Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 638

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 638 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 638); 638 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 18. September 1975 §2 (1) Das Staatssekretariat wird vom Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet Der Staatssekretär trägt für die gesamte Tätigkeit des Staatssekretariats die persönliche Verantwortung gegenüber dem Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der Staatssekretär trifft die zur Leitung und Planung der Berufsbildung notwendigen Entscheidungen im Rahmen der ihm übertragenen Rechte und Pflichten und sichert die Koordinierung mit den anderen zentralen und den örtlichen Staatsorganen. Er gewährleistet die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (3) Der Staatssekretär ist verantwortlich, daß in seinem Bereich alle Maßnahmen zur Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung und alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. (4) Der Staatssekretär erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Er regelt einzelne Aufgaben innerhalb seines Verantwortungsbereiches durch Anweisungen und erläßt zur einheitlichen Durchführung des BAldungs- und Erziehungsprozesses in Einrichtungen der Berufsbildung Verfügungen. (5) Der Zustimmung des Staatssekretärs bedürfen folgende Regelungen und Maßnahmen der Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane: Rechtsvorschriften, in denen Fragen der Berufsbildung und Berufsberatung berührt werden; zweigspezifische Grundsatzregelungen zur Berufsbildung, zu deren Leitung, Organisation und Durchführung; andere Regelungen und Maßnahmen, soweit das durch Rechtsvorschriften festgelegt wurde. (6) Der Staatssekretär sichert die einheitliche staatliche Aufsicht und Kontrolle in allen Einrichtungen der Berufsbildung. Er hat das Recht, von den Ministem, den Leitern anderer zentraler Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke die Beseitigung von Mängeln und Unzulänglichkeiten auf dem Gebiet der Berufsbildung zu fordern. §3 (1) Der Staatssekretär arbeitet mit den Ministern, den Leitern anderer zentraler Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke bei der Ausarbeitung zentraler Grundsätze und Beschlüsse mit dem Ziel zusammen, die Übereinstimmung der gesamtstaatlichen, zweiglichen und territorialen Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsbildung sowie die Entwicklung der Berufsbildung als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems zu sichern. (2) Der Staatssekretär ist für die langfristige Planung der Berufsbildung und für die Ausarbeitung der Vorschläge für die Fünfjahr- und Jahresplanung gemäß den Rechtsvorschriften verantwortlich. (3) Der Staatssekretär unterstützt die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates und anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Leitung, Planung und Durchführung der Berufsbildung und Berufsberatung. Im Auftrag des Ministerrates nimmt er Kocxrdinierungsaufgaben wahr. (4) , Der Staatssekretär unterstützt die Räte der Bezirke bei der Durchführung der staatlichen Bildungspolitik auf dem Gebiet der Berufsbildung im Bezirk. Er ist für die Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke verantwortlich. $4 (1) Dpr Staatssekretär sichert zur Gewährleistung des wissenschaftlichen Vorlaüfs für eine allseitige Weiterentwicklung der Berufsbildung und Berufsberatung die Koordinierung der Forschung. (2) Der Staatssekretär ist verantwortlich, daß wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen und Ergebnisse ausgewertet und verallgemeinert werden. (3) Der Staatssekretär sichert in seinem Verantwortungsbereich die Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Punk und Fernsehen. §5 (1) Der Staatssekretär erklärt die staatlichen Lehrpläne für die Berufsbildung sowie die Programme für die Ausbildung der Meister für verbindlich und nimmt Einfluß auf deren Erfüllung. Die Ausarbeitung der staatlichen Lehrpläne für die beruflichen Grundiagenfächer und der Programme für die Grundlagenbildung der Meister ist von ihm zu sichern. Er bestätigt gemeinsam mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen die Studienpläne für die Ausbildung der Lehrkräfte und Erzieher der Berufsbildung. Auf dem Gebiet der Allgemeinbildung in der Berufsausbildung der Lehrlinge arbeitet er mit dem Minister für Volksbildung zusammen. (2) Der Staatssekretär erläßt die für die Berufsbildung verbindlichen Prüfungsbestimmungen und Bewertungsrichtlinien. §6 (1) Der Staatssekretär ist für die Erarbeitung von Grundsätzen für Leitungs- und Organisationsstrukturen in den Einrichtungen der Berufsbildung und Berufsberatung verantwortlich. Er legt Aufgaben und Verantwortung der pädagogischen Leitungskräfte, Lehrkräfte, Erzieher und Lehrlinge in diesen Einrichtungen fest. (2) Der Staatssekretär gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Ministern, den Leitern anderer zentraler Staatsorgane und mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die Einheitlichkeit des Arbeits- und Tardfrechts der Lehrkräfte und Erzieher in den Einrichtungen der Berufsbildung sowie der Lehrlinge. (3) Der Staatssekretär nimmt in Zusammenarbeit mit den Ministem, Leitern anderer zentraler Staatsorgane und mit den Vorsitzenden der Räte der Bezirke darauf Einfluß, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen für alle Lehrenden und Lernenden der Einrichtungen der Berufsbildung planmäßig verbessert werden. (4) Der Staatssekretär ist für die Durchsetzung der staatlichen Auszeichnungspolitik auf dem Gebiet der Berufsbildung entsprechend den Rechtsvorschriften verantwortlich. §7 (1) Der Staatssekretär ist verantwortlich für die Entwicklung der Beziehungen mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Berufsbildung. Dabei hat er insbesondere die Lösung der Aufgaben zu sichern, die sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW auf dem Gebiet der Berufsbildung ergeben Er hat Voraussetzungen für die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der BerufsbildungBforschung zu schaffen und eine konstruktive Mitarbeit in den entsprechenden Gremien der sozialistischen Länder zu gewährleisten. Er ist für die Wahrnehmung und Realisierung der Rechte und Verpflichtungen verantwortlich, die sich auf dem Gebiet der Berufsbildung aus völkerrechtlichen Verträgen sowie aus der Mitgliedschaft der DDR in der Organisation der Vereinten Nationen und ihren Spezial-organisationen ergeben. (2) Der Staatssekretär schließt auf der Grundlage zentraler Festlegungen und der dafür geltenden Rechtsvorschriften Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den für die Berufs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und Strafvollzugeinrichtungen die Entlassungstermine für Strafgefangene entsprechend den drei festgelegten Etappen vereinbart und die Entlassungen termingerecht realisiert. Die im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Staatssicherheitsorgane gewissenhaft Rechnung zu tragen. Das sind Forderungen, die an Aktualität nichts verloren haben und die wir auch weiterhin konsequent durchsetzen müssen.

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