Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 563

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 563 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 563); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 11. Juli 1975 563 (3) Wird gegen ein Ausschlußurteil eine nach dem bisherigen Recht zulässige Anfechtungsklage erhoben, ist das Verfahren als Beschwerdeverfahren weiterzuführen. § 202 Mahnverfahren (1) Ist vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Zahlungsbefehl beantragt, aber noch nicht erlassen worden, ist dieser Antrag als Antrag auf Erlaß einer Zahlungsaufforderung zu behandeln. (2) Ist vor Inkrafttreten dieses Gesetz ein Zahlungsbefehl, aber noch kein Vollstreckungsbefehl erlassen worden, sind für das weitere Verfahren die Bestimmungen über das Mahnverfahren des bisher geltenden Rechts weiterhin anzuwenden. Aus Vollstreckungsbefehlen darf jedoch erst nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden. (3) Wird nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gegen einen Vollstreckungsbefehl innerhalb einer Woche nach dessen Zustellung Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbefehl gegenstandslos. In diesem Falle ist. der Zahlungsbefehl wie eine Klage zu behandeln. § 203 Vollstreckung (1) Eine vor Inkrafttreten dies Gesetzes beantragte Vollstreckung ist nach den Btimmungen di Getzes weiterzuführen. (2) Vor Inkrafttreten dies Gesetzes an Drittschuldner zu-gtellte Pfändungs- und Uberweisungsbchlüsse behalten ihre Pfändungswirkung; sie sind wie Pfändungsanordnungen zu behandeln. (3) Sind vor Inkrafttreten dies Gesetz Arbeitseinkünfte gepfändet worden, ist durch die Betriebe nach den Bestimmungen di Gesetzes zu verfahren. Die Betriebe können noch bis zum 31. Dezember 1976 die der Pfändung unterliegenden Beträge nach der Verordnung vom 9. Juni 1955 über die Pfändung von Arbeitseinkommen (GB1.1 Nr. 50 S. 429) berechnen, von den Arbeitseinkünften d Schuldners einbehalten und mit befreiender Wirkung an den Gläubiger zahlen; die §§ 106 bis 114 dieses Getzes sind jedoch auch in diesen Fällen anzuwenden. (4) Die Weiterführung bei Inkrafttreten di Gesetz anhängiger Vergleichs-, Konkurs-, Zwangsversteigerungsoder Zwangsverwaltungsverfahren wird in bonderen Rechtsvorschriften geregelt. § 204 Gerichtskosten (1) Für ein bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht abschließend entschieden Verfahren werden die Gerichtskosten nach dem bisher geltenden Kostenrecht erhoben. Wird nach diesem Zeitpunkt ein Rechtsmittel eingelegt, werden die Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren nach den Vorschriften dieses Gesetz erhoben. (2) Für die Festsetzung des Gebührenwertes ist Abs. 1 entsprechend anzuwenden. ' - Zweites Kapitel Schlußbestimmungen § 205 (1) Mit Inkrafttreten dies Gesetz werden aufgehoben: 1. die Zivilprozeßordnung vom 30. Januar 1877 (RGBl. S. 83) einschließlich d Einführungsgesetz (RGBl. S. 244), 2. die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 (RGBl. S. 351) einschließlich d Einführungsgesetzes (RGBl. S. 390), 3. das Gerichtskostengetz vom 18. Juni 1878 (RGBl. S. 141), 4. das Getz vom 24. März 1897 über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (RGBl. S. 97) einschließlich d Einführungsgetzes (RGBl. S. 135), 5. die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 (RGBl. I S. 321; Ber. S. 356) sowie alle dazu ergangenen Änderungen und Ergänzungen. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 4. Oktober 1952 zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet d Zivilrechts an. das Gerichtsverfassungsgetz (Angleichungsverordnung) (GBl. Nr. 141 S. 988; Ber. Nr. 163 S. 1227), 2. die Verordnung vom 4. Oktober 1952 über das Gerichtsvollzieherwesen (GBl. Nr. 141 S. 993), 3. die Verordnung vom 31. März 1952 über die Zahlung der Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz (GBL Nr. 47 S. 299), 4. die Anordnung vom 1. November 1953 über die Gerichtskosten im Bchlußverfahren (ZB1. Nr. 43 S. 533; Ber. ZB1. 1954 Nr. 1 S. 8) in der Fassung der Änderung-Anordnung vom 3. Mai 1957 (GB1.1 Nr. 37 S. 294), 5. die Anordnung vom 13. Februar 1954 über die Kosten für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher (ZBL Nr. 7 S. 57), 6. die Verordnung vom 9. Juni 1955 über die Pfändung von Arbeitseinkommen (GB1.1 Nr. 50 S. 429) einschließlich der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 12. Oktober 1965 (GBL II Nr. 108 S. 757) und der Dritten Durchführungsbestimmung vom 29. Mai 1974 (GBL I Nr. 29 S. 285), 7. die Verordnung vom 29. Juni 1961 über die Tätigkeit der Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte (Arbeitsgerichtsordnung) (GB1. II Nr. 42 S. 271), 8. das Gesetz vom 17. April 1963 zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen (GBl, I Nr. 4 S. 65), 9. die Verordnung vom 17. Februar 1966 zur Anpassung der Btimmungen über das gerichtliche Verfahren in Familiensachen an das Familiengetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (GB1. II Nr. 31 S. 171), 10. die Verordnung vom 31. Januar 1973 zur Vereinfachung d gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen (GB1.1 Nr. 13 S. 117). § 206 Die Schiedskommissionsordnung vom 4. Oktober 1968 (GB1.1 Nr. 16 S. 299) wird wie folgt geändert: 1. § 56 erhält folgende Fassung: „(1) Ein Einspruch, über den die Strafkammer d Kreisgerichts zu entscheiden hat, kann bis zum Ende der Schlußvorträge in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden. (2) Gegen die Entscheidung der Strafkammer des Kreds-gerichts über den Einspruch ist kein Rechtsmittel gegeben.“ 2. § 57 erhält folgende Fassung: „(1) Über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Schiedskommission wegen einer Zivil- oder anderen Rechtsstreitigkeit entscheidet die Zivilkammer des Kreisgerichts. Sie kann eine Stellungnahme der Schiedskommission beiziehen, den Vorsitzenden oder Mitglieder der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und vielfältige, mit der jugendlichen Persönlichkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehende spezifische Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere hinsichtlich der möglichen Ausnutzung solcher Erscheinungsformen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ? Anlage. Bei Ausfall des Transportleiters hat der jeweils Dienstgradälteste die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis über die weitere Durchführung des Gefangenentransportes oder der Vorführung zu übernehmen.

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