen. (4) Die Gewerbegeneh'miigung hat den Namen des Bürgers, die Art und den Umfang der privaten 'Gewerbetätigkeit, den Sitz der Betriebsstätte und den Ort der Ausübung der Tätigkeit zu bezeichnen. Sie kann befristet erteilt werden.“ §2 Der § 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gewerbegenehmigung kann Auflagen enthalten. Auflagen können auch nach Erteilung der Gewerbegenehmi-gun'g festgelegt werden. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Auflagen richtet sich nach § 16 Absätze 1 und 2.“ § 3 Der § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gewerbegenehmigung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht bestanden haben oder weggefallen sind. Ein Widerruf kann auch erfolgen, wenn Auflagen nicht erfüllt wurden. Die Zuständigkeit für den Widerruf richtet sich nach § 16 Absätze 1 und 2.“ § 4 Der § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist an den übergeordneten Rat zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten. Die endgültige Entscheidung ist innerhalb weiterer 4 Wochen zu treffen.“ § 5 Der § 21 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem fachlich zuständigen Ratsmitglied des für die Entscheidung über die Erteilung der Gewerbegenehmigung zuständigen Rates. Im Falle des § 16 Abs. 2 obliegt die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens dem fachlich zuständigen Mitglied des Rates des Bezirkes.“ * § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 21. August 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung über die medizinische Fachschulanerkennung für Krankenschwestern und andere mittlere medizinische Fachkräfte vom 21. August 1975 In Verwirklichung des Gemeinsamen Beschlusses des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 25. September 1973 über weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit den Zentralvorständen der Gewerkschaft, Gesundheitswesen und der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: § 1 (1) Krankenschwestern und anderen mittleren medizirfi-schen Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserlaubnis (staatlicher Anerkennung), die auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind, wird die medizinische Fachschulanerkennung ausgesprochen bzw. bestätigt, wenn sie in zweijähriger Tätigkeit Berufserfahrungen erworben haben, den an die Berufsausübung gestellten Anforderungen gerecht werden, ihr Wissen und Können zur Ausübung ihrer Tätigkeit gefestigt und durch Weiterbildung erhöht haben. (2) Die medizinische Fachschulanerkennung für Zahntechniker wird auf der Grundlage der nachgewiesenen .abgeschlossenen Ausbildung ausgesprochen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie mit den Mitteln des Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an Staatssicherheit , sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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