Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 585

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 585 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 585); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 28. Juli 1975 585 Anforderungen und Maßstäbe für die Teilnahme an der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“, die Verteidigung der Wettbewerbsprogramme, Kontrolle und Abrechnung der Wettbewerbsergebnisse und die Auszeichnung der Kollektive; erforderliche Bedingungen und inhaltliche Anforderungen an die Arbeit nach persönlichen und kollektiven schöpferischen Plänen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität; Anforderungen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Initiativschichten; Kriterien für die Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der Qualitätsarbeit, der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit u. a.; Bedingungen und Anforderungen an die Organisierung und Führung des sozialistischen Berufswettbewerbs; Organisierung und Durchführung von Leistungsvergleichen and Erfahrungsaustauschen, die öffentliche Auswertung der Wettbewerbsergebnisse, die Bestenermittlung und die Durchführung regelmäßiger Rechenschaftslegungen vor den Arbeitskollektiven; Führung und Abrechnung sowie den Inhalt des Haushaltsbuches; innerbetriebliche Formen der moralischen und materiellen Anerkennung sowie Veröffentlichung der Leistungen im sozialistischen Wettbewerb einschließlich Berufswettbewerb, Kriterien für die Auszeichnung und die Höhe der materiellen Anerkennung sowie über die materielle Anerkennung bei Auszeichnung durch staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen; materielle Anerkennung für ökonomische Materialverwendung und Vorratshaltung sowie für die Einsparung von Energie;* Mitwirkung der Werktätigen an der Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne und Betriebskollektivverträge. 1.2. Betriebsprämienordnung Hierzu sind Festlegungen zu treffen über die Bedingungen für die Stimulierung wissenschaftlich-technischer Leistungen durch die aufgabenbezogene Prämie sowie der Mitwirkung der Werktätigen durch die Sofortprämie; Zahlung von Jahresendprämien bei Planerfüllung; Kriterien für die anteilmäßige Gewährung der Jahresendprämie; Höhe und die berechtigten Beschäftigtengruppen für die Stimulierung von Schichtarbeit und langjähriger Betriebszugehörigkeit bei der Gewährung von Jahresendprämie; Prämiierung von Kollektiven der sozialistischen Arbeit bei erstmaliger. Verleihung des Ehrentitels und seiner erfolgreichen Verteidigung. 1.3. Vereinbarung über die Ehrung und Betreuung der Werktätigen Hierzu sind Festlegungen zu treffen über die ' Ehrung und Betreuung der Werktätigen zu Höhepunkten und Ereignissen im Arbeitsleben, wie Aufnahme bzw. Beendigung der Berufsausbildung, Betreuung und Unterstützung von Studierenden, Ehrung von Arbeitsjubilaren, Betreuung und Ehrung von Angehörigen' der NVA, Zuwendungen beim Ausscheiden aus dem Betrieb nach Erreichung des Rentenalters; Ehrungen zu persönlichen und familiären Höhepunkten, wie Eheschließungen, Geburt eines Kindes, sozialistische Namensgebung, Einschulung und Anerkennung guter schulischer Leistungen, Jugendweihe, Geburtstage sowie Weihnachtsbetreuung der Kinder; Betreuung der aus dem Betrieb ausgeschiedenen Rentner und Arbeitsveteranen. 1.4. Urlaubsvereinbarung 1.5. Liste der Arbeitserschwernisse einschließlich der Tätigkeiten, für die kostenlose Arbeitsschutzkleidung und -mittel bereitzustellen sind. Verordnung über Rechnungsführung und Statistik vom 20. Juni 1975 §1 . Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, den Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (VdK) und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB), Betriebe, Kombinate und Betriebe der Kombinate, Einrichtungen, Genossenschaften einschließlich Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft und deren kooperative Einrichtungen (nachstehend Betriebe genannt). (2) Die in dieser Verordnung für die wirtschaftsleitenden Organe getroffenen Festlegungen gelten auch für die den Ministerien direkt unterstellten Kombinate. (3) Die §§ 15 bis 18 und 30 gelten auch für andere Organe, Institutionen und Einzelpersonen, soweit diese in die Berichterstattung über den gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß einbezogen werden oder Berichterstattungen veranlassen. Sie gelten nicht für Berichterstattungen der Parteien und Massenorganisationen, die diese innerhalb ihrer Organisation durchführen. (4) Betriebe sowie selbständig tätige Bürger, die nach den vom Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik erlassenen Rechtsvorschriften über die Anwendung vereinfachter Anforderungen an die Erfassung und Nachweisführung in Rechnungsführung und Statistik arbeiten, wenden diese weiterhin an. (5) Der Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR und der Zentralvorstand der Vereinigung der gegenseitigen Bauemhilfe werden nachstehend zentrale Vorstände des VdK und der VdgB genannt. I. Inhalt und Aufgaben §2 Rechnungsführung und Statistik ist das von den planmäßigen volkswirtschaftlichen Anforderungen ausgehende einheitlich organisierte -System der Erfassung, Aufbereitung und Analyse zahlenmäßiger Informationen über den Ablauf, den Stand und die daraus ableitbaren Entwicklungstendenzen gesellschaftlicher Prozesse und Erscheinungen in den Betrieben, Zweigen, Bereichen und Territorien bils zur zentralen Leitung und Planung im gesamtstaatlichen Maßstab.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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