Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 617

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 617 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 617); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 14. August 1975 617 auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zur Deckung der Aufwendungen der Erzeugnisgruppenarbeit Beiträge in Form einer Umlage. (2) Die Umlage ist in der mit den Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Handwerkern und Gewerbetreibenden für das Jahr 1975 vereinbarten Bemessung (z. B. Prozent der realisierten Warenproduktion zu BP) konstant zu halten. Sie ist zur Deckung der Aufwendungen für die Erzeugnisgruppenarbeit von dem/Leitbetrieb zu erheben und zu verwenden, der die Vereinbarung bereits für das Jahr 1975 abgeschlossen hatte. Eine Verteilung der Umlage auf nachgeord-nete oder übergeordnete Leitbetriebe ist nicht vorzunehmen. (3) Wechseln Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Handwerker und Gewerbetreibende die Erzeugnisgruppe oder werden sie einer Erzeugnisgruppe neu zugeordnet, ist die Umlage neu zu vereinbaren. Dabei ist die Höhe der Umlage in einem anteiligen Verhältnis zum Gesamtaufwand der Erzeugnisgruppenarbeit, gemessen an der Produktionsleistung der Produktionsgenossenschaft des Handwerks, des Handwerks- oder Gewerbebetriebes zur Produktionsleistung sämtlicher Betriebe der Erzeugnisgruppe, festzulegen. (4) Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Handwerker und Gewerbetreibenden finanzieren die Umlage aus dem mit den Preisen realisierten Kostenbestandteil VVB-Um-lage. Wird der Kastenbestandteil VVB-Umläge nicht mit den Preisen realisiert, ist die Umlage zu Lasten der Kosten zu finanzieren. §4 Planung der Aufwendungen bei den wirtschaftsleitenden Organen Die wirtschaftsleitenden Organe bzw. die zuständigen örtlichen Staatsorgane berücksichtigen bei der Differenzierung der staatlichen Aufgaben sowie der staatlichen Planauflagen auf die Leitbetriebe das ' nach § 1 geplante Kostenvolumen sowie die geplante Umlage entsprechend § 3. §5 Kontrolle Die zweigverantwortlichen WB bzw. die zuständigen örtlichen Staatsorgane sind verpflichtet, die Planung und Entwicklung der Kosten der Erzeugnisgruppenarbeit in der Planausarbeitung und Plandurchführung zu kontrollieren und zu sichern, daß die Planung und Inanspruchnahme der Kosten durch die Leitbetriebe den Grundsätzen sozialistischer Sparsamkeit entspricht und sich mit den Aufgaben der Erzeugnisgruppen in Übereinstimmung befindet. §6 Übergangsbestimmung für das Jahr 1976 Die Leitbetriebe führen nicht verbrauchte Mittel aus der Erzeugnisgruppen-Umlage des' Jahres 1975 bis zum 28. Februar 1976 an den Staatshaushalt ab. Die Abführung hat über das jeweils übergeordnete wirtschaftsleitende Organ an das Ministerium der Finanzen zugunsten des Kontos. 6836 24 48 182 bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik unter Angabe des Codes: konstanter Teil 589 variabler Teil 1215 zu erfolgen. Schlußbestimmungen §7 Die WB sowie andere wirtschaftsleitende Organe haben zur Durchführung der Erzeugnisgruppenarbeit erlassene Ordnungen und Arbeitsanweisungen mit den Festlegungen dieser Anordnung in Übereinstimmung zu bringen. §8 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. Sie ist von den volkseigenen Betrieben und Kombinaten bereits bei der Jahresplanung 1976 zu berücksichtigen. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 20. Dezember 1969 über die anteilige Finanzierung der Erzeugnisgruppen- und Versorgungsgruppenarbeit durch die Betriebe mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Privatbetriebe und Handwerksbetriebe' (GBl. II 1970 Nr. 9 S. 45) außer Kraft. (3) Für die Finanzierung der Erzeugnisgruppenarbeit ist § 5 Abs. 3 der Anordnung vom 29. März 1973 über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Finanzierung der volkseigenen Betriebe für Rationalisierung, der volkseigenen Ingenieurbüros für Rationalisierung und der volkseigenen Organisations- und Rechenzentren der Wirtschaftsräte der Bezirke (GBl. I Nr. 17 S. 152) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 22. Juli 1975 Der Minister der Finanzen Böhm * 1 Anordnung über die Planung und Bilanzierung von Werkzeugmaschinen vom 17. Juli 1975 Auf Grund des § 38 der Bilanzierungsverordnung vom 20. Mai 1971 (GBl. II Nr. 50 S. 377) und der Anordnung vom 20. November 1974 über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 1980 (Sonderdruck Nr. 775 a des Gesetzblattes) wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: . §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung ist bei der Planung und Bilanzierung von spanabhebenden Werkzeugmaschinen ELN-Nr. 132 10 000 und kaltumformenden Werkzeugmaschinen und Scheren (ohne hand- und fußbetriebene) ELN-Nr. 132 20 000 arizuwenden. (2) Diese Anordnung gilt für die Ausarbeitung verbraucherseitiger Planinformationen über Werkzeugmaschinen gemäß Abs. 1 durch die zentralen und örtlichen Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Einrichtungen in ihrer Funktion als Versorgungsbereich bzw. Fondsträger. (3) Mit der Ausarbeitung der verbraucherseitigen Planinformationen gemäß Abs. 2 entfällt die Anwendung der verbraucherseitigen Planinformation entsprechend der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 1980, Teil I Abschn. 7 Ziff. 2 und Absehn. 4 Ziff. 4 Abs. 5 Vordrucke 1802 bzw. 1804 (Anlage zur Anordnung vom 20. November 1974 Sonderdruck Nr. 775 a des Gesetzblattes) bei Werkzeugmaschinen. §2 Grundsätze der Bilanzierung Die Grundsätze der Bilanzierung gemäß der Bilanzierungsverordnung vom 20. Mai 1971 sowie die Festlegungen der Anordnung vom 1. April 1975 über die Nomenklatur für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Material, Ausrüstungen und Konsumgütern zur Ausarbeitung und Durch-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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