Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 64

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 64 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 64); 64 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 23. Januar 1975 über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. (2) Der Beschuldigte und der Angeklagte haben das Recht, an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit mitzuwirken. Sie können Beweisanträge stellen; ihnen darf jedoch nicht die Beweisführungspflicht auferlegt werden. §9 Stellung des Gerichts (1) Die Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur an die Verfassung und das Gesetz gebunden. Sie haben jede Strafsache unvoreingenommen zu untersuchen und zu entscheiden. (2) Strafsachen werden durch Richter und Schöffen entschieden. Die Gerichte entscheiden als Kollegialorgane nach geheimer Beratung und Abstimmung. Unter den in diesem Gesetz bestimmten Voraussetzungen entscheiden die Kreisgerichte durch den Richter. §10 Hauptverhandlung (1) Die Hauptverhandlung wird vom zuständigen Gericht öffentlich und mündlich durchgeführt. (2) Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung dient dem Ziel, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen des sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der 'Hauptverhandlung zu erhöhen und die Bereitschaft der Bürger zur Bekämpfung der Kriminalität zu fördern. Sie gewährleistet die gesellschaftliche Kontrolle und bildet eine Garantie für die gerechte Anwendung des sozialistischen Strafrechts. (3) Die Öffentlichkeit darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ausgeschlossen werden. §11 Gerichtliche Entscheidung (1) Ein Bürger darf nur durch gerichtliche Entscheidung bestraft werden. Die Entscheidung muß den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen. (2) Die Entscheidung darf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise geändert oder aufgehoben werden. (3) Wird eine Entscheidung nur zugunsten des Angeklagten - angefochten, darf im Rechtsmittelverfahren, im Kassationsverfahren und im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossenen Verfahrens auf keine schwerere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erkannt werden. §12 Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege Konflikt- und Schiedskommissionen als gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege beraten und entscheiden gemäß §§ 28 und 29 des Strafgesetzbuches selbständig über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen eines Vergehens. Sie tragen damit zur Erziehung und Selbsterziehung der Bürger, zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und zur Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben bei. §13 Stellung des Staatsanwalts (1) Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren mit dem Ziel der Aufdeckung und Aufklärung aller Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen. Er übt die Aufsicht über die Ermittlungen der Untersuchungsorgane und den Vollzug der Untersuchungshaft aus. (2) Zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik und der Bürger erhebt der Staatsanwalt Anklage gegen Personen, die hinreichend verdächtig sind, Straftaten begangen zu haben, oder übergibt beim Verdacht auf ein Vergehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Sache der Konfliktoder Schiedskommission zur Beratung und Entscheidung. (3) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der richtigen Gesetzesanwendung legt der Staatsanwalt gegen das Gesetz verletzende Entscheidungen der Gerichte Rechtsmittel ein, beantragt die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen oder die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossenen Verfahrens. (4) Der Staatsanwalt überwacht die Gesetzlichkeit der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. (5) Der Staatsanwalt veranlaßt zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten geeignete Maßnahmen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen legt er bei Gesetzesverletzungen Protest ein. §14 Verbot doppelter Strafverfolgung (1) Niemand darf wegen einer Handlung, über die ein Gericht der Deutschen Demokratischen Republik rechtskräftig entschieden hat, erneut strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. (2) Die Vorschriften über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen und über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossenen Verfahrens eines Gerichts werden hierdurch nicht berührt. (3) Hat ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege über eine Straftat entschieden, ist die Durchführung eines Strafverfahrens nur zulässig, wenn nachträglich Tatsachen vorgebracht oder bekannt werden, aus denen sich ergibt, daß die Straftat erheblich gesellschaftswidrig oder gesellschaftsgefährlich ist und der Staatsanwalt innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung des gesellschaftlichen Organs der Rechtspflege Anklage erhebt. §15 Stellung des Beschuldigten und des Angeklagten (1) Der Beschuldigte und der Angeklagte haben das Recht auf aktive Mitwirkung am gesamten Strafverfahren; zu ihrer Verteidigung können sie die strafprozessualen Rechte selbst wahmehmen und in jeder Lage des Verfahrens auch die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen. (2) Das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, die Rechte des Beschuldigten und des Angeklagten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, zu gewährleisten. Sie haben den Beschuldigten und den Angeklagten über seine Rechte zu belehren. (3) Kein Bürger der Deutschen Demokratischen Republik darf wegen Begehung einer Straftat einem anderen Staate ausgeliefert werden. (4) Beschuldigter im Sinne dieses Gesetzes ist der Bürger, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist; Angeklagter ist der Beschuldigte, gegen den die Eröffnung des gerichtlichen Strafverfahrens beschlossen wurde. §16 Stellung des Verteidigers (1) Der Verteidiger nimmt unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten oder des Angeklagten zu dessen Verteidigung wahr. Ihm obliegt es, den Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers festgelegte politisch-operative Zielstellung für den Inhalt und die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den zur Erreichung einer hohen gesellschaftlichen und politisch-operativen Wirksamkeit.

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