Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 591

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 591 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 591); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 28. Juli 1975 591 der Berichterstattungen über die Planabrechnung, die sich aus der im Rahmen von Rechnungsführung und Statistik festgelegten betrieblichen Erfassung und Aufbereitung von zahlenmäßigen Informationen ergeben, zu bestätigen. (2) In allen Betrieben, in denen kein Hauptbuchhalter eingesetzt ist, hat der Leiter des Betriebes die Belange von Rechnungsführung und Statistik voll wahrzunehmen. Der Leiter des Betriebes kann zu seiner Unterstützung für die rationelle Gestaltung von Rechnungsführung und Statistik einen leitenden Mitarbeiter als Verantwortlichen für Rechnungsführung und Statistik einsetzen, der die für den Hauptbuchhalter auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik in der zutreffenden Rechtsvorschrift* festgelegten Aufgaben wahrzunehmen hat. (3) Die Leiter der zentralen Staatsorgane, denen Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitende Organe unterstellt sind, haben einen Leiter für Rechnungsführung und Statistik einzusetzen. Er hat die unterstellten Betriebe, Kombinate und-wirtschaftsleitenden Organe bei der konsequenten Durchsetzung, effektiven Nutzung und rationellen Gestaltung von Rechnungsführung und Statistik anzuleiten und zu kontrollieren. §29 Disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit (1) Verstoßen nachgeordnete Leiter oder Mitarbeiter schuldhaft gegen die Vorschriften zur wahrheitsgetreuen, vollständigen und lückenlosen Erfassung und Aufbereitung von Daten sowie wahrheitsgetreuen Weitergabe von Informationen aus Rechnungsführung und Statistik, zur Sicherung der Belege und Datenträger gegen widerrechtliche Veränderung, Beschädigung, Verlust und unerlaubte Verwendung, zur Dokumentation der organisatorischen Grundlagen der Datenverarbeitung, der Aufbewahrungsfristen, der Bewertung der materiellen und finanziellen Mittel (Grundanforderungen der Ordnungsmäßigkeit), sind durch die Disziplinarbefugten gemäß § 109 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I Nr. 15 S. 125) die disziplinarische Verantwortlichkeit uind gemäß den §§ 112 bis 115 des Gesetzbuches der Arbeit die materielle Verantwortlichkeit geltend zu machen. (2) Der Leiter des Betriebes hat zu sichern, daß über die aus Verstößen gegen die Ordnungsmäßiigkeit in Rechnungsführung und Statistik durchgeführten Disziplinarverfahren ein Nachweis zu führen ist. §30 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter oder als Hauptbuchhalter eines Betriebes die ihm obliegenden Pflichten zur Durchsetzung der im § 29 genannten Grundanforderungen der Ordnungsmäßigkeit unterläßt, die Termine der Berichterstattung nicht einhält, in Berichterstattungen einschließlich der Jahresabschlußdokumente unrichtige oder unvollständige Angaben macht, zuläßt oder veranlaßt, Berichterstattungen ohne Genehmigung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik oder ohne Registriervermerk gemäß § 18 veranlaßt oder durchführt, * Hauptbuchhalterverordnung vom 20. Januar 1971 (GBl. n Nr. 18 S. 137) Anordnung vom 14. Dezember 1972 über die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauptbuchhalters ln volkseigenen Betrieben mit vereinfachtem Planungsverfahren (GBl. I 1973 Nr. 1 S. 5) die gestellten Anforderungen an die Speicherung von Daten und die. Funktionsfähigkeit maschinenlesbarer Datenträger im Rahmen der Berichterstattung nicht durchsetzt, als andere zur Berichterstattung verpflichtete Person die Termine der Berichterstattungen nicht einhält, in Berichterstattungen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, als unbefugte Person Berichterstattungen veranlaßt oder durchführt, kann mit einem Verweis oder mit einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren obliegt den Leiterin der Abteilungen sowie den Leitern der Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich. (3) Für die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GB1.T Nr. 3 S. 101). IV. Schlußbestimmungen §31 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Verordnung vom 12. Mai 1966 über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl. II Nr. 70 S. 445), die Erste Durchführungsbestimmung vom 28. Oktober 1966 zur Verordnung über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik Arbeitskreisordnung (GBl. II Nr. 131 S. 827), die Verordnung vom 26. März 1969 über das Beriehtswesen (GBl. II Nr. 29 S. 195), die Erste Durchführungsbestimmung vom 26. März 1969 zur Verordnung über das Berichtswesen Grundsätze für die eigenverantwortliche Durchführung von Berichterstattungen durch die Generaldirektoren der WB und die Leiter der ihnen gleichgestellten Organe (GBl. II Nr. 29 S. 199), die Zweite Durchführungsbestimmung vom 26. März 1969 zur Verordnung über das Berichtswesen Verfahren zur Genehmigung von Berichterstattungen durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (GBl. II Nr. 29 S. 200), die Dritte Durchführungsbestimmung vom 26. März 1969 zur Verordnung über das Berichtswesen Grundsätze und Verfahrensweise bei der Durchführung von Berichterstattungen über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung (Bevölkerungsteilbefragungen) (GBl. II Nr. 29 S. 201), die Verordnung vom 10. September 1969 über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln (GBl. II Nr. 82 S. 511), die Erste Durchführungsbestimmung vom 10. September 1969 zur Verordnung über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln (GBl. II Nr, 82 S. 514), die Zweite Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1969 zur Verordnung über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln (GBl. II 1970 Nr. 2 S. 6), die Dritte Durchführungsbestimmung vom 27. Juli 1970 zur Verordnung über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln (GBl. II Nr. 68 S. 493),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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