Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 560

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 560 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 560); 560 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 11. Juli 1975 (2) Bürger anderer Staaten, Staatenlose oder juristische Personen, deren Rechtsstellung nicht durch das Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt wird, werden im Verfahren in gleicher Weise wie Bürger und juristische Personen der Deutschen Demokratischen Republik behandelt. (3) Aut das Verfahren vor den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik sind die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden. § 182 Feststellung des Rechts anderer Staaten (1) Ist es zur Entscheidung eines Rechtsstreits oder einer anderen Rechtsangelegenheit erforderlich, die Gesetze eines anderen Staates anzuwenden, hat das Gericht das Erforderliche zu tun, um den Wortlaut dieser Rechtsnormen und ihre Anwendung auf Rechtsverhältnisse dieser Art durch die Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Staates festzustellen. (2) Bleiben die nach Abs. 1 vorgesehenen Ermittlungen erfolglos oder würden die entsprechenden Feststellungen einen nicht vertretbaren Aufwand erfordern und kann auch keine Prozeßpartei den Nachweis der Rechtsnormen und ihrer Anwendung führen, kann das Gericht nach den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik entscheiden. § 183 Sicherheitsleistung für Verfahrenskosten (1) Ist der Kläger Bürger oder juristische Person eines anderen Staates oder ist er staatenlos und hat er seinen Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik, so ist ihm auf Antrag des Verklagten durch Beschluß aufzutragen, innerhalb einer ihm zu setzenden Frist eine angemessene Sicherheit für die Kosten des Verfahrens zu leisten. (2) Die Leistung einer Sicherheit ist nicht erforderlich, wenn 1. der Staat, dem der Kläger angehört, von Bürgern oder juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik keine Sicherheitsleistung fordert; 2. der Verklagte ein berechtigtes Interesse an dem Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht begründen kann; 3. der Kläger Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten hat; 4. der Verklagte den Antrag auf Sicherheitsleistung nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung stellt, in der er über sein Antragsrecht vom Gericht unterrichtet worden ist. (3) Über den Antrag des Verklagten auf Sicherheitsleistung ist durch Beschluß vorab zu entscheiden. Wurde Sicherheitsleistung angeordnet, ist in der Sache erst zu verhandeln, wenn die Sicherheit geleistet ist. Zweites Kapitel Zuständigkeit § 184 Zuständigkeitsregeln (1) Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik sind in Verfahren mit Prozeßparteien aus anderen Staaten zuständig, wenn nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder anderen Rechtsvorschriften ihre örtliche Zuständigkeit gegeben ist. (2) Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik sind auch zuständig, wenn eine Prozeßpartei Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist oder in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz hat oder Gegenstand des Verfahrens eine in der. Deutschen Demokratischen Republik belegene Sache, eine hier entstandene oder zu erfüllende Verpflichtung ist oder wenn sich in Zivilrechtssachen Vermögen des Verklagten in der Deutschen Demokratischen Republik befindet. (3) Ist für die Durchführung des Verfahrens nach den Be-Stimmungen dieses Gesetzes kein Gericht örtlich zuständig, ist das Gericht der Deutschen Demokratischen Republik zu-r ständig, in dessen Bereich der Kläger seinen Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz hat, wenn der Verklagte keinen Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik hat. In allen anderen Fällen ist das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte zuständig. Dieses kann das Verfahren an ein anderes Gericht verweisen. (4) Für die Begründung der Zuständigkeit der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik sind die Umstände maßgebend, die bei Zustellung der Klage bestehen. Die einmal begründete Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ihre Voraussetzungen nachträglich wegfallen. § 185 Vereinbarung über die Zuständigkeit (1) In Zivilrechtssachen können die Prozeßparteien die Zuständigkeit der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik vereinbaren, auch wenn diese nach den Bestimmungen dieses Teils nicht zuständig sind. Die Vereinbarung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Die Zuständigkeit gilt als vereinbart, wenn sich der Verklagte auf die Verhandlung zur Sache einläßt. (2) Soweit für eine Klage nicht eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik gegeben ist, kann für die Entscheidung einer Zivilrechtssache zwischen Prozeßparteien, von denen eine ihren Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hat, schriftlich die Zuständigkeit des Gerichts eines anderen Staates oder, soweit das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbart werden. Drittes Kapitel Rechtshilfe § 186 Ersuchen um Rechtshilfe (1) Ist es erforderlich, zur Klärung eines Sachverhalts, zui Feststellung von Tatsachen oder zum Zwecke der Zustellung eines Schriftstücks oder aus anderen Gründen eine gerichtliche Handlung außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik vorzunehmen, ist das zuständige Organ des anderer Staates um Rechtshilfe zu ersuchen. (2) Kann die erforderliche Handlung von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik vorgenommen werden, ist das Ersuchen an diese zu richten. (3) Das Rechtshilfeersuchen hat die Sache, in der die Rechtshilfe begehrt wird, und den Gegenstand des Ersuchens zu bezeichnen und die erforderlichen Angaben für seine Erledigung zu enthalten. § 187 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik gewähren Gerichten anderer Staaten auf Ersuchen Rechtshilfe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in die Tätigkeit von kriminellen Menschenhändlerbanden eingegliedert hatten die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Landesverteidigung. Zu Feststellungen über die Organisierung politischer Untergrundtätigkeit Straftaten der staatsfeindlichen Hetze, der öffentlichen Herabwürdigung und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung. Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze V: Militärstraftaten ?. Verbrechen Men schlichke Entwicklung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis-und Objektdienststellen gearbeitet. Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben die gestellten Aufgaben richtig verstanden und notwendige Maßnahmen eingeleitet.

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