Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 593

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 593 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 593); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 28. Juli 1975 593 (2) Die Abrechnung ist öffentlich durchzuführen. Dabei erfolgt eine Wertung des Kollektivs, vor allem eine Einschätzung seiner Entwicklung. Die Ergebnisse der Abrechnung sind den Wettbewerbskommissionen zu übergeben. (3) Im Ergebnis der öffentlichen Abrechnung schlagen die zuständigen FDJ- und Gewerkschaftsleitungen auf Empfehlung der Wettbewerbskomimission die mit der Medaille aus-zuzeichnenden Kollektive den staatlichen Leitern vor. § 4 Die Bestätigung der Vorschläge zur Auszeichnung erfolgt durch die Leiter der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, Vorstände der Genossenschaften bzw. Leiter der Fachorgane der Räte der Kreise für ihren “Verantwortungsbereich jeweils in Übereinstimmung mit den zuständigen. Leitungen und Vorständen der Freien Deutschen Jugend und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 5 (1) Die Verleihung der Medaille „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb“ erfolgt durch die Leiter der Betriebe bzw. Einrichtungen gemeinsam mit dem Sekretär der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend und dem Vorsitzenden der Betriebsgewerkschaftsleitung; Vorsitzenden der Genossenschaften* gemeinsam mit dem Sekretär der Grundorganisation der Freien .Deutschen Jugend. (2) Für überbetrieblich gebildete Lehrlingskollektive erfolgt die Auszeichnung durch die Leiter der Fachorgane der Räte der Kreise gemeinsam mit den zuständigen Sekretariaten der Kreisleitung der Freien Deutschen Jugend und des Kreisvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 6 (1) Zur Medaille „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb“ gehören eine Ürkunde für das Kollektiv sowie für jedes Mitglied des Kollektivs eine Medaille und eine Urkunde. (2) Mit der Auszeichnung ist eine materielle Anerkennung in Höhe von 50 M je Kollektivmitglied verbunden. (3) Die Mittel für die Auszeichnung sind von den volks- eigenen Betrieben mit Einrichtungen der Berufsausbildung, entsprechend den Rechtsvorschriften, aus den für die Prämierung der Lehrlinge zur Verfügung stehenden Fonds bereitzustellen. Volkseigene Betriebe, in denen keine Einrichtungen der Berufsausbildung bestehen, aber Lehrlinge ausgebildet werden, stellen die Mittel aus dem Betriebsprämienfonds bereit. Genossenschaften und Betriebe anderer Eigentumsformen verwenden für die Auszeichnung Mittel ihres Prämienfonds. Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern planen die Mittel für die Auszeichnung der Lehrlinge aus ihrem Bereich. , § 7 (1) Die Verleihung der Medaille „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb“ erfolgt nach Abschluß des Berufswettbewerbs am Ende eines jeden Planjahres bzw. zum Abschluß der Berufsausbildung und bei besonderen Leistungen auch zu gesellschaftlichen Höhepunkten. (2) Die Medaille' kann im Planjahr einmal an das Lehrlingskollektiv verliehen werden. § 8 (1) Die Medaille ist viereckig, vergoldet und blau ausgelegt. An der .unteren Ecke befinden sich zwei verschlungene Hände. Die Kantenlänge beträgt 23 mm. In der Mitte ist das Emblem des sozialistischen Berufswettbewerbs Hammer, Zirkel und auf geschlagenes Buch im geschlossenen Ährenkranz als Relief aufgesetzt, das von den Worten „Vorbildliches Lehrlingskollektiv“ ymraihmt ist. Auf der Rückseite befinden sich die Worte „Sozialistischer Berufswettbewerb der Lehrlinge der DDR“. (2) ' Die Medaille 'Wird an einer rechteckigen, blauen Spange mit weißem Mittelbalken getragen, in deren Mitte sich das Emblem des sozialistischen Berufswettbewerbs 'befindet. (3) Die Medaillenspange ist gleichzeitig Interimsspange. § 9 Die Medaille wird auf der rechten oberen Brustseite getragen. § 10 Die Auszeichnungsmaterialien sind von den Leitern der Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften zu planen und gegen Kostenerstattung aus dem Prämienfonds der Betriebe von den für sie zuständigen Organen zu 'beziehen. Diese Organe sichern die Bereitstellung der Auszeichnungsmaterialien für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Betriebe und Einrichtungen durch Bezug vom Versorgungskontor für Papier und Bürofoedarf, Betriebsteil Organisationsbedarf Berlin. § 11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) sowie der Beschluß vom 28. Januar 1974 zur Neuregelung der Vergabe materieller Mittel bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen Auszug - (GBl. I Nr. 17 S. 173). Anlage 2 zu vorstehendem Beschluß Ordnung über die Verleihung der Medaille „Für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb“ § 1 (1) Die Medaille „Für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb“. § 2 Mit der Medaille „Für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb“ können Lehrlinge ausgezeichnet werden, die ihre im Berufswettbewerb eingegangenen Verpflichtungen mit sehr guten Ergebnissen erfüllen, sich dabei zu hochqualifizierten sozialistischen Persönlichkeiten entwik-keln und, verbunden mit dem Streben, die Facharbeiterleistung mit Beendigung der Lehrzeit zu erreichen, .insbesondere folgende Anforderungen verwirklichen: nach einer hohen marxistisch-leninistischen und fachlichen Bildung streben, im berufspraktischen und theoretischen Unterricht vorbildliche Leistungen erreichen,'ihre erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und dabei die sozialistische Gemeinschaftsarbeit und gegenseitige Hilfe entwickeln; die produktiven Lehrlingsleistungen. steigern, an den volkswirtschaftlichen Masseninitiativen der FDJ teilnehmen, Qualitätsarbeit leisten, die Arbeitszeit effektiv ausnutzen, die beeinflußbaren Kosten senken;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 593 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 593) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 593 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 593)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, möglich. Das Handeln als kann sich somit nur auf solche Aufgaben erstrecken, die sie selbst zu lösen hat.

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