Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 634

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 634 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 634); 634 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 9. September 1975 § 11 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1975 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 17. Februar 1970 über die Vergütung, Finanzierung und Kontrolle der freiwilligen Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie der dazugehörigen baulichen Anlagen (GBl. II Nr. 17 S. 134) und die Anordnung Nr. 2 vom 3. August 1972 über die Vergütung, Finanzierung und Kontrolle der freiwilligen Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie der dazugehörigen baulichen Anlagen (GBl. II Nr. 49 S. 560) außer Kraft. (3) Für die Durchführung von Projektierungsleistungen gemäß dieser Anordnung ist eine Zulassung bzw. Registrierung nach den geltenden Rechtsvorschriften* 1 * nicht erforderlich. Berlin, den 25. August 1975 Der Minister für Bauwesen Junker * Z. Z. gelten: Anordnung vom 29. Dezember 1972 über die Ausführung von Projektierungs- und Konstruktionsleistungen sowie damit Im Zusammenhang stehende Leistungen durch Genossenschaften, private Handwerksbetriebe sowie private Ingenieure und Architekten (GBl. I 1973 Nr. 3 S. 46) und Anordnung vom 19. Juli 1973 über die Erteilung von Projektierungsgenehmigungen zur Ausfüh-" rung bautechnischer Projektierungsleistungen und deren Registrierung Genehmigungsanordnung (GBl. I Nr. 36 S. 377). Anlage! zu vorstehender Anordnung Zulässige Baumaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 1. Baumaßnahmen an Wohn- und Gesellschaftsbauten und zu Wohn- und Gesellschaftsbauten gehörenden baulichen Anlagen, die vorrangig durch die Bevölkerung des Wohngebietes genutzt werden. Als Gesellschaftsbauten und zu Wohn- und Gesellschaftsbauten gehörende bauliche Anlagen gelten: Kinderkrippen, Kindergärten und kombinierte Kindereinrichtungen; polytechnische und erweiterte Oberschulen und deren Internate; Stadt- und Gemeindebibliotheken; Polikliniken, Ambulatorien, Krankenhäuser, Feierabend-und Pflegeheime, Kinderheime für Daueraufenthalt; Ver-kaufsstellenf Einrichtungen der gastronomischen Betreuung; Einrichtungen der Dienstleistungen für die Bevölkerung einschließlich der Reparaturstützpunkte, DFD-Bera-tungsdienste sowie Beratungsdienste für Eigenleistungen der Bürger; Mehrzwecksporthallen, Turnhallen, Hallenschwimmbäder; Kulturhäuser, Pionierhäuser, Gebäude für den Klubbetrieb, Theater, Museen; Straßen und Wege, die im Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden liegen, einschließlich der Straßenbeleuchtung; Anlagen der Trinkwasserversorgung, Abwasserableitung und Abwasserbehandlung, wasserwirtschaftliche Anlagen; Anlagen der Gas- und Stromversorgung sowie des Telefonnetzes. 2. Baumaßnahmen an Gebäuden und baulichen Anlagen der Wohnumwelt. Als Gebäude und bauliche Anlagen der Wohnumwelf gelten: Grünflächen, Spiel-, Sport- und Naherholungseinrichtungen, Gedenkstätten, Freibäder, Parks und Tiergärten unter Einbeziehung der Kleinarchitektur. Entsprechend den materiellen und finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden sind diese Baumaßnahmen von den örtlichen Räten in Abstimmung mit den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR zum Bestandteil des „Mach-mit!“-Wettbewerbs zu machen. Die Volksvertretungen fassen dazu mit cFem Volkswirtschaftsplan Beschlüsse zum Wettbewerbsprogramm. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Zulässige Baumaßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Buchst, c 1. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, deren sofortige Durchführung das -Entstehen größerer Schäden verhindert und die die tragenden Bauteile nicht verändern bzw. unzulässig beeinträchtigen. Dazu gehören das Beseitigen kleiner Putz- und Fußbodenschäden, das Ergänzen von Dach- und Mauerziegeln, das Wiederherstellen beschädigter unbelasteter Trennwände, die Reparatur sanitärer Anlagen. 2. Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben bis zu 50 TM Baukosten. Z. B. Errichten von Fundamenten für Maschinen und Aggregate einschließlich der erforderlichen Installationsarbeiten, Überdachungen für Maschinen und Geräte. 3. Maßnahmen, die in bestehenden Gebäuden zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen kurzfristig realisierbar sind und umfangreiche bauliche Veränderungen ausschließen. Dazu zählen Maßnahmen der Schall- und Wärmedämmung und des Feuchtigkeitsschutzes an Wänden, Decken und Fußböden sowie der Ausleuchtung der Arbeitsplätze, die Errichtung unbelasteter Trennwände, die Ergänzung sanitärer Anlagen, Malerund Pflegearbeiten von geringem Umfang (z. B. Reparaturen von einzelnen Wänden und Räumen). Durch diese Maßnahmen dürfen tragende Bauteile nicht verändert bzw. unzulässig beeinträchtigt werden. 4. Projektierung und Bauleitung von Baumaßnahmen gemäß Ziffern 1 bis 3. Anlage 3 zu vorstehender Anordnung Vergütung zusätzlicher Arbeit gemäß § 7 1. Für die Vergütung zusätzlicher Arbeit gelten folgende Stunden vergütungs Sätze: Art der Tätigkeit . Mark/Stunde gärtnerische Pflegearbeiten 3,50 bis 4, Be- und Entladearbeiten 4, Erdarbeiten 4,50 Dachdecker- . und Dachklempnerarbeiten, Arbeiten an Heizungs-, Aufzugs- und BMSR-Anlagen, Arbeiten an Sanitär- und Elektroinstallation 5,50 alle anderen handwerklichen Arbeiten, wie Maurer-, Zimmerer-, Maler-, Glaser-, Tischler- und Fußbodenlegearbeiten u. a. m. 5, Projektierungsleistungen 4, bis 6,50* Bauleitertätigkeit 6, Leistungen gemäß §2 Abs. 1 Buchst, c 4, bis 6, ** Zuschlag für Sonntagsarbeit 1, Zuschlag für Feiertagsarbeit 2, Bei Aufträgen für Klein- und Kleinstreparaturen, die eine Vergütungssumme von 50, M nicht überschreiten, kann der Auftraggeber zur Stimulierung der kurzfristigen und materialsparenden Ausführung einen Zuschlag von J.5 bis 20% auf die Vergütungssumme gewähren. ♦ Der konkrete Stundenvergütungssatz ist unter Berücksichtigung der Art der Leistungen (Projektierungsarbeiten; Hilfs- und Nebenleistungen, wie Aufmaße, Schreib- und Zeichenarbeiten) zwischen dem Auftraggeber und dem Bürger zu vereinbaren. ** Der konkrete Stundenvergütungssatz ist unter Berücksichtigung der Art der, Leistungen und der Qualifikation vom örtlichen Rat festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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