Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 527

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 527 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 527); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 8. Juli 1975 527 zubeziehen sind. Diese Vorschläge sind vorher mit den betreffenden zentralen Staatsorganen abzustimmen. (3) Die Vorschläge der DDR für den „Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ sind von den zuständigen zentralen Staatsorganen in Abstimmung mit dem ASMW auf der Grundlage der Vorgaben des ASMW und der eigenen Vorschläge zu erarbeiten. Die Vorschläge der zentralen Staatsorgane sind mit den Leitern der DDR-Dele-gationen in den entsprechenden Komitees und Kommissionen des RGW sowie mit den Vertretern der DDR in den internationalen Wirtschaftsorganisationen der RGW-Länder abzustimmen, für die sie verantwortlich sind. Die Vorschläge für den ‘Plan sind technisch und ökonomisch zu begründen und vor dem Präsidenten des ASMW zu verteidigen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik ist zu den Verteidigungen der Vorschläge einzuladen. Die zentralen staatlichen und gewerkschaftlichen Organe, die auf den Gebieten des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes Koordi-nierungs- oder Kontrollfunktionen ausüben, sind entsprechend den Rechtsvorschriften rechtzeitig in alle Phasen der Planung einzubeziehen. Sie haben das Recht, an den Planverteidigungen teilzunehmen. (4) Die mit den zentralen Staatsorganen abgestiimmten Vorschläge für den „Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ werden vom ASMW als Planvorschlag der DDR an die Stjirjdige Kommission des RGW für Standardisierung übergeben. (5) Nach der Bestätigung des „Planes der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ durch die Ständige Kommission des RGW für Standardisierung und nach Aufnahme der entsprechenden Planteile aus diesem Plan in die Pläne der RGW-Organe und der interpationalen Wirtschaftsorganisationen der RGW-Länder haben die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane zu sichern, daß die Aufgaben zur Ausarbeitung von RGW-Standards entsprechend dem „Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ einschließlich der Arbeiten zur Herstellung der autorisierten Übersetzungen und der Druckvorlagen der DDR-Aus-gaben der RGW-Standards sowie der Anträge zu deren Veröffentlichung im Gesetzblatt der DDR an das ASMW in die Pläne Wissenschaft und Technik aufgenommen und die notwendigen Maßnahmen zur Einführung der RGW-Standards vorbereitet und bilanziert werden. (6) Die in der DDR erforderlichen Arbeiten zur Übersetzung und umfassenden Abstimmung der Entwürfe der RGW-Standards und Stellungnahmen zu Entwürfen der RGW-Standards sowie zur Bekanntmachung, Veröffentlichung und Vorbestätigung der Entwürfe der RGW-Standards sowie die Ausarbeitung und Abstimmung der Direktiven zu Spezia-listenberätungen sind so zu planen, daß die Realisierung der Arbeitsetappen und Termine in dem „Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ gesichert wird. (7) Mit der Planung der Ausarbeitung der RGW-Standards ist erforderlichenfalls gleichzeitig die Überarbeitung bestehender korrespondierender staatlicher Standards und anderer Rechtsvorschriften der DDR, die mit dem auszuarbeitenden RGW-Standard voraussichtlich nicht mehr oder nur noch teilweise übereinstimmen werden, in die Pläne Wissenschaft und Technik aufzunehmen und die Überprüfung und Überarbeitung bestehender Empfehlungen zur Standardisierung (RS RGW), auf die in den auszuarbeitenden RGW-Standards Bezug genommen werden soll, zur Aufnahme in den „Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ vorzuschlagen. § 2 Ausarbeitung der RGW-Standards (1) Die Ausarbeitung der RGW-Standardentwürfe und ihre umfassende Abstimmung in der DDR hat unmittelbar durch die.in den Plänen Wissenschaft und Technik festgelegten staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe zu erfolgen und ist entsprechend dem § 6 der Standardisierungsverordnung vom 21. September 1967 (GBl. II Nr. 90 S. 665) bzw. den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen wie die Ausarbeitung von DDR-Standards durchzuführen. (2) Die Versendung der Materialien zu RGW-Standards hat entsprechend den Festlegungen der Absätze 3 und 4 durch den Sekretär der RGW-Delegation derjenigen RGW-Kommis-sionen bzw. die Vertreter der DDR in der internationalen Wirtschaftsorganisation der RGW-Länder zu erfolgen, die entsprechend dem Plan der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards für die Ausarbeitung des betreffenden RGW-Standards zuständig sind. (3) Das Material zur Erfüllung der Arbeitsetappen 1 bis 4* ist von dem nach Abs. 2 zuständigen Sekretär unmittelbar ohne vorherige Zustimmung durch das ASMW an die zuständigen Organe der anderen Mitgliedsländer des RGW zu versenden. Zeichnen sich bei der Erfüllung der Aufgaben aus diesen Arbeitsetappen bereits Probleme grundsätzlicher Art hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung des RGW-Standards oder des methodischen Ablaufes ab, so ist das ASMW zu konsultieren. Die zuständigen Fachabteilungen des ASMW haben das Recht, bei der Ausarbeitung der RGW-Standards rechtzeitig mitzuwirken und, wenn die DDR mit der Federführung der Ausarbeitung eines RGW-Standards betraut ist, sich die Entwürfe der RGW-Standards, insbesondere zur Realisierung der Arbeitsetappe 4 (2. Entwurf) vorlegen zu lassen. (4) Die Direktive zur Erfüllung der Arbeitsetappe 5 ist von dem mit der Ausarbeitung bzw. zur Mitarbeit beauftragten staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organ mindestens 1 Monat vor dem im Plan des zuständigen RGW-Orgaris bzw. der zuständigen internationalen Wirtschaftsorganisation der RGW-Länder festgelegten Termin in zweifacher Ausfertigung an die zuständige Fachabteilung des ASMW zur Zustimmung zu übergeben. (5) Der RGW-Standardentwurf zur Erfüllung der Arbeitsetappe 6 ist vor der Beratung in der Ständigen Kommission für Standardisierung des RGW von den zuständigen zentralen Staatsorganen mindestens 2 Monate vor dem im Plan des zuständigen RGW-Ongans bzw. der zuständigen internationalen Wirtschaftsorganisation der RGW-Länder festgelegten Termin an das ASMW zur Vorbestätigung durch den Präsidenten des ASMW zu übergeben. Er wird analog § 7 der Standardisierungsverordnung vom 21. September 1967 wie die Entwürfe von DDR-Standards behandelt. Anträge zur Vorbestätigung von Entwürfen zu RGW-Standards sind von dem verantwortlichen Leiter des für das Thema zuständigen zentralen Staatsorgans komplett mit Standardpaß Teil II* an das ASMW einzureichen. Standards mit Forderungen des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes bedürfen vorher der Zustimmung der zuständigen zentralen Koordinierungs- und Kontrollorgane. Die Entwürfe zu den RGW-Standards sind als vervielfältigungsfähiges Original in deutscher Sprache zu übergeben. (6) Nach Vorbestätigung des RGW-Standardentwurfes durch den Präsidenten des ASMW ist der RGW-Standardentwurf direkt oder bei erforderlichen Korrekturen von den zuständigen zentralen Staatsorganen an den Sekretär der DDR-Delegation in der Ständigen Kommission für Standardisierung des RGW im ASMW zu übergeben. § 3 Einführung der RGW-Standards (1) RGW-Standards werden nach der Bestätigung in das Standardwerk der DDR übernommen. Innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Bestätigung wird die DDR-Ausgabe des RGW-Standards vom Präsidenten des ASMW im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Die DDR-Ausgabe der RGW-Standards im Standardwerk der DDR kann erfolgen * entsprechend den Regelungen des ASMW;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 527 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 527) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 527 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 527)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Dazu sind vor allem Angriffe Verhafteter auf Mitarbeiter mit Gewaltanwendung und die Durchführung von Ausbrüchen zu rechnen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X