Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 622

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 622 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 622); 622 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 29. August 1975 (2) Der Minister trifft die zur Leitung und Planung des Verkehrswesens notwendigen Entscheidungen im Rahmen der ihm übertragenen Rechte und Pflichten entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen und sichert die Koordinierung mit den anderen zentralen und den örtlichen Staatsorganen. Er gewährleistet die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (3) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß im Verkehrswesen alle Maßnahmen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung, und alle weiteren Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. (4) Der Minister erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Er .regelt einzelne Aufgaben innerhalb seines Verantwortungsbereiches durch Verfügungen, Anweisungen und Dienstvorschriften. §3 (1) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß der Reproduktionsprozeß im Verkehrswesen auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen geplant und bilanziert wird. Er hat die exakte Organisation und Kontrolle der Plandurchführung zu sichern. (2) Der Minister gewährleistet, daß im Zusammenwirken mit der Staatlichen Plankommission, den anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke wissenschaftliche Prognosen und langfristige Pläne gemäß den Rechtsvorschriften sowie Fünfjahr- und Jahrespläne des Verkehrswesens ausgearbeitet werden. Er ist verantwortlich für die Erarbeitung von Entwürfen für zentrale staatliche Bilanzen und für Bilanzen des Verkehrswesens sowie für die Erfüllung der anderen ihm auf dem Gebiet der Bilanzierung übertragenen Aufgaben. Er gewährleistet die Einheit von materieller und finanzieller Planung sowie die dem Bedarf an Verkehrsleistungen und verkehrstypischen Dienstleistungen entsprechende Termin-, Kapazitäts- und Qualitätsplanung. (3) Der Minister sichert in Abstimmung mit den Räten der Bezirke die Aufnahme grundlegender Aufgaben zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und des geistigkulturellen Lebens der Werktätigen, zu ihrer Aus- und Weiterbildung, zum rationellen Einsatz der Arbeitskräfte, zur territorialen Einordnung von Investitionen, zur Entwicklung der Infrastruktur, zur Rationalisierung im Territorium, zur Inanspruchnahme territorialer Ressourcen und zur Entwicklung der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes in die Pläne. §4 (1) Der Minister sichert die exakte Aufschlüsselung der Planauflagen und die Organisierung einer' wirksamen Kontrolle der Plandurchführung insbesondere durch die komplexe Abrechnung und vorausschauende Einschätzung der Planerfüllung einschließlich der anteilmäßigen Erfüllung der Pläne, die Analyse der erreichten Ergebnisse und die Schaffung von Voraussetzungen für die Auswertung des sozialistischen Wettbewerbs. Er ist verantwortlich für die Kontrolle , der Einhaltung der vorgegebenen Kennziffern und Normative, der Qualität und der Senkung der Kosten für Leistungen und Erzeugnisse des Verkehrswesens, des Nutzeffektes der Investitionen, der Entwicklung der Arbeitsproduktivität und des Durchschnittslohnes, des rationellen Einsatzes des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und wertet die Kontroll-ergebnisse der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane aus. Er entscheidet über den Einsatz der dem Verkehrswesen zur Verfügung stehenden Fonds und Reserven. (2) Der Minister fördert durch gezielte Anwendung der moralischen und materiellen Stimulierung 'die aktive Mitwirkung der Werktätigen des Verkehrswesens an der Erfüllung der Pläne im sozialistischen Wettbewerb .und in der Neuererbewe- gung. Er sichert, daß gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften die Schwerpunkte des sozialistischen Wettbewerbs, der Betriebskollektivverträge und der planmäßigen Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Verkehrswesen erarbeitet werden. §5 (1) Der Minister legt Grundsätze zur effektiven Gestaltung der Reproduktionsprozesse und der Leitungsorganisation sowie zur rationellen Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens für die den örtlichen Staatsorganen unterstellten Betriebe, Kombinate und Einrichtungen des Verkehrswesens fest und unterstützt die für Verkehr zuständigen Mitglieder der Räte der Bezirke bei der Durchsetzung. (2) Der Minister legt in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke die Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Kraftverkehr und dem Werkverkehr fest. (3) Der Minister leitet die für Verkehr zuständigen Mitglieder der Räte der Bezirke bei der Durchführung ihrer Aufgaben an, führt mit ihnen Erfahrungsaustausche durch, bezieht sie in die Entscheidungsvorbereitung ein und kontrolliert ihre Tätigkeit. (4) Der Minister ist zur Sicherung der einheitlichen staatlichen Leitung und zur Realisierung der Aufgabenstellung des Verkehrswesens berechtigt, den für Verkehr zuständigen Mitgliedern der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen, insbesondere zur Durchführung der komplexen Aufgaben des Verkehrswesens auf dem Gebiet des Berufs- und Schülerverkehrs; zur Realisierung von Export- und Importtransporten und zu Fragen, die internationale Verkehrsverbindungen oder -beziehungen betreffen; zur zeitweiligen überbezirklichen Zurverfügungstellung von Fahrzeugen; zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen, vor allem unter Winterbedingungen, sowie für den einheitlichen Ausbau des Fernverkehrsstraßennetzes ; zur Entwicklung der Kraftfahrzeuginstandhaltungskapazitäten ; zur Durchführung von Aufgaben der Landesverteidigung. §6 (1) Der Minister hat, ausgehend von den Erfordernissen der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung sowie einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität, die wissenschaftlich-technische Arbeit im Verkehrswesen zu leiten, zu planen und zu kontrollieren. Er sichert, daß zur Lösung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Vorzüge des sozialistischen Wirtschaftssystems umfassend genutzt werden, der Plan Wissenschaft und Technik diurchgesetzt wird und alle Voraussetzungen für die planmäßige Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion entsprechend den volkswirtschaftlichen Zielstellungen .geschaffen werden. (2) Der Minister sichert die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur Intensivierung der Reproduktionsprozesse durch die Festlegung abrechenbarer Aufgaben für die Weiterentwicklung vorhandener und die Einführung neuer Technologien; die Gewährleistung und Erhöhung der Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen und -mittel; die gezielte Verwirklichung der sozialistischen Rationalisierung; die effektive Anwendung neuer Werkstoffe einschließlich der Nutzung von Substitutionsmöglichkeiten; die rationelle Anwendung von Energie und Material;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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