Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 529

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 529 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 529); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 8. Juli 1975 529 § 5 Zurückziehung von RGW-Standards Anträge auf Zurückziehung von RGW-Standards ohne Ersatz sind von den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane beim ASMW einzureichen. Zurückziehungen von RGW-Standards werden von der Ständigen Kommission des RGW für Standardisierung vorgenommen und vom Präsidenten des ASMW durch Anordnung im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Damit werden die Zurückziehungen für die DDR rechtswirksam. § 6 , Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) RGW-Standards, die vor Inkrafttreten der Konvention über die Anwendung der Standards des RGW bestätigt wurden, sind nach Möglichkeit als DDR-Ausgabe des RGW-Standards entsprechend dieser Durchführungsbestimmung auszuarbeiten und an das ASMW nachträglich zur Bestätigung einzureichen. Ihre Bearbeitung ist wie die Bearbeitung von DDR-Standards vorzunehmen. (3) RGW-Standards, die vor Inkrafttreten der Konvention über die Anwendung der Standards des RGW bestätigt wurden und nicht als DDR-Ausgabe des RGW-Standards entsprechend dieser Durchführungsbestimmung übernommen werden können, sind wie Empfehlungen zur Standardisierung (RS RGW) zu behandeln und in die staatlichen Standards der DDR zu übernehmen. (4) Zur Sicherung der Arbeiten zur Ausarbeitung von RGW-Standards können die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane zweigspezifische Regelungen für ihre Bereiche herausgeben. Berlin, den 24. April 1975 Der Präsident des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Prof. Dr. habil. Lilie Vierte Durchführungsbestimmung* zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO Technische Überprüfungen vom 20. Juni 1975 Zur Gewährleistung des verkehft- und betriebssicheren Zustandes der zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge wird gemäß § 97 der Straßenver-kehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO vom 30. Januar 1964 (GBL n Nr. 50 S. 373) in der Fassung der Anpassungsverord-'nung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) und der Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulass ungs-Ordnung StVZO (GBl. II Nr. 51 S. 416) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB folgendes bestimmt: §1 Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge (nachfolgend Fahrzeuge genannt), für die bisher noch keine grüne Prägemarke als Bestätigung für die durchgeführte technische Überprüfung gemäß § 28 StVZO erteilt wurde, sind bis zum 31. Oktober 1975 zur technischen Überprüfung vorzufahren oder Vorfahren zu lassen. §2 Für Fahrzeuge, die nicht bzw. nicht termingerecht zur technischen Überprüfung vorgefahren werden, wird die Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ungültig. Der Fahrzeugbrief, der Zulassungsschein und die polizeilich bestätigte Kennzeichentafel sind vom Fahrzeughalter ohne besondere Aufforderung der zuständigen Zulassungsstelle vorzulegen. §3 Die technische Überprüfung der zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeuge hat entsprechend den erlassenen Anweisungen zu erfolgen. §4 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1975 in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1975 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel * 1 Anordnung Nr. 5* zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Geschwindigkeitsschilder vom 13. Juni 1975 Auf Grund des § 97 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-nung StVZO vom 30. Januar 1964 (GBl. II Nr. 50 S. 373) in der Fassung der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) und der Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO (GBl. II Nr. 51 S. 416) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe zur Änderung der StVZO folgendes angeordnet: §1 Der Absatz 1 des § 68 erhält folgende Fassung: „(1) Kraftfahrzeuge oder Anhängefahrzeuge, deren Geschwindigkeit bei der Erteilung der Betriebserlaubnis beschränkt wurde, müssen an der Rückseite ihrer Aufbauten ein kreisförmiges weißes Schild gemäß Anlage 3 führen, das nicht verdeckt sein darf. Auf diesem Schild muß die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges angegeben und in einem Winkelbereich von je 600 beiderseits der Längsachse des Fahrzeuges lesbar sein.“ §2 Die StVZO wird durch die nachstehend veröffentlichte Anlage 3 ergänzt. §-3 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1975 in Kraft. (2) Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis vor dem 1. Juli 1975 erteilt und für die nachträglich eine Beschränkung der Geschwindigkeit festgelegt wurde, sind bis zum 31. Dezember 1975 mit Geschwindigkeitsschildern auszurüsten. Berlin, den 13. Juni 1975 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel 3. DB vom 10. August 1973 (GBl. I Nr. 42 S. 440) Anordnung Nr. 4 vom 16. September 1974 (GBl. I Nr. 51 S. 478);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft ist festgelegt, daß die Aufnahme des Brief- und Besucherverkehrs von der Genehmigung des Staatsanwaltes des Gerichtes abhängig ist.

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