Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 640

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 640 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 640); 640 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 18. September 1975 schlosserten Ziele bei der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität. Dabei sind die Leistungen der Werktätigen bei der sozialistischen Intensivierung der Produktion, insbesondere bei der Nutzung von Wissenschaft und Technik, der Realisierung der geplanten Investitionen, der besseren Nutzung der Grundfonds sowie des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, der Durchsetzung einer effektiven Materialökonomie und der Erfüllung der Aufgaben aus der sozialistischen ökonomischen Integration darzustellen. Die SZS kontrolliert auf der Grundlage statistischer Angaben periodisch den Prozeß der Plandurchführung und informiert über den Stand der Planerfüllung sowie über sich abzeichnende neue Entwicklungstendenzen und über Reserven in der Volkswirtschaft. Sie ermittelt die statistische Bilanz der Entstehung und Verwendung des Nationaleinkommens, stellt die Bilanz des Volksvermögens auf und erarbeitet statistische Verflechtungsbilanzen. (4) Die SZS entwickelt Rechnungsführung und Statistik als ein wichtiges Leitungsinstrument des sozialistischen Staates entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse und des Ministerrates und wertet dabei systematisch Rechnungsführung und Statistik der UdSSR und der anderen Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft aus mit dem Ziel, in zunehmendem Maße inhaltlich und methodisch gleichartige Lösungen herbeizuführen und damit den Prozeß der sozialistischen ökonomischen Integration zu unterstützen. (5) Die SZS besteht aus der Zentralstelle und den direkt untenstellten Bezirks- und Kreisstellen. Zum Verantwortungsbereich der SZS gehört die WB Maschinelles Rechnen. §2 (1) Die SZS wird vom Leiter nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung in Grundfragen geleitet. Der Leiter trägt für die gesamte Tätigkeit der SZS die persönliche Verantwortung gegenüber dem Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der Leiter der SZS trifft die zur Leitung von Rechnungsführung und Statistik sowie zur Leitung und Planung der WB Maschinelles Rechnen notwendigen Entscheidungen im Rahmen der ihm übertragenen Rechte und Pflichten entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen. Er sichert die Abstimmung und Koordinierung mit der Staatlichen Plankommission und den anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen. Er gewährleistet die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er ist für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung sowie der inneren Sicherheit und Ordnung verantwortlich. (3) Der Leiter der SZS erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. §3 (1) Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates bestehen die Aufgaben des Leiters der SZS in der Festlegung von Grundsätzen zur rationellen Erfassung und Aufbereitung zahlenmäßiger Informationen über gesellschaftliche Prozesse und Erscheinungen in den Betrieben, Kombinaten, Zweigen, Bereichen und Territorien für eine aktuelle Information der Leitungsorgane aller Ebenen und der Werktätigen sowie in der Kontrolle ihrer Durchsetzung; in der Koordinierung der Entwicklung einheitlicher verbindlicher Organisationsmittel für Rechnungsführung und Statistik, wie datenverarbeitungsgerechte Primärdokumente und Vordrucke, Definitionen wichtiger Begriffe und Kennziffern für die Planung, Rechnungsführung und Sta- tistik sowie volkswirtschaftliche Systematiken, Nomenklaturen und Schlüssel sowie in der Kontrolle ihrer konsequenten Anwendung; in der Organisation und rationellen Durchführung der Berichterstattungen der SZS sowie in der Koordinierung und Kontrolle der Berichterstattungen, die von anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen im eigenen Verantwortungsbereich bzw. mit Genehmigung des Leiters der SZS durchgetführt werden; in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Volks-, Berufs-, Wahnraium- und Gebäudezählungen sowie von statistischen Bevölkerungsbefragungen. (2) Der Leiter der SZS legt nach Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission und anderen zentralen Staatsorganen im Auftrag des Ministerrates fest, welche Zahlenangaben von Betrieben, Kombinaten, Institutionen und wirtschaftsleitenden Organen zu welchen Terminen den zuständigen Organen der SZS zu übergeben sind. Er kann die Übergabe der Zahlen nach vorgegebenen Nomenklaturen und Gruppierungen sowie auf der Grundlage von Formblättern oder in einer für die maschinelle Weiterverarbeitung der Daten notwendigen Form an die Dienststellen der SZS oder die Betriebe der WB Maschinelles Rechnen verlangen. (3) Der Leiter der SZS gewährleistet die Veröffentlichung von halbjährlichen Mitteilungen über die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und von Monatszahlen zur Entwicklung der Volkswirtschaft. § 4. (1) Der Leiter der SZS ist verantwortlich für die Zuverlässigkeit der erarbeiteten statistischen Zahlenberichte und Analysen der SZS; für die höchstmögliche Aktualität der erarbeiteten statistischen Informationen; für die Rechtzeitigkeit der Übergabe der statistischen Informationen entsprechend den Erfordernissen der Leitung und Planung; für die Erarbeitung und Übergabe von statistischen Informationen, die für die Planausarbeitung benötigt werden; für die Erarbeitung und Übergabe von statistischen Informationen, die für die Durchführung der Pläne und ihre Abrechnung erforderlich sind; für die Vervollkommnung von Inhalt und Methodik von Rechnungsführung und Statistik der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, des Berichtswesens und der statistischen Informationen der SZS; gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen sowie den Leitern anderer zentraler Staatsorgane für die inhaltliche und methodische Übereinstimmung von Planung, Finanzierung, Rechnungsführung und Statistik; für die rationelle Organisation der Datenerfassung, -Übertragung, -Speicherung und -Verarbeitung unter Ausnutzung der Möglichkeiten einer effektiven Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung; für die konsequente Durchsetzung der Erfordernisse des Geheimnisschutzes und der Sicherheit und Ordnung in allen Phasen der Arbeit. Dabei ist das sozialistische Sparsamkeitsprinzip auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik konsequent durchzusetzen und eine Ausweitung des Berichtswesens sowie eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes zu verhindern. (2) Der Leiter der SZS vertritt die DDR auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik in den Organen des RGW im Auftrag des Ministerrates. Er gewährleistet die konstruktive Mitarbeit der DDIjt auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik im RGW und sichert die Anwendung der RGW-Empfehlungen auf diesem Gebiet in Übereinstimmuhg mit den Beschlüssen des Ministerrates und anderen Rechtsvorschriften in der DDR. In Übereinstimmung mit den Rechts-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit stellt höhere Anforderungen an die Qualität der Kreisdienststellenleiter, ihrer Stellvertreter und die mittleren leitenden Inder auf den Kreisdienststellen.

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