Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 642 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 18. September 1975 § 10 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 28. Oktober 1966 über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik (GBl. II Nr. 140 S. 881) außer Kraft. ' Berlin, den 24. Juli 1975 ( Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom 21. August 1975 Zur Änderung der Verordnung vom 12. Juli 1972 über die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit (GBl. II Nr. 47 S. 541) wird folgendes verordnet: ‘ § 1 Der § 16 erhält folgende Fassung: „(1) Über die Erteilung der Gewerbegenehmigung entscheidet der Rat des Kreises durch Beschluß. In Stadtkreisen mit Stadtbezirken erfolgt die Erteilung der Gewerbegenehmigung für die private Gewerbetätigkeit, die von den Räten der Stadtbezirke angeleitet und kontrolliert wird, durch Beschluß des Rates des Stadtbezirkes. Die Räte der Kreise können durch Beschluß größeren kreisangehörigen Städten für bestimmte Bereiche der Gewerbetätigkeit die Erteilung von Gewerbegenehmigungen übertragen. (2) Für die Entscheidung ist das fachlich zuständige Mitglied des Rates des Bezirkes verantwortlich, wenn die private Gewerbetätigkeit auf Grund von Rechtsvorschriften oder gemäß Beschluß des Rates des Bezirkes der Anleitung sowie der Aufsicht und Kontrolle des Rates des Bezirkes unterliegt. (3) Die Entscheidung erfolgt nach Abstimmung mit der Handwerkskammer und dem zuständigen volkseigenen Versorgungsgruppen- oder Erzeugndsgruppenleitbetrieb. Sofern der Wohnsitz des Antragstellers außerhalb des Territoriums liegt, in dem das Gewerbe ausgeübt werden soll, ist vor der Entscheidung eine Abstimmung mit dem für den Wohnsitz zuständigen Rat des Kreises durchzuführen. (4) Die Gewerbegeneh'miigung hat den Namen des Bürgers, die Art und den Umfang der privaten 'Gewerbetätigkeit, den Sitz der Betriebsstätte und den Ort der Ausübung der Tätigkeit zu bezeichnen. Sie kann befristet erteilt werden.“ §2 Der § 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gewerbegenehmigung kann Auflagen enthalten. Auflagen können auch nach Erteilung der Gewerbegenehmi-gun'g festgelegt werden. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Auflagen richtet sich nach § 16 Absätze 1 und 2.“ § 3 Der § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gewerbegenehmigung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht bestanden haben oder weggefallen sind. Ein Widerruf kann auch erfolgen, wenn Auflagen nicht erfüllt wurden. Die Zuständigkeit für den Widerruf richtet sich nach § 16 Absätze 1 und 2.“ § 4 Der § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist an den übergeordneten Rat zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten. Die endgültige Entscheidung ist innerhalb weiterer 4 Wochen zu treffen.“ § 5 Der § 21 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem fachlich zuständigen Ratsmitglied des für die Entscheidung über die Erteilung der Gewerbegenehmigung zuständigen Rates. Im Falle des § 16 Abs. 2 obliegt die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens dem fachlich zuständigen Mitglied des Rates des Bezirkes.“ * § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 21. August 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung über die medizinische Fachschulanerkennung für Krankenschwestern und andere mittlere medizinische Fachkräfte vom 21. August 1975 In Verwirklichung des Gemeinsamen Beschlusses des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 25. September 1973 über weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit den Zentralvorständen der Gewerkschaft, Gesundheitswesen und der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes angeordnet: § 1 (1) Krankenschwestern und anderen mittleren medizirfi-schen Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserlaubnis (staatlicher Anerkennung), die auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind, wird die medizinische Fachschulanerkennung ausgesprochen bzw. bestätigt, wenn sie in zweijähriger Tätigkeit Berufserfahrungen erworben haben, den an die Berufsausübung gestellten Anforderungen gerecht werden, ihr Wissen und Können zur Ausübung ihrer Tätigkeit gefestigt und durch Weiterbildung erhöht haben. (2) Die medizinische Fachschulanerkennung für Zahntechniker wird auf der Grundlage der nachgewiesenen .abgeschlossenen Ausbildung ausgesprochen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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