Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 623

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 623 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 623); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 29. August 1975 623 die Schaffung erforderlicher wissenschaftlich-technischer Voraussetzungen für die festgelegte Inbetriebnahme von neuen Kapazitäten der in. Vorbereitung und Durchführung befindlichen Investitionsvorhaben sowie zur Weiterentwicklung und Erhöhung der Qualität der Verkehrsleistungen. (3) Der Minister hat detailliert und kontrollfähig Aufgaben und Termine zur kontinuierlichen Überleitung für wichtige neu- bzw. weiterentwickelte Kapazitäten und technologische Verfahren des Verkehrswesens festzulegen sowie deren Einhaltung zu gewährleisten. Er ist dafür verantwortlich, daß bei damit verbundenen Einstellungen und Beschränkungen öffentlicher Verkehrslinien sowie bei Verlagerung der Verkehrsdurchführung von einem Verkehrszweig auf einen anderen die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Auswirkungen auf die anderen Bereiche der Volkswirtschaft in vollem Umfang abgesichert werden. §7 (1) Der Minister sichert die planmäßige Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, insbesondere die Einhaltung bzw. Verkürzung der Bauzeiten, die Produktionswirksamkeit der Investitionen und die Erhöhung ihrer Effektivität. (2) Der Minister gewährleistet zur Sicherung einer hohen Materialökonomie die Ausarbeitung und Bestätigung betrieblicher, den neuen Erkenntnissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts entsprechenden Material- und Energieverbrauchsnormen sowie von Materialvorratsnormen für die Produktions- und Leistungsaufgaben des Verkehrswesens und auf ihrer Grundlage die rationelle Materialverwendung und den ökonomischen Materialeinsatz. Er hat für die Forschung, die Entwicklung, die Konstruktion und Projektierung sowie für die Produktions- und Leistungsaufgaben des Verkehrswesens konkrete Aufgaben zur Senkung des spezifischen Energie- und Materialverbrauchs, besonders des Verbrauchs von Walzstahl, Buntmetall, Importstoffen und -materialien, sowie zur stärkeren Nutzung einheimischer Rohstoffe, zur Wiederverwendung von Roh- und Werkstoffen und zur sinnvollen Materialsubstitution festzulegen. §8 (1) Der Minister ist in Abstimmung mit dem Minister für Außenhandel für die einheitliche Leitung und Planung der internationalen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrswesens verantwortlich. Dabei hat er die internationale Arbeitsteilung mit der UdSSR und den anderen sozialistischen Ländern mit einem hohen Nutzeffekt für den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß zu entwickeln, die Verpflichtungen, die sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration ergeben, zu realisieren und eine konstruktive Mitarbeit in den zwei- und mehrseitigen Organen der Mitgliedsländer des RGW zu sichern. Er hat die Entwicklung der Verkebrsbeziehungen zu den anderen Ländern zu sichern und den Erfordernissen der Mitgliedschaft der DDR in der Organisation der Vereinten Nationen, ihren Organen und Spezialorganisationen sowie in internationalen Verkehrsorganisationen zu entsprechen. (2) Der Minisfer gewährleistet die Schaffung der verkehrsseitigen Voraussetzungen für die planmäßige und sichere Durchführung der Außenhandelstransporte in bester Qualität und für die Steigerung internationaler Verkehrsleistungen zur Erhöhung der Valutaeffektivität. Er sichert, daß der über die DDR führende internationale Verkehr in Übereinstimmung mit den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften der DDR und den internationalen Verträgen, deren Partner die DDR ist, durchgeführt wird. (3) Der Minister schließt auf der Grundlage zentraler Festlegungen Vereinbarungen über die Kooperation und Spezialisierung in Forschung, Entwicklung und Produktion sowie andere Formen der internationalen Zusammenarbeit mit den Partnerministerien der UdSSR und anderer sozialistischer Länder ab und sickert die Gewährung technischer Unterstützung sowie die Ausbildung von Kadern anderer sozialistischer Länder auf der Grundlage besonderer Vereinbarungen. (4) Der Minister ist in Abstimmung mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten und den Leitern anderer zentraler Staatsorgane verantwortlich für die Vorbereitung von Staatsverträgen und Regierungsabkommen, für den Abschluß von Ressortabkommen sowie für die Vorbereitung des Beitritts der DDR zu multilateralen völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet des Verkehrswesens. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der sich aus abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen für das Verkehrswesen ergebenden Verpflichtungen und Aufgaben. (5) Der Minister ist berechtigt, zur Wahrnehmung verkehrspolitischer Interessen im Ausland in Abstimmung mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten Verkehrspolitische Abteilungen in den Botschaften der DDR oder Auslandsinstitutionen des Verkehrswesens einzurichten. Er entscheidet über die Einrichtung und Auflösung von Auslandsinstitutionen der ihm unterstellten Organe, Kombinate und Betriebe. §9 (1) Der Minister ist für die Festlegung zweigspezifischer Grundsätze für die Gestaltung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und bewährter Methoden der sozialistischen Betriebswirtschaft, insbesondere der Gebrauchswert-Kosten-Analyse, im Verkehrswesen sowie für deren umfassende Durchsetzung in den unterstellten Organen, Betrieben und Kombinaten verantwortlich. Er gewährleistet, daß die Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion und der Krediteinsatz auf der Grundlage des Planes erfolgen. (2) Der Minister ist für die Haushalts-, Valuta- und Finanzwirtschaft und die Einhaltung der Pinanzdisziplin im Verkehrswesen verantwortlich. Er organisiert die ordnungsgemäße Ausarbeitung, Durchführung und Kontrolle des eigenen Haushaltsplanes sowie der Haushaltspläne der unterstellten Einrichtungen, die Kontrolle der Bildung und Verwendung der finanziellen Fonds der unterstellten Organe, Betriebe und Kombinate und die Bestätigung der Quartalskassenpläne. (3) Der Minister ist verantwortlich für tdie Anleitung, Durchführung und Kontrolle der Tarif- und Preisarbeit sowie für die Einhaltung der Preisdisziplin im Verkehrswesen. ' ' * - § 10 (1) Der Minister ist verantwortlich für die Planung und den rationellen Einsatz der Arbeitskräfte auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen sowie der Bilanzentscheidungen der örtlicken Staatsorgane. Er bestimmt die Grundrichtung zur Senkung des Aufwandes an lebendiger Arbeit im Verkehrswesen und organisiert die Erarbeitung, Festlegung und Durchsetzung von Bestwerten, Arbeitskräftenormativen und anderen Leistungskennziffern und die Analyse der Durchsetzung dieser Kennziffern, der Schichtauslastung der Grundfonds und der Nutzung des Arbeitsvermögens und des Arbeitszedtfonds. (2) Der Minister ist verantwortlich für die planmäßige Durchsetzung der Erfordernisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation im Verkehrswesen. Er sichert die Festlegung abrechenbarer staatlicher Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der wissenschaftlicken Arbeitsorganisation und der Schwerpunkte für das Arbeitsstudium, für die Arbeitsgestaltung und für die Arbeitsnormung sowie für die Rationalisierung der Verwaltungsarbeit in den unterstellten Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen. (3) Der Minister ist verantwortlich dafür, daß im Verkehrswesen die Arbeits- und Lebensbedingungen planmäßig, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung, verbessert werden. Dazu hat er mit den örtlichen Staatsorganen und den Zentralvorständen der Gewerkschaften zusammenzuarbeiten. Er hat die Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, zur Erhöhung der Ordnung, Disziplin und Sauberkeit in die Rechenschaftslegungen der Leiter der unterstellten Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen einzubeziehen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 623 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 623) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 623 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 623)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bestimmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Beweisen, beim Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie durch gemeinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Abschlußart zu erfolgen. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Politisch-operative und strafrechtliche Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge und erforderliche Leiterentscheidungen. Die zielstrebige Bearbeitung und der Abschluß Operativer Vorgänge.

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